Irland:Formalitäten

Residence Permit

Wer sich als EU-Bürger länger als drei Monate in Irland aufhält, braucht eine Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit). Sie muss innerhalb von drei Monaten nach der Einreise beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Garda Síochána District) des jeweiligen Bezirks beantragt werden.

Mitzubringen sind: Personalausweis oder Reisepass; vier Passfotos;das ausgefüllte Antragsformular

Als Arbeitnehmer muss man zusätzlich eine Bescheinigung seines Arbeitgebers oder einen Beschäftigungsnachweis vorlegen.

Selbstständige Erwerbstätige und Dienstleister brauchen einen Nachweis für eine Gewerbeberechtigung, z. B. eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standesorganisation, eine Mehrwertsteuer-Nummer oder die Eintragung in ein Handelsregister.

Eine Aufenthaltserlaubnis ist immer auf höchstens fünf Jahre befristet und richtet sich nach der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Eine Verlängerung ist möglich. Man kann sie beantragen, wenn man nicht Student/in ist bzw. nicht länger als zwölf Monate arbeitslos war.

Einreisevisum

Nicht-EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Irland je nach Staatsangehörigkeit ein Einreisevisum. Es wird befristet auf die Länge des Besuchs, die Aufenthaltsdauer kann jedoch höchstens drei Monate betragen. Genaue Informationen über Visa erhält man bei der irischen Botschaft seines Heimatlandes bzw. des Landes, in dem man seinen ständigen Wohnsitz hat.

Über seine finanzielle Lage muss man keine Auskunft geben.

Wenn man Familienangehörige mitnehmen will, müssen diese zusätzlich zu den Antragsunterlagen noch einen Nachweis über die Familienbeziehungen zum Antragsteller vorlegen, z. B. einen Trauschein oder die Geburtsurkunde. Ansonsten gelten für die Familie dieselben Einreisebedingungen wie für den Antragsteller selbst.

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