Es ging bloß um zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro - doch die beschäftigen die Gerichte seit Monaten: Heute wird erneut darüber verhandelt, ob die Kündigung der Berliner Kassiererin Emmely rechtens war.
Es ging bloß um zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro, doch die Welle der Empörung war riesig: Nachdem das Landgericht Berlin im Februar die Kündigung der 50-jährigen Supermarkt-Kassiererin Barbara E. Bestätigt hatte, gab es Aufregung bis hinein in die Talkshows und die höchsten Etagen der Parteizentralen.
Bild vergrößern
Barbara E. alias Emmely: Lehnen die Richter eine Revision ab, hat die Berlinerin einen weiteren Kampf gegen ihre Kündigung verloren. (© Foto: ddp)
Anzeige
Am heutigen Dienstag beschäftigt sich das Bundesarbeitsgericht in Erfurt mit dem Fall. Lehnen die Richter eine Revision ab, hat die Berlinerin, die unter dem Namen "Emmely" bundesweit bekannt wurde, einen weiteren Kampf gegen ihre Kündigung verloren.
Landgericht sieht Widersprüche
Die altgediente Supermarkt-Kassiererin aus Berlin-Hohenschönhausen war wegen der angeblichen Unterschlagung von 1,30 Euro aus Pfandbons von ihrem Arbeitgeber Kaiser's Tengelmann gekündigt worden. Sie habe die Bons im Wert von 48 und 82 Cent, die ein Kunde im Supermarkt verloren hatte, mit einem privaten Einkauf verrechnet und so das in sie gesetzte Vertrauen zerstört, hatte der Arbeitgeber argumentiert.
Die dreifache Mutter, seit 31 Jahren als Verkäuferin und Kassiererin tätig, bestreitet die Unterschlagung, verwickelte sich aber nach Ansicht des Landgerichts Berlin in Widersprüche. Das erklärte die Kündigung für rechtens und ließ eine Revision ausdrücklich nicht zu.
"Das ist ein barbarisches Urteil von asozialer Qualität", hatte Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse in einer ersten Reaktion erklärt. Später bedauerte die Schärfe seiner Urteilsschelte, betonte aber, er empfinde das Urteil als unverhältnismäßig: "Das muss einen normalen, sozial empfindenden Menschen empören."
Engagierte Gewerkschafterin
Dagegen betonte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Hartmut Kilger, Unterschlagung sei keine Nichtigkeit. Es sei durchaus sachgerecht, zwischen dem Wert der Sache und dem Vertrauensbruch zu unterscheiden.
Der DGB kritisierte, dass eine normale Arbeitnehmerin die volle Wucht des Gesetzes treffe, während sich Topmanager in ihren Arbeitsverträgen dagegen absicherten, für Missmanagement oder gar Konkurs haftbar gemacht zu werden.
Ein Komitee "Solidarität mit Emmely" aus Gewerkschaftern und politischen Gruppierungen rief zu Protestaktionen und Kaufboykotten auf. Ihre Vermutung: Mit der Maßnahme sollte eine engagierte Gewerkschafterin kalt gestellt werden. Ende 2007 hatte "Emmely" als angeblich letzte Kollegin ihrer Filiale an einem Streik im Einzelhandel teilgenommen.
"Emmely" selbst kündigte an, mit ihrem Rechtsanwalt Beschwerde einzulegen und notfalls bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. "Ich hab' das angefangen, und das beende ich jetzt auch", sagte die Frau. Bei Kaiser's kaufe sie "schon lange nicht mehr".
- Thema
- Arbeitsrecht RSS
- Emmely-Anwalt im Interview "Das ist eine schwere Demütigung" 31.03.2009
- Prozess um Kassiererin Ein Leben für 1,30 Euro 23.02.2009
- Kündigung nach Bagatelldelikt Mundraub im Krankenhaus 24.07.2009
- Gekündigt nach Bagatelldelikt Brotbelag gegessen - Mitarbeiter entlassen 09.03.2009
- Urteil zu Bagatellkündigung Keine Kündigung wegen 80 Cent 11.05.2010
- Mehr Geld für Angestellte Bonus oder nix 10.05.2010
- Klage gegen Wal-Mart Frauen? Keine Chance 29.04.2010
(AP/bön)
Urteil am Bundesverfassungsgericht
Man muss roby_toby teils zustimmen: Eine Kündigung wegen der Unterschlagung ist unangebracht, aber die Frau hat offenbar der Reihe nach ihre Kolleginnen beschuldigt und sich auch sonst in einige Widersprüche verwickelt. Ob das die Kündigung rechtfertigt, will ich nicht beurteilen, aber es lässt die Sache immerhin in einem ganz anderem Licht erscheinen.
Volker Rieble, seines Zeichens Professor am arbeitgebernahen ZAAR der LMU München, hat in der NJW, der führenden juristischen Fachzeitschrift, ein populistisches Plädoyer gegen Emmely veröffentlicht. Dabei hat er sie ein Lügnerin genannt und auch sonst Zweifel an seiner Wissenschaftlichkeit geweckt. Auf jeden Fall scheint ihm der soziale Friede im Lande gleichgültig zu sein, so lange die Geldgeber des ZAAR weiterhin den Lehrstuhl unterstützen. Es ist überraschend, dass Wissenschaftler, die sich doch der Wahrheit verpflichtet fühlen sollten, sich so kaufen lassen.
Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu bezichtigen. Das gilt auch für Emmely.
Im Übrigen kann das Verhalten während des Prozesses nicht im Nachhinein die Kündigung rechtfertigen. Es bleibt zu hoffen, dass die Erfurter Richter mehr Gerechtigkeitssinn bei der Rechtsauslegung beweisen und die unsinnige Rechtssprechung aufhebt.
und die dadurch dokumentierte Überführung des ehemals demokratischen und zivilisierten Rechtswesens in ein Willkürjustizsystem, in welchem das Recht nach den Bedürfnissen der Besitzenden und Mächtigen ausgerichtet wird.
Strukturell scheint es bald auch keinen Unterschied mehr zu geben zwischen der Rechtsauffassung, welche ein Roland Freissler und eine Hilde Benjamin vertreten haben.
Wir sollten uns alle bald sehr warm anziehen. Es wird nicht nur Nacht über Deutschland. Es wird auch bald eiskalt.
Da wird eine Kassiererin wegen (so weit ich weis) erwiesener Untreue gekündigt und der DGB führt als Gegenargument die Vertragsverhätnisse von irgendwelchen Managern ins Feld? Das ist eine ziemlich armseelige und hilflose Argumentation.
Klar regt es mich auch auf was ich da von der Vollkaskoabsicherung mancher Manager höre, aber wir wollen doch bitte nicht vergessen das es sich hierbe um LEGALE Verträge zwischen zwei Parteien handelt! Moralisch mag man darüber was man will.
Paging