Kampf den Kopierern: Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht können zwischen Freeware und Handelsware unterscheiden.
Die neuen Songs von Amy Winehouse schnell mal gratis hören? Es reicht ein Klick auf den Button: Jetzt downloaden. Den Fachaufsatz mit ein paar wohlformulierten Sätzen schmücken? Copy and paste. Und warum nicht das per Zufall gefundene Foto auf die eigene Homepage stellen? Grafik kopieren. Bitte sehr, bitte gleich, das Internet macht alles möglich. Zwar ist der dreiste Datenklau nicht erlaubt, aber wen stört's, denkt der Computernutzer. Merkt doch eh keiner, und wo kein Kläger, da kein Richter.
Bela von Raggamby: "Unser Bereich hat viele Schnittstellen zu anderen." (© Foto: Xamax)
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Böser Irrtum. Denn wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte ziehen immer mehr Firmen und Privatleute vor Gericht. Kürzlich flog der Pizzabäcker auf, der mit einem gewöhnlichen Software-Programm probehalber einen einzigen Musiktitel illegal heruntergeladen hatte. Dabei wurde er von einem Online-Spähertrupp des Landeskriminalamts observiert und prompt zu fünfzig Euro Strafe plus Zahlung der Gerichtskosten aufgefordert. Ein anderer Fall: Der Bundesgerichtshof verbot den Verkauf des Romans "Esra" des Schriftstellers Maxim Biller, weil einige Personen in seinem Buch erkennbar vorgeführt wurden.
Der Schutz der Persönlichkeit und des geistigen Eigentums sowie das Vertragsrecht sind im Urheber- und Medienrecht geregelt. "Sicherlich ein Wachstumsbereich", meint Helge Langhoff vom Institut für Urheber- und Medienrecht in München. "Das Internet hat eine wahre Explosion an Vervielfältigungsmöglichkeiten hervorgerufen, oft verbunden mit Straftatbeständen wie Raubkopieren und illegalen Downloads. Das gesamte Rechtsgebiet hat an Bedeutung gewonnen, es ist ständig in Bewegung, und es ist schwieriger geworden. Normale Juristen können das ohne spezielle Weiterbildung gar nicht mehr durchdringen."
In medias lex
Auch bei den Rechtsanwälten setzt sich der Trend zur Spezialisierung fort. So gibt es unter anderem Fachanwälte für Arbeitsrecht, für Familienrecht und solche für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwälte für Informationstechnologierecht, Fachanwälte für Transport- und Speditionsrecht und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht. Wer sich als Anwalt für Urheber- und Medienrecht interessiert und hier seine berufliche Zukunft sieht, kann sich seit dem Jahr 2006 in den Fachanwaltsstand erheben. Bis heute wurden 18 Fachanwaltschaften derart geadelt.
Bela von Raggamby kam die Qualifizierungsoffensive der Bundesrechtsanwaltskammer überaus gelegen. Vor sechs Jahren war der heute 36-Jährige als Partner in die Berliner Kanzlei Heller & Partner eingestiegen. Dort mehrten sich über die Jahre die urheber- und medienrechtlichen Fälle - ein Bereich, auf den die Kanzlei heute spezialisiert ist. "Immer mehr Leute greifen auf das geistige Eigentum anderer bedenkenlos zu", sagt der Jurist. Also bohrte sich Raggamby von Fall zu Fall tiefer in medias lex.
Doch irgendetwas fehlte ihm. "Ich befürchtete, im Praxisalltag zu versinken und suchte nach einer Möglichkeit, mich mit diesem Rechtsbereich auch theoretisch stärker auseinanderzusetzen", sagt er. "Da kam die Möglichkeit, den Fachanwalt zu machen, gerade recht. Ich sagte mir: Jetzt oder nie, und meldete mich für den sechsten Fachlehrgang bei der Deutschen Anwalt-Akademie an."
Wochenenden sind frei - für die Arbeit
Der Kurs umfasst 120 Stunden Theorie, die innerhalb eines Vierteljahres berufsbegleitend in sechs Blöcken jeweils von Donnerstag bis Samstag vermittelt und anschließend gebüffelt werden. Zwischendrin stehen drei fünfstündige Abschlussklausuren an, danach sind die Wochenenden wieder frei - für die Arbeit. Denn um den Titel "Fachanwalt" führen zu dürfen, muss Raggamby fleißig Fälle sammeln und sich jedes Jahr mindestens zehn Stunden lang fortbilden.
Die Inhalte der Fachlehrgänge sind von der Fachanwaltschaft festgezurrt worden. Behandelt werden unter anderem das Urheberrecht, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht mit einem besonderen Fokus auf internationale Vertragsgestaltung und Verhandlung, das Verlags- und das Musikverlagsrecht, das Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung und Rundfunkrecht.
"Unser Bereich hat viele Schnittstellen zu anderen", sagt Bela von Raggamby, "das gefällt mir so gut daran. Außerdem haben das Urheberrecht und die Fragen des geistigen Eigentums eine große Zukunft: Es wird immer mehr geschrieben, fotografiert, Kreatives produziert - und oft ohne Rücksicht auf die Rechte des Urhebers verwendet."
Wo lernt man das?
Institut für Urheber- und Medienrecht, Salvatorplatz 1, 80333 München, Tel. 089-29195470, www.urheberrecht.org, Kosten: ungefähr 2200 Euro
Deutsche Anwalt-Akademie GmbH, Littenstraße 11, 10179 Berlin, Tel. 030- 7261530, www.anwaltakademie.de, Kosten: ungefähr 2200 Euro
Kölner Anwaltverein Service GmbH, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Tel. 0221-2856020, www.koelner.anwaltverein.de, Kosten: 1785 Euro
Auch andere Anbieter führen die Fortbildung durch. Überall gelten folgende Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung: mindestens dreijährige anwaltliche Zulassung, Abschluss eines Fachanwalts-Lehrgangs von mindestens 120 Zeitstunden, praktische Erfahrung nachgewiesen durch selbständige Bearbeitung einer bestimmten Anzahl von Fällen im betreffenden Rechtsgebiet, ständige Fortbildung oder jährliche Publikationen im betreffenden Rechtsgebiet
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(SZ vom 12.1.2008/bön)
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