Klage muslimischer Eltern:Schwimmunterricht ist verpflichtend

Aus religiösen Gründen wollten muslimische Eltern ihre Tochter vom Schwimmunterricht befreien lassen. Deshalb zogen sie vor Gericht - vergeblich.

Trotz religiöser Bedenken seiner Eltern muss ein muslimisches Mädchen in Remscheid weiter am gemeinsamen Schwimmunterricht mit Jungen teilnehmen. Zwar seien die Gewissensgründe der zwölf Jahre alten Realschülerin plausibel, urteilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Mittwoch (Az.: 18 K 301/08).

Schwimmunterricht, dpa

Schwimmunterricht: Aus organisatorischen Gründen ist ein getrennter Unterricht den Schulen nicht zuzumuten.

(Foto: Foto: dpa)

Der Schule könne jedoch nicht zugemutet werden, nach Geschlechtern getrennte Schwimmstunden zu organisieren. Die Eltern hatten argumentiert, die islamische Kleiderordnung verpflichte das Mädchen, seinen Körper vor fremden Blicken zu schützen.

Die Anwälte der Familie kündigten Berufung gegen die Entscheidung an. Dagegen begrüßte die Rektorin der Realschule den Richterspruch. Gemeinschaftliche Schwimmklassen für Mädchen und Jungen seien wichtig, um die Sozialkompetenz aller Schüler zu fördern. Außerdem bemühe sich ihre Schule, auf die speziellen Bedürfnisse muslimischer Jugendlicher Rücksicht zu nehmen. "Wir sind der Überzeugung, dass das Mädchen hier keine wirklichen Gewissensgründe geltend machen kann."

Leggins oder Bermuda-Shorts

Im Mai 2005 hatte die Düsseldorfer Kammer bereits eine ähnliche Klage abgewiesen. Das Urteil gegen die Eltern eines 11-jährigen muslimischen Jungen galt damals als bundesweiter Präzedenzfall. "Der Streitpunkt ist auch hier der schonende Ausgleich zwischen zwei Grundrechten: dem staatlichen Bildungsauftrag und der persönlichen Religionsfreiheit", sagte der Vorsitzende Richter Uwe Sievers. Weil der größte Teil des Schwimmunterrichts aber im Wasser stattfinde, könne man die "Körperkonturen" des Mädchens nur schwer erkennen. "Der Eingriff in die Religionsfreiheit durch den Bildungsauftrag ist in diesem Fall daher nachrangig", hieß es in der Urteilsbegründung.

Allerdings bleibe es eine wichtige Aufgabe der Schule, die Belange islamischer Mädchen zu berücksichtigen. Einzelkabinen zum Umziehen und "akzeptable Schwimmkleidung" wie Leggins oder Bermuda-Shorts seien denkbare Kompromisse. Die Anwälte des klagenden Elternpaares übten harsche Kritik an der Haltung des Remscheider Schulamts. 40 Minuten Schwimmunterricht pro Woche gegen Glaubenssätze abzuwägen, sei "beschämend". Auch die Sechstklässlerin äußerte sich während der Verhandlung: "Ich war geschockt, dass ich schwimmen sollte."

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