Jura-Studium einmal anders: Der Strafrechtsprofessor Felix Herzog setzt in seinem Lehrbuch auf die Cartoons eines jungen Zeichners.
Es ist noch gar nicht lange her, da hielten es Strafrechtsprofessoren für gelungene Didaktik, wenn sie beim Thema Vergewaltigung das Opfer Berta Busen nannten. Derartige Ausfälle haben sich auch deshalb erledigt, weil mittlerweile über die Hälfte der Jurastudierenden Frauen sind, die keine Machosprüche vom Katheder hören wollen. Die Universitäten legen immer mehr Wert auf gute, seriöse Lehre. Humor und ungewöhnliche Darstellungsweisen schließt das allerdings nicht aus. Im Gegenteil.
Verhängnisvoller Irrtum: Ein Auftragskiller soll den Erben eines Hofes umbringen, erledigt aber dessen Nachbarn. (© Foto: oh)
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"Drastische Fälle bleiben haften", weiß der Bremer Strafrechtler Felix Herzog aus seinen Vorlesungen. Seit langem schwebte ihm vor, Tötungsfälle als Cartoon oder Kurzfilm zu präsentieren, um daran die juristische Denkweise einzuüben. Jetzt hat er die Idee in einem Buch mit Hilfe des jungen Comic-Zeichners Matthias Huberty verwirklicht, eines Mitschülers seiner Tochter (Strafrecht illustrated: 30 Fälle aus dem Strafrecht in Wort und Bild, Hamburg, Merus Verlag 2007).
Huberty skizziert in 30 Bildergeschichten Morde, tödliche Irrtümer, Sterbehilfe und Notwehr. Ein Bauer engagiert einen Auftragskiller, der den Hoferben umbringen soll, aber der Profi erschießt den Falschen. Das Gericht musste anschließend klären, ob der Bauer aus dem Schneider ist, weil er die Tötung dieses Opfers gar nicht in Auftrag gegeben hatte. Im "Killerbienen-Fall" tötet ein Autofahrer eine Fußgängerin, als er das Steuer verreißt, weil eine Biene in seinen Wagen gerät und er panische Angst vor den Insekten hat. Die Richter mussten untersuchen, ob den Fahrer eine Schuld am Tod der Frau trifft.
Herzog stellt zu den Zeichnungen kurze Texte über rechtstheoretische Fragen und juristische Kontroversen, die in den Prozessen auftauchten, und erläutert die Urteile. Die Fälle schrieben unter Stichworten wie Jauchegrube, Katzenkönig oder Gartenschere Rechtsgeschichte. Für Erstsemester ist das Buch eine geeignete Einstiegshilfe in den rechtlichen Umgang mit menschlichen Abgründen und Tragödien, Fortgeschrittene können die unorthodoxe Fallsammlung als eingängiges Repetitorium nutzen.
Herzog hat offenkundig Freude an schrägen Zugängen zu seinem Fach. In seiner Antrittsvorlesung an der Universität Bremen im vergangenen Jahr überraschte er seine Zuhörer mit einer kulturgeschichtlich inspirierten Betrachtung über Boxsport und Strafrecht.
Als der gebürtige Bayer mit 33 Jahren seine erste Professur an der Humboldt-Universität in Berlin antrat, wurde gerade das Gesetz zur Geldwäschebekämpfung im Bundestag verabschiedet, und Herzog fragte sich, "ob Banken als Hilfspolizisten des Staates hinter den Kontobewegungen ihrer Kunden herschnüffeln dürfen".
Nadelstreifen und Geldwäsche
Aus dem flapsig formulierten Zweifel wurde ein Spezialgebiet mit eigenem Universitäts-Institut, dem Bremer Forschungscenter Geldwäschekriminalität. Praxisnah schult Herzog Geldwäschebeauftragte der Banken und Rechtsanwälte im Umgang mit dem Geldwäschegesetz. Für Termine mit den Bankangestellten hat der Professor einen Nadelstreifenanzug im Schrank. Herzogs Großvater war ein sozialdemokratischer Rechtsphilosoph, der sich auch zur Friedensbewegung äußerte.
Als junger Jurist arbeitete Herzog am Bundesverfassungsgericht für den langjährigen Vizepräsidenten Winfried Hassemer. In der Veröffentlichungsliste des vielseitigen Juristen findet sich auch ein Text von 1995 zur Coop-Affäre und den Gewerkschaften. "Das passt gut", sagt der Jura-Professor zu seinem gleichermaßen erquicklichen Umgang mit Finanzspitzen und Gemeinwohlgrößen. Die Geldwäschebekämpfung sei ursprünglich ein sozialdemokratisches Anliegen gewesen, und außerdem "haben sich die Frontstellungen aufgelöst".
Bei allem Hang zu Pragmatismus und unterhaltsamer Präsentation pflegt der Professor mit der hohen Stirn auch die Liebe zum Grundsätzlichen. Gleich nach seiner Berufung an die Bremer Universität wurde er Mitglied im dortigen Zentrum für Philosophische Grundlagen der Wissenschaft, und in seinem zurzeit laufenden Forschungssemester schreibt Felix Herzog an einem rechtsphilosophischen Werk mit Fallstudien unter anderem zu Schwangerschaftsabbrüchen und zu den Auslandseinsätzen der Bundeswehr.
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(SZ vom 21.5.2007)
Moderne Verwaltung
Nur weil man angefangen hat an manchen Unis den Absolventen ein Diplom in die Hand zu drücken, wird aus dem Staatsexamen kein Diplom. Das ist wohl nur eingeführt worden, weil man nach der ersten juristischen Prüfung (so heißt das nämlich jetzt) noch nichts in der Tasche hat, womit man angeben kann.
...find ich gut.
Wenn der IQ in der Bevolkerung weiter so rasch sinkt, dann sind Bilderchen bald von nöten, um den Verhafteten zu erklären welche Rechte sie haben.
An t2Bc: man kann z.B. (Wirtschafts-)Jura auch als Diplomstudiengang studieren (FH Trier).
Und viele Universitäten verleihen den Absolventen des ersten juristischen Staatsexamen ein "Jura-Diplom" (z.B. http://www.jura.uni-augsburg.de/studium/jura_klassisch/jura_medien/diplomierungssatzung.pdf).
Also erst informieren, dann "besserwissen" ....
"Für Termine mit den Bankangestellten hat der Professor einen Nadelstreifenanzug im Schrank."
Aha. Interessant. Hoher Informationsgehalt. Vielen Dank.
Das "Jura-Diplom" heißt bisher immernoch Staatsexamen.