Die Hochschulen können künftig mehr Studenten selbst auswählen.
Die Novelle gilt als Befreiungsschlag von der Hochschulbürokratie: An diesem Donnerstag wird der Bundestag eine Änderung des Hochschulrahmengesetzes (HRG) passieren lassen; auch die Zustimmung des Bundesrates noch vor der Sommerpause scheint sicher zu sein. Damit werden vom Wintersemester 2005/06 an Universitäten 60 Prozent der Studienbewerber in zulassungsbeschränkten (Numerus-Clausus-, NC-) Fächern selbst aussuchen dürfen.
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Dieser Schritt zur Entmachtung der Dortmunder Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) war möglich geworden, nachdem Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) Anfang des Jahres signalisiert hatte, sie halte nicht an der Behörde fest. Dass die Hochschulen nun auswählen dürfen, soll - hofft zumindest die forschungspolitische Sprecherin der Union, Katherina Reiche - der ¸¸erste Schritt zu weiteren Reformen" sein. Das ist wohl eher symbolhaft zu verstehen, denn so groß war die Macht der ZVS nun auch nicht: Bislang vergibt sie nur 20 Prozent aller Studienplätze, und auch jetzt schon durften die Universitäten ein Fünftel der Bewerber in den sieben NC-Fächern, darunter Medizin oder Biologie, auswählen. Doch nur etwa 30 von mehr als 220 betroffenen Fakultäten machten davon Gebrauch - manche argumentierten, man wolle nicht in ZVS-Überbleibseln suchen, anderen war es wohl zu aufwändig.
In Zukunft also werden 20 Prozent der Bewerber nach Abiturnote ausgesucht, weitere 20 Prozent nach Warteliste und der große Rest durch die Hochschulen. Mit der jetzigen Auswahlquote von 60 Prozent zeigen sich zumindest die Hochschulrektoren zufrieden. Allerdings wird auch mehr Arbeit auf die Professoren zukommen - und das ausgerechnet im Ferienmonat August. Denn wenn sie es ernst meinen mit einer persönlicheren Auswahl, werden sie in der Regel im Sommer Bewerber prüfen müssen. Noch ist allerdings unklar, nach welchen Kriterien - ob gewichtete Abiturnoten, Bewerbungsaufsätze, Interviews - die Hochschulen vorgehen. Details müssen die Länder noch festlegen.
Doch der Aufwand lohnt sich. Davon ist man zumindest an der Technischen Universität (TU) München überzeugt, wo seit ein paar Jahren mit Eingangstests experimentiert wird. Bewerber müssen neben ihrem Abiturzeugnis einen zweiseitigen Aufsatz einschicken, in dem sie erklären, warum sie ein bestimmtes Fach ausgerechnet an der TU studieren wollen. Alle Bewerber werden zum Gespräch eingeladen, und vor allem die Abgelehnten erhalten eine ausführliche Beratung. Der Aufwand sei nicht uneigennützig, heißt es an der TU, denn zum einen wolle man die Besten finden, zum anderen spare man sich aufwändige Nachprüfungen für durchgefallene Studenten. Die Abbrecherquoten seien jedenfalls gesunken.
Langfristig hoffen Universitäten auf eine völlige Freigabe der NC-Plätze. Ob damit die ZVS überflüssig wird, ist fraglich. Denn solange die Zahl der Studienplätze in manchen Fächern beschränkt ist, das Grundgesetz jedoch die freie Wahl von Studienfach und -ort garantiert, wird man zumindest eine Art zentrale Clearing- und Servicestelle brauchen. Bei der ZVS erwartet man derzeit ¸¸eher mehr Arbeit", denn weiterhin werden alle Anträge in Dortmund einlaufen und von dort aus auf die Universitäten verteilt.
(SZ vom 1.7.2004)
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