Studenten der Uni Paderborn haben mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage erlitten. Trotzdem übten die Richter Kritik am System.

Studenten der Universität Paderborn sind mit ihrer Klage gegen allgemeine Studiengebühren gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Mittwoch, dass die Gebühren nicht gegen den verfassungsrechtlich garantierten Grundsatz der freien Berufs- und Studienwahl verstoßen.

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Studentenprotest gegen Studiengebühren: Erstmals befasste sich ein Bundesgericht mit der Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren. (© Foto: dpa)

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Dennoch sieht das Bundesverwaltungsgericht soziale Probleme bei der Erhebung von Studiengebühren in Nordrhein-Westfalen. Der 6. Senat stieß sich vor allem am Zinseszins-Effekt bei der Rückzahlung von Studiendarlehen. Wer nach seinem Abschluss nur beispielsweise 50 Euro pro Monat zurückzahle, bei dem häufe sich eine große Zinslast auf, sagte der Vorsitzende Richter Franz Bardenhewer.

Dies könne auf junge Menschen, die vor der Entscheidung stehen zu studieren, eine abschreckende Wirkung haben. Daraus ein generelles Verbot von Studiengebühren abzuleiten, sei jedoch kaum möglich, wie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gezeigt habe.

Lautstarker Protest

In dem Prozess hatte sich erstmals ein Bundesgericht mit der Rechtmäßigkeit allgemeiner Studiengebühren befasst. Die Studenten der Universität Paderborn machten geltend, dass die Gebühren nicht nur sozial ungerecht, sondern auch nicht mit der Verfassung und dem UN-Sozialpakt vereinbar seien. Vor dem Gerichtsgebäude nahmen nach Polizeiangaben rund 100 Studenten den Prozess zum Anlass für einen lautstarken Protest.

Der Allgemeine Studentenausschuss der Universität Paderborn, der im Namen einer Wirtschaftswissenschaft-Studentin klagte, sah den UN-Sozialpakt durch die Gebühren verletzt. Darin sei geregelt, dass ein Hochschulzugang allein von der Befähigung eines Studienbewerbers abhängig gemacht werden dürfe, erklärte der Anwalt der Studenten, Wilhelm Achelpöhler. "Da steht eben nicht Befähigung und Geldbeutel, da steht nur Befähigung." Achelpöhler kündigte an, nach Karlsruhe vors Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Studienbeiträge bis zu 500 Euro pro Semester werden seit 2006/2007 in sechs Bundesländern erhoben. Hessen hat die heftig umstrittenen Gebühren wieder abgeschafft.

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(dpa/bön)