Eine Lehrerin vom Niederrhein bekam von ihren Schülern auf der Webseite spickmich.de nur die Note 4,2. Vor Gericht wollte sie eine Löschung ihrer Daten erzwingen. Erfolglos.
Eine weitere Lehrerin steht in ihrem Kampf gegen das Internetportal spickmich.de vor einer Niederlage. "Wir werden die Berufung zurückweisen", kündigte die Vorsitzende Richterin am Düsseldorfer Oberlandesgericht, Marietta Spahn an. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verletzt die Benotung von Lehrern durch Schüler nicht das Persönlichkeitsrecht der Pädagogen, sondern ist von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein fast identisches Verfahren ist bereits beim Bundesverfassungsgericht anhängig.
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Die Bewertungen der Schüler auf spickmich.de verletzen nach Ansicht des Gerichts nicht die Persönlichkeitsrechte der Lehrer. (© ddp)
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Richterin Spahn zeigte sich über die neuerliche Klage verwundert: "Wir haben nicht verstanden, warum ein zweites Verfahren angeleiert worden ist. Beim Bundesverfassungsgericht ist die Sache ohnehin. Was soll das letztendlich?", fragte sie die Anwältin der Lehrerin. Die kündigte an, auch das zweite Verfahren vor das Bundesverfassungsgericht bringen zu wollen. Das Verfahren werde von der Lehrergewerkschaft GEW unterstützt.
Die Realschullehrerin vom Niederrhein sieht durch die Bewertung im Internet ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Mit der Gesamtnote 4,2 kommt die Pädagogin bei ihren Schülern nicht besonders gut weg. Vor dem Duisburger Landgericht war sie mit ihrem Verlangen, die über sie gespeicherten Daten zu löschen, bereits gescheitert. Die Lehrerin müsse sich die Bewertung ihrer beruflichen Leistung gefallen lassen, befand bereits die Vorinstanz.
Auf spickmich.de können registrierte Schüler ihre Lehrer bewerten - etwa danach, ob sie "fachlich kompetent", "gut vorbereitet", "menschlich", "motiviert" oder gar "cool und witzig" sind. Die Bewertungen seien Meinungsäußerungen, die die berufliche Tätigkeit betreffen, hatten die Bundesrichter geurteilt. Auch anonyme Bewertungen seien von der Meinungsfreiheit gedeckt (Az.: VI ZR 196/08).
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
DFB-Pleite gegen die Schweiz
"wenn das ein zu verbietendes prangersystem darstellt
dann müssten wohl auch die ganzen bewertugungsportale für unterkünfte gaststätten etc verboten werden.. denn auch dort werden weltweit einsehbar dienstleistungen beurteilt.. die z.T von einzelpersonen erbracht werden"
Ich finde es schon noch einen Unterschied, ob jemand - auch als Einzelperson - im unternehmerischen Wettbewerb antritt, oder ob ein Angestellter (auch wenn ein Lehrer Beamter ist, ist er letztlich ein abhängig Beschäftigter) hier bewertet wird. Als Unternehmen entscheide ich mich bewusst dafür, in den Wettbewerb zu gehen, mit allen seinen Konsequenzen. Als Angestellter mache ich genau das nicht.
"Ein echter Lehrer, also jemand, der sich berufen fühlt Wissen weiterzugeben, ist dankbar für jedes Feedback seines Schülers. Denn nur sein Schüler kann im sagen, ob er als Lehrer erfolgreich ist. Negative Bewertungen sind für diesen Lehrer ein Anreiz, sich zu fragen, was ER denn besser machen könnte."
Da geb ich Ihnen recht, aber erklären Sie mir mal, warum das dann die ganze Welt wissen muss?
Was geht es mich an, ob meine Nachbarin - Gymnasiallehrerin - von ihren Schülen als "cool" oder "uncool" eingeschätzt wird? Nichts!
Und ein Arbeitgeber darf aus Datenschutzgründen ja auch keine Bewertungen von Mitarbeitern irgendwie veröffentlichen. Ja nicht mal intern darf er das so ohne Weiteres. Prangerlisten, sog. Rennlisten, sind nicht vollumfänglich gestattet.
Aber wenn sich die vom Gericht vertretene Meinung durchsetzt, dann könnte jemand ja eine Internetplattform - derArbeitnehmer - erstellen, und alle Chefs können - natürlich anonym - über jede Einzelperson ihre Bewertungen einstellen. Warum soll das nur bei Lehrern gelten und nicht bei anderen Arbeitnehmern? Und dann kann jeder potentiell künftige Arbeitgeber diese Daten dann verwenden. Super. Dann zahl ich meinen Mitarbeitern ein Niedriggehalt und bewerte sie alle schlecht, damit sie woanders keinen neuen Job mehr finden - Hurra!
Tja wrzkbrnft, da braucht es keinen Lehrer oder sonst einen idiotischen Erwachsenen, das haben wir Kinder auch damals schon immer gewußt, wie die Zeugnisse ausgefallen sind. Die Zensuren in der Schule sind nämlich mitnichten geheim. Ist dem Schüler auch schnurzepiep, weil andere Faktoren bestimmen ob man in seiner Generation angesagt ist.
Erst als Erwachsener fängt die Schauspielerei an. Da verdient jeder morz Kohle (die natürlich nie reicht), man ist der Liebling in der Firma und ohne eine würde die Firma ja eh den Bach runterschwimmen und mit dem Chef ist man natürlich per Du- und der frägt auch immer wieder nach, wenn er nicht mehr weiter weiß.
Und dann ist da ja noch die Realität.
Vielleicht glaubt der eine oder andere ja auch noch an seine Selbstdarstellung von wegen des geliebten, geachteten, kompetenten und fairen Lehrers. Bedauerlich, daß die Kriterien des Lehramtes so gar nichts mit den Ansichten des Lernenden zu tun haben.
Ein echter Lehrer, also jemand, der sich berufen fühlt Wissen weiterzugeben, ist dankbar für jedes Feedback seines Schülers. Denn nur sein Schüler kann im sagen, ob er als Lehrer erfolgreich ist. Negative Bewertungen sind für diesen Lehrer ein Anreiz, sich zu fragen, was ER denn besser machen könnte.
Alle Anderen sollten sich überlegen, ob Ihre Berufswahl die richtige ist.
Die Verfassungsbeschwerde (VB) ist ohnehin erst nach Ausschöpfung des Rechtsweges zulässig.
Die durchaus politisch zu nennenden Richter/innen am BVerfG müssen diese VB nicht zur Entscheidung annehmen, eine Begründung der Nichtannahme muss nicht erfolgen.
Insofern kommt es daruaf an, was politisch gewollt ist.
Insgesamt ist auch die "-ogen-Kaste" am Recht der Meinungsfreiheit zu messen und solange keine Schmähkritik geübt wird, kann kaum eine Persönlichkeitsrechtsverletzung vorliegen.
Wenn die Lehrerein nur kanpp ausreichend ist, dann ist sie das eben.
Sie kann ja auch auf Hasenphobie wie ihre velbertsche kollegin machen, um den vorzeitigen Ruhestand aus psychopathologischen Gründen zu erreichen.
Dann dürfen wohl auch die Lehrer die Schülerbeurteilungen ins Netz stellen. Interessant wird es dann bei der Beurteilung der Richter und Staatsanwälte.
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