Es wird keine neuen Gesetze geben, die die Bedingungen in einem Praktikum regeln. Und das ist gut so, weil verschärfte Regeln den Jobeinsteigern mehr schaden als nützen würden.
Was unterscheidet ein Praktikum von einem normalen Job? Eigentlich viel. Ein Praktikum soll Schülern und Berufseinsteigern die Chance bieten, in die Arbeitswelt unter fachlicher Aufsicht begrenzte Zeit hineinzuschnuppern. Für viele junge Menschen mit abgeschlossener Lehre oder Studium klingt diese Beschreibung aber längst zynisch - für sie unterscheidet sich ein Praktikum von einem Job nämlich nur dadurch, dass sie die gleiche Arbeit umsonst machen. "Generation Praktikum" nennen sich diese jungen Leute; sie finden sich im neuen Arbeitsleben zwischen Minijobbern, Leiharbeitern und Hartz-IV-Aufstockern.
Praktikanten werden oft mit Arbeit zugemüllt und schlecht bezahlt - trotzdem ist es gut, dass es keine Praktikanten-Gesetze geben wird. (© Foto: iStock)
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Gesetze könnten den Weg in den Job versperren
All diese Auflösungsformen des klassischen Vollzeitjobs sind bedenklich. Trotzdem handelt Arbeitsminister Olaf Scholz richtig, wenn er der Generation Praktikum nicht mit neuen Gesetzen zuleibe rückt. Nur gesetzliche "Klarstellungen" will Scholz vornehmen, um Berufseinsteigern zu besserer Vergütung und mehr Rechten zu verhelfen. Dabei werden maximal kosmetische Korrekturen herauskommen. Das ist aber besser als die Alternativen - etwa ein vorgeschriebener Mindestlohn für Praktikanten oder eine Höchstdauer von Hospitanzen.
Solche Regeln mögen verlockend klingen. Sie dürften aber kaum helfen. Etwa, weil sie jenen Menschen den Weg in den Job versperren könnten, die sich zunächst als Praktikanten bewähren. Zudem dürfte eine Kontroll-Bürokratie entstehen, die Betroffene und Firmen zu Recht empören würde. Daher ist es gut, wenn Scholz in Sachen Praktikum zurückhaltend ist. Nur in einem Punkt sollte der Gesetzgeber hier vorpreschen: Die Arbeitgeber in Bund, Ländern und Kommunen sollten bei der Beschäftigung von Praktikanten echtes Vorbild sein.
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(SZ vom 19.3.2008/mia)
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In Dänemark ist ein Praktikum ein befristetes Arbeitsverhältnis zu gesetzlichen
und tariflichen Mindeststandards.Trotzdem gibt es dort mehr Praktikumsplätze.
Hier wird wieder einmal mit zweierlei Maß gemessen und auf kosten von schwachen
Randgruppen das Kündigungs und Tarifrecht ausgehöhlt.Das Praktikum vor
Ausbildungsbeginn greift auch immer weiter um sich.Dazu kommen eine Menge Überstunden sowohl für Praktikanten als auch für Azubis.Das alles für ein vages
Versprechen auf einen sicheren Job nach Ausbildung bzw. Praktikum.Es wird endlich
Zeit ,das Kündigungs Sozial und Tarifrecht ,ähnlich wie in Dänemark,auf eine
breite Basis zu stellen.Das jetzige System ist dagegen maßgeblich von Ausgrenzungen,Sonderregelungen un Besitzständen geprägt.