Ein Kommentar von D. Esslinger

Im Einzelhandel gilt Mitbestimmung als Krankheit. Im Kampf um ihre Rechte hatten Angestellte nie eine Chance - bisher.

Einer der bedeutendsten Tage in diesem Jahr war Mittwoch, der 23. September. Weil mittlerweile das ganze Land voller Spannung dem Wahl-Sonntag entgegensieht, hat das nur keiner gemerkt. Fünf Menschen in Erfurt haben eine Entscheidung getroffen, die Millionen Menschen betrifft und das Wesen des Arbeitskampfs in diesem Land verändern wird. Bei den Fünfen handelt es sich um die Richter des Ersten Senats des Bundesarbeitsgerichts, bei den Betroffenen um all jene Erwerbstätigen, die für ihre Arbeit auch deswegen so mickrig bezahlt werden, weil sie in Tarifkonflikten nie eine Chance haben. Bisher.

Bild vergrößern

Flashmob in einer Adidas-Filiale: Künftig ist es legal, einen Arbeitskampf damit zu führen. (© Foto: dpa)

Anzeige

Glücklich, wer trotz Krise Arbeit hat; sehr glücklich, wer auch noch bei einem seriösen Arbeitgeber ist. Es gibt aber Branchen, in denen tummeln sich etliche unseriöse Arbeitgeber zu viel, und zu diesen Branchen gehört der Einzelhandel.

Gedankenlose Kunden

Die Kunden machen sich keine Gedanken darüber, wenn sie nach Feierabend schnell noch ein paar Schuhe, ein Shampoo oder eine Tischdecke besorgen: dass die Kassiererin die einzige Beschäftigte im Laden ist und womöglich stundenlang warten muss, bis sie auf die Toilette kann. Dass die Frau, die letztens hier bediente, unter einem Vorwand gekündigt wurde, nur weil sie versucht hat, eine Mittagspause durchzusetzen. Und die meisten werden auch kaum für möglich halten, wie schlecht selbst manch alteingesessenes Geschäft in der Fußgängerzone seine Mitarbeiter behandelt: dass dort der Abteilungsleiter jetzt die besten Kunden abgreift, später aber blaue Briefe verschicken lässt an Verkäufer, die ihre Umsatzvorgabe nicht mehr schaffen.

Millionen Menschen arbeiten auf diese Weise, und bei der Suche nach Möglichkeiten, wie sie sich wehren können gegen schlechte Bezahlung und andere Zumutungen, hat ihnen das Bundesarbeitsgericht nun das Instrument des Flashmobs in die Hand gegeben. Künftig ist es legal, einen Arbeitskampf auch so zu führen, wie es die Gewerkschaft Verdi im Dezember 2007 in Berlin tat. Sie trommelte per Mail und SMS Streikende in einer Rewe-Filiale zusammen. Dort legten sie eine Stunde lang den Laden lahm: indem sie Einkaufswagen vollpackten und dann stehen ließen, indem sie mit Cent-Artikeln im Gesamtwert von 372 Euro an die Kasse rollten, dort aber erklärten, das Portemonnaie vergessen zu haben.

Problematische Begründung

Das Instrument ist durchaus problematisch, und die Begründung der fünf Richter ist verwegen. Sie argumentieren, Flashmobs seien ein Instrument, gegen das sich Arbeitgeber durchaus wehren könnten: zum Beispiel durch eine kurzfristige Schließung des Betriebs. Mit anderen Worten: Das Bundesarbeitsgericht empfiehlt Händlern als Mittel gegen Umsatzeinbußen, alle Kunden wegzuschicken.

Das ist ungefähr so durchdacht, wie es die Empfehlung wäre, ein Arbeitnehmer solle kündigen, weil er dann keine Angst mehr vor Entlassung haben muss. Und die Arbeitgeberverbände haben durchaus Recht mit der Vermutung, dass die Gewerkschaft bei Flashmob-Aktionen billigend die Teilnahme von Betriebsfremden in Kauf nimmt - also von Menschen, die mit dem Arbeitskampf nichts zu tun haben.

Sie sind jetzt auf Seite 1 von 2 nächste Seite

  1. Sie lesen jetzt Sklaven im Schattenreich der Arbeit
  2. Arbeitskampf auf französische Art
Leser empfehlen