Angehende Juristen kennen den Berufsalltag oft nur aus dem Fernsehen. Als Lernhilfe für Plädoyers taugen Serien jedoch nur bedingt. Deshalb dürfen sie nun vor echten Gerichten üben.
Nervös rutscht der Zeuge auf seinem Stuhl hin und her, die Angeklagte ruft immer wieder dazwischen und auf den Zuschauerbänken herrscht allgemeine Unruhe - Richter Florian Kirsch hat alle Hände voll zu tun und versucht, Ruhe und Ordnung in seine Verhandlung zu bringen. Doch nicht er beendet die Sitzung, sondern sein Professor Carsten Momsen: "Vielen Dank, das soll erst einmal reichen."
Fernsehrichter Alexander Hold als Vorbild: Im Saarbrücker Seminar werden Verhandlungen nachgestellt. (© Foto: dpa)
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Kirsch ist sichtlich erleichtert, auch wenn er seine Sache aus Sicht des Dozenten gut gemacht hat. "Das war schon ganz ausgezeichnet", bescheinigt Momsen seinen Schützlingen. Die sitzen in Wahrheit keineswegs in einem Gerichtssaal, sondern in einem Seminarraum der Universität Saarbrücken und sie sind weder Richter, noch Zeugen, noch Angeklagte oder Staatsanwälte. Es geht auch nicht um den tragischen Tod eines kleinen Kindes, sondern um die wirklichkeitsnahe Ausbildung angehender Juristen.
Einblick in die Praxis
Die Studenten nutzen dafür ein Angebot ihres Fachbereichs. Der Kurs mit dem Titel "Schlüsselkompetenzen für Juristen" dauert fünf Semester und umfasst verschiedene Fortbildungsveranstaltungen. Hinter dem eher unspektakulären Namen verbirgt sich ein Projekt, dass nach Angaben der Uni Saarbrücken in dieser Form bundesweit einmalig ist. "Die Studenten erhalten einen frühen Einblick in die Praxis, und sie gewinnen dadurch an Erfahrung und Selbstsicherheit", erklärt Momsen.
Dabei werden nicht nur Verhandlungen nachgestellt, auch Vernehmungen, der Umgang mit Opfern, Zeugen oder Tatverdächtigen stehen auf dem Programm. Dazu kommt viel Theorie über Rhetorik, Körpersprache und Psychologie. Auch das Gespräch zwischen Anwalt und Mandant wird trainiert, selbst die Staatsexamensprüfung können die Jungjuristen schon einmal üben.
In dem gespielten Fall geht es um ein kleines Kind, das aus ungeklärter Ursache in einem Grabsteingeschäft verunglückte und starb. "Angeklagt" ist die 23 Jahre alte Studentin Lydia Moor, die in ihre Rolle die Besitzerin des Geschäfts spielt. Sie findet die Selbsterfahrung gut, die ihr das Spiel bietet. "Es ist so, dass man Praktika macht, bei denen man einen Einblick bekommt", sagt Moor. In dem Seminar könne man sich darüber hinaus auch noch selbst ausprobieren.
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Ich lerne gerade für die Klausuren zum 2. Staatsexamen. Eine fundierte Grundausbildung mit breit angelegtem juristischen Wissen finde ich immer noch sinnvoll, allerdings nicht 7 Jahre lang, eine frühere Spezialisierungsmöglichkeit fände ich besser. Außerdem ist das Referendariat nicht so praktisch angelegt, wie es sein sollte sondern trotzdem noch viel zu theoretisch und den angehenden Volljuristen wird leider immer wieder viel zu wenig zugetraut. Letztens habe ich mit einem ehemaligen Studienkollegen gesprochen, der gerade seit einem Jahr als Strafrichter arbeitet. Er erzählte mir, dass er nur 2 Mal in einem Kommentar etwas nachlesen musste. Stattdessen musste er sich den täglichen Ablauf und die Verhandlungsführung selbst aneignen. Wie kann das sein, dass ein Richter u.U. vor seinem ersten Tag noch nie eine Vernehmung gemacht hat (jaja, ich weiß jeder hat das Recht auf einen gesetzlichen Richter, das ist aber ein lösbares Problem für die Gesetzgebung) und vieles andere mehr? Wenn jedoch diese Anforderungen bestehen, warum ist das 2. Staatsexamen kein wirklich praktisches Examen? Warum muss ich immer noch die 4. Ausnahme der Ausnahem der Ausnahme eines Paragraphen kennen, weil ich in der Klausur kaum Zeit habe nachzuschlagen, warum werden nicht andere Anforderungen, die der Berufsalltag mit sich bringt getestet? Das ist sehr schade, insbesondere weil dann leider häufig die falschen bei der StA oder im Richterdienst landen!
Na, das klingt ja wunderbar! Vor allem, weil bekanntlich jeder, aber auch wirklich jeder Jurastudent später auch in einem Beruf landet, der mit der Justiz zu tun hat, also Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. In den höheren Beamtendienst wird sicher überhaupt keiner gehen, von der Wirtschaft, von Versicherungen, Banken ganz zu schweigen.
Diese Vorstellung passt immerhin zu dem Bildchen, das die SZ dazu eingestellt hat: Sie hat denselben Unterhaltungs- und vor allem Realitätswert wie die völlig an den Haaren herbei gezogenen Court-Shows am Nachmittag.
Wer Jurist werden will, muss zwei Examen bestehen: Das erste, das Theoretiker-Examen und das zweite, das Praktiker-Examen. Bislang kann er erst danach wirklich die Weichen stellen, wenn er das nicht bereits während der Referendarzeit, z.B. durch Nebenjobs in der entsprechenden Branche gemacht hat. Die Ausbildung zum "Einheitsjuristen" steht daher zu Recht in der Kritik. Wirklich daran zu arbeiten ist aber, wie das ja auch z.B. von DAV gefordert wird, in der praktischen Ausbildung, der Referendarzeit. Das, was in diesem Artikel beschrieben wird, halte ich für eine nette Spielerei.
rack66