Studenten der Uni Paderborn haben mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Trotzdem übten die Richter Kritik am System.
Studenten der Universität Paderborn sind mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass die Gebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen.
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Studentenprotest gegen Studiengebühren: Erstmals befasste sich ein Bundesgericht mit der Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren. (© Foto: dpa)
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Dennoch sieht das Bundesverwaltungsgericht soziale Probleme bei der Erhebung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. Der 6. Senat stieß sich vor allem am Zinseszins-Effekt bei der Rückzahlung von Studiendarlehen. Wer nach seinem Abschluss nur beispielsweise 50 Euro pro Monat zurückzahle, bei dem häufe sich eine große Zinslast auf, sagte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer.
Dies könne auf junge Menschen, die vor der Entscheidung stehen zu studieren, eine abschreckende Wirkung haben. Daraus ein generelles Verbot von Studiengebühren abzuleiten, sei jedoch kaum möglich, wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt habe.
Lautstarker Protest
In dem Prozess hatte sich erstmals ein Bundesgericht mit der Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren befasst. Die Studenten der Universität Paderborn machten geltend, dass die Gebühren nicht nur sozial ungerecht, sondern auch nicht mit der Verfassung und dem UN-Sozialpakt vereinbar seien. Vor dem Gerichtsgebäude nahmen nach Polizeiangaben rund 100 Studenten den Prozess zum Anlass für einen lautstarken Protest.
Der Allgemeine Studentenausschuss der Universität Paderborn, der im Namen einer Wirtschaftswissenschaft-Studentin klagte, sah den UN-Sozialpakt durch die Gebühren verletzt. Darin sei geregelt, dass ein Hochschulzugang allein von der Befähigung eines Studienbewerbers abhängig gemacht werden dürfe, erklärte der Anwalt der Studenten, Wilhelm Achelpöhler. "Da steht eben nicht Befähigung und Geldbeutel, da steht nur Befähigung." Achelpöhler kündigte an, nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.
Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft.
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(dpa/bön)
Debatte über Urheberrecht
Denke ich auch und wenn man vom Einkommensausfall durch ein zusätzliches Studiensemester im Bereich von 22000 Euro ausgeht, dann jammere ich nicht über die 500 Euro Studiengebühren...
"Oder wie erklärt man einem Studenten, dass er nach fünf, sechs Jahren gebührenfinanziertem Studium weniger verdient als ein Hilfsarbeiter?"
Sollte das wirklich zutreffen (nach fünf, sechs Jahren Studium sollte der Student ja mindestens einen Master haben) dann erklaert man wie folgt:
1. Falsches Fach studiert: Byzantinistik bspw ist eine beschaeftigungsmaesige Sackgasse - das sollte schon spaetestens nach dem Bachelor klar sein.
2. Nicht genug reingehaengt im Studium: Ein Abschluss mit 3.0 als Endnote ist halt nicht so viel wert...weniger Party, mehr Bibliothek.
3. Nicht genug Infromationen ueber Gehaelter in der BRD: Ich denke es gibt nicht viele Akademiker in der BRD die nach 5 oder 6 Jahren Studium "weniger verdienen als ein Hilfsarbeiter"
"Neben der wesentlich geringeren Arbeitslosenquote, verdienen die meisten FH und Uni-Absolventen doch einiges mehr.
An diesem Privileg darf sich meiner Meinung nach der Student auch selbst beteiligen. "
Das finde ich auch, und deshalb haben wir progressive Steuersätze, bei denen Gutverdiener mehr bezahlen.
Oder wie erklärt man einem Studenten, dass er nach fünf, sechs Jahren gebührenfinanziertem Studium weniger verdient als ein Hilfsarbeiter?
"Studenten der Universität Paderborn sind mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass die Gebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen."
Was ja eigentlich klar war. Erstaunlich wie sich Studenten von Juristen wie Achelpöhler einwickeln lassen. Aber der Anwalt, der uebrigens auch die ASTA Potsdam in einer Klage gegen selektive Zulassung zum Master vertritt (wie schauts denn da aus mit den Aussichten?), gibt nicht auf. Das Bundesverfassungsgericht muss her - danach vermutlich der EU-Gerichtshof, die UN oder der Papst...es geht schliesslich um den UN-Sozialpakt! Demnaechst befreien Blauhleme aus Malaysia, Uganda und Ecuador deutsche Unis im Auftrag der UN...
Aber man muss sich auch ueber die Richter wundern: "Der 6. Senat stieß sich vor allem am Zinseszins-Effekt bei der Rückzahlung von Studiendarlehen. Wer nach seinem Abschluss nur beispielsweise 50 Euro pro Monat zurückzahle, bei dem häufe sich eine große Zinslast auf..."
Stimmt, und? Wer einen Neuwagen ueber 8 Jahre finanziert bei dem haeuft sich auch eine grosse Zinslast auf. Loesung (ganz einfach): Mehr als 50 Euro pro Monat abzahlen! War doch nicht so schwer, oder?
14 Semester an den Unis rumhängen.
Was sind denn 500 Euro im Semester?
Und darüber regen siech die Menschen auf?
Paging