Weil sich der Kreis Marburg-Biedenkopf weigert, einem 17-Jährigen den Schulbus zu bezahlen, braucht der Sohn von Hartz-IV-Beziehern einen Kredit. Doch die bürokratische Herzlosigkeit ist juristisch korrekt.
Nach dem Gesetz ist alles ganz simpel. Ein Jugendlicher, dessen Eltern von Hartz IV leben, wird vom Staat jeden Monat mit 281 Euro unterstützt. Das muss für alles reichen: für Kleidung und Bücher, für Ernährung und Bahnfahrten, für die Praxisgebühr beim Arzt und den Besuch im Freibad. Doch was ist, wenn der Junge allein für die Fahrt zur Schule eine Bus-Monatskarte benötigt, die schon 56,90 Euro kostet?
56,90 Euro kostet einen Gymnasiasten die Fahrt mit dem Schulbus. (© Foto: Schunk)
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Dann bleiben für das restliche Leben 224 Euro, was zum Beispiel der hessische Kreis Marburg-Biedenkopf in einem jetzt bekannt gewordenen Bescheid für akzeptabel hält: Den Eltern eines 17-jährigen Gymnasiasten teilte man mit, dass die Kosten des Schulwegs nicht übernommen werden, weil das nicht im Gesetz stehe.
Die Zweifel mehren sich
Was wie bürokratische Herzlosigkeit zu Lasten eines Jugendlichen wirkt, ist juristisch auf den ersten Blick korrekt. Seit im Januar 2005 die Hartz-IV-Gesetze in Kraft traten, zahlt der Sozialstaat nur noch Pauschalen; zusätzliche Überweisungen an Bedürftige sind abgeschafft. Doch die Zweifel mehren sich, ob das die Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen nicht über Gebühr einschränkt.
So urteilte jetzt das Sozialgericht Marburg, dass der Landkreis dem Gymnasiasten die Monatskarte finanzieren müsse, "wenn die Schule nur mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist und keine andere öffentliche Stelle für die Kosten aufkommt" (Az. S8 AS 60/09 ER). Auch Kindern aus armen Haushalten sei der Besuch eines Gymnasiums zu ermöglichen, verlangten die Richter.
Solche Einwände gegen die Hartz-IV-Regeln erheben inzwischen viele Juristen. Das hessische Landessozialgericht monierte "Defizite bei den Kosten für Betreuung, Bildung und Förderung von Kindern und Jugendlichen". Auch das Bundessozialgericht muss sich demnächst mit den Schulwegkosten beschäftigen, nachdem es im Januar 2009 bereits eine zentrale Passage der Hartz-IV-Regeln für verfassungswidrig erklärt hatte: Die Regelsätze für Kinder und Jugendliche seien nicht präzise ermittelt worden und widersprächen dem Grundgesetz, rügten die Richter.
Weil sie ihre Bedenken dem Bundesverfassungsgericht vorlegten, muss Karlsruhe entscheiden. Das wird nicht vor der Bundestagswahl geschehen, aber möglicherweise noch im Jahr 2009, wie in Berlin zu hören ist.
"Da wandert Geld von der linken in die rechte Tasche"
Der 17-jährige Gymnasiast aus Marburg hat mittelfristig also gute Chancen, dass die Behörde seine Monatskarte bezahlt. Zunächst allerdings ändert sich für ihn nicht viel. Denn er muss sich, so das Sozialgericht, vom Amt ein Darlehen geben lassen; diesen Vorschuss darf die Behörde in den nächsten Monaten dann bei den Überweisungen wieder einbehalten.
Das hat absurde Folgen, warnt Werner Hesse vom Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband: "So was ist nur sinnvoll, wenn es um einmalige Sachen wie einen Kühlschrank geht - den kann ein Hartz-IV-Empfänger vielleicht tatsächlich abstottern." Bei laufenden Ausgaben für Bildung und Ausbildung sei es widersinnig: Die Behörde würde im ersten Monat zusätzlich 56,90 Euro für die Monatskarte auszahlen. Dies müsse die Familie im nächsten und übernächsten Monat abstottern, obwohl dann wieder Monatskarten notwendig seien.
"Da wandert Geld von der linken in die rechte Tasche", sagt Hesse. Der Gymnasiast wird wohl auf ein Urteil aus Karlsruhe warten müssen - obwohl der 17-Jährige, wenn es denn kommt, vielleicht gar kein Gymnasiast mehr ist.
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(SZ vom 18.07.2009/af)
Moderne Verwaltung
Die Justiz ist manchmal so prozessverrannt und weltfremd, dass man nur noch mit dem Kopf schütteln kann. Unfähigkeit, über den Tellerrand zu schauen, ist wohl für Juristen eine Voraussetzung, um das Examen abzuschließen. Meine Kollegen aus dem Fachbereich witzeln sehr oft, dass man den Großteil des gesunden Menschenverstandes beim Berufsantritt abgeben müsse. In solchen Fällen hat das einen Beigeschmack von Galgenhumor!
Eh die Justiz dem Jungen nun aus dem Schlamassel helfen kann, in den sie ihn gebracht hat, werden Jahre vergehen und es wird zu spät sein!