Interview am Morgen:"Um das Recht auf Urlaub sollte man sich selbst kümmern"

Resturlaub 2017 bis 31. März 2018 aufbrauchen

Wer noch Urlaubsanspruch aus 2017 hat, muss diesen bis zum 31. März aufbrauchen.

(Foto: dpa-tmn)

Wer keinen Urlaubsantrag stellt, geht im Zweifel leer aus. Ob das so bleibt, verhandelt nun der EuGH. Im "Interview am Morgen" erklärt eine Juristin, worum es geht und wer sich jetzt sputen muss.

Von Larissa Holzki

Arbeitnehmer haben das Recht auf bezahlten Urlaub - bei einer Fünftagewoche stehen ihnen mindestens 20 Tage im Jahr zu. Nicht geregelt ist hingegen, wer dafür verantwortlich ist, dass dieser Urlaub auch genommen wird - muss der Arbeitnehmer einen Antrag stellen oder ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihn aus dem Büro zu verbannen? An diesem Dienstag verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in den Fällen von zwei Arbeitnehmern aus Deutschland, die keinen Urlaubsantrag gestellt hatten, nach Ende ihres Arbeitsverhältnisses dafür aber eine Extrazahlung haben wollten.

Arbeitnehmeranwältin Eva Ratzesberger erklärt, was Angestellte tun müssen, um ihren Anspruch auf Urlaub mit Sicherheit nicht zu verlieren und für wen die Entscheidung Klarheit bringen könnte.

SZ: Frau Ratzesberger, der EuGH muss darüber verhandeln, ob Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Urlaub zwingen müssen. Das klingt erst mal absurd.

Eva Ratzesberger: Man kann es auch andersherum ausdrücken: Es geht um die Frage, ob Arbeitnehmer selbst dafür verantwortlich sind, dass sie den Urlaub nehmen, der ihnen zusteht. Es kann ja viele Gründe geben, weshalb bei einem Mitarbeiter der Eindruck entsteht, man könne keinen Urlaub machen. Zum Beispiel, weil einfach zu viel Arbeit anfällt.

Interview am Morgen

Diese Interview-Reihe widmet sich aktuellen Themen und erscheint von Montag bis Freitag spätestens um 7.30 Uhr auf SZ.de. Alle Interviews hier.

Vor dem Europäischen Gerichtshof geht es um zwei Fälle, in denen das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Die Arbeitnehmer hatten noch Urlaubstage übrig und wollten für den entgangenen Urlaub bezahlt werden.

Der Gesetzgeber will, dass Arbeitnehmer sich regelmäßig erholen. Deshalb sieht er grundsätzlich auch nicht vor, dass Arbeitgeber ihnen Urlaubstage abkaufen können. Es soll schlichtweg für Angestellte kein Anreiz bestehen, auf Urlaub zu verzichten. Das ist auch gut so. Nur für das Vertragsende gibt es eine Sonderregel, nach der entgangener Urlaub ausnahmsweise abgegolten werden darf.

Die betroffenen Arbeitgeber wollen in den verhandelten Fällen aber nicht zahlen. Sie sagen: Die Arbeitnehmer hätten ja gewusst, dass ihre Verträge enden und sie den Urlaub vorher nehmen müssen. Wieso sind die Fälle nun vor dem Europäischen Gerichtshof gelandet?

Die beiden Fälle sind eigentlich ähnlich, die deutschen Gerichte haben das Gesetz aber verschieden ausgelegt und gegensätzliche Entscheidungen getroffen. Ein Referendar, der am Ende seiner Ausbildungszeit noch Urlaubstage übrig hatte, hat aus Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin Pech gehabt: Er hätte die freien Tage rechtzeitig beantragen müssen. Anders hat das Münchner Arbeitsgericht im Fall eines Wissenschaftlers entschieden. Er hatte trotz Aufforderung keinen Urlaub genommen und wollte die restlichen Tage ausbezahlt bekommen. Zu Recht, entschied das Gericht in der ersten Instanz. Der Arbeitgeber hätte ihn auch ohne Antrag in den Urlaub schicken können. Das Landesarbeitsgericht sah die Berufung des Arbeitgebers als unbegründet an. Die Frage, wer für den Urlaub sorgen muss, wird durch das Bundesurlaubsgesetz nicht eindeutig beantwortet. Da hinter dem deutschen Gesetz eine EU-Richtlinie steht, wird nun der EuGH befragt, wie es richtig laufen muss.

Was passiert, wenn ich in einem laufenden Arbeitsverhältnis bin und 2017 nicht alle freien Tage genommen habe?

Wenn es betriebsbedingt nicht möglich war freizumachen, zum Beispiel weil es am Jahresende eine Urlaubssperre für alle oder eine Betriebsruhe gab, sollten Sie das jetzt unbedingt tun. Der übertragene Urlaub verfällt Ende März. Das gleiche gilt, wenn sie aufgrund einer Erkrankung keinen Urlaub nehmen konnten. Ist ein Arbeitnehmer dauerhaft krank, kann er für einen Zeitraum von bis zu 15 Monaten Urlaub ansammeln. Voraussetzung dafür ist aber der lückenlose Nachweis der Arbeitsunfähigkeit. Auch in diesen Fällen ist letztlich aber nicht klar, ob eine Antragspflicht besteht oder nicht. Deshalb gilt für Arbeitnehmer bis auf Weiteres: Um das Recht auf Urlaub sollte man sich selbst kümmern. Sonst kann es im Zweifel verfallen.

Darf der Arbeitgeber den Zeitraum bestimmen, in dem ich Urlaub nehme?

Theoretisch kann der Arbeitgeber Ihren Urlaub festsetzen, aber Sie haben dann ein Verweigerungsrecht. Die Wünsche des Arbeitnehmers müssen berücksichtigt werden.

Sie vertreten vor Gericht als Anwältin immer die Arbeitnehmer. Warum sollten diese auch in diesem Fall Recht bekommen?

Wer argumentiert, die Arbeitnehmer hätten gewusst, dass sie den Urlaub nehmen müssen, kann es auch andersherum sehen: Der Arbeitgeber kennt die Fristen und in diesen Fällen die Vertragslaufzeiten ja genauso. Wenn ein Arbeitnehmer im Sinne seines Unternehmens eine richtige Übergabe machen und mit seinen Kollegen vor dem Abschied alles besprechen will, dann sollte ihm nicht vorgeworfen werden, er hätte ja Urlaub beantragen können. Da muss sich der Arbeitgeber dann eben entscheiden und für entgangenen Urlaub etwas drauflegen.

Und wie wird der Europäische Gerichtshof voraussichtlich entscheiden? Wird es eine Urlaubsantragspflicht geben?

Ich bin optimistisch, dass der EuGH die Situation so beurteilt wie ich. In Urlaubsfragen hat er zuletzt arbeitnehmerfreundlich geurteilt. Da die beiden aktuellen Fälle bereits beendete Arbeitsverhältnisse und die Frage der Urlaubsabgeltung betreffen, bleibt abzuwarten, inwiefern sich die Richtungsweisung des EuGH auch auf laufende Arbeitsverhältnisse auswirkt. Arbeitnehmer sollten daher auch weiterhin darauf achten, dass ihr Urlaubsanspruch nicht verfällt.

Vor dem Europäischen Gerichtshof wird heute mündlich in den Rechtsachen C-619/16 Kreuziger und C-684/16 Max-Planck-Gesellschaft zu Förderung der Wissenschaft verhandelt. Das Urteil folgt erst zu einem späteren Termin.

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