"Nestbeschmutzer": Mit seinen kritischen Äußerungen über die Haltung der Schweiz im Streit um das Bankgeheimnis hat ein deutscher Professor von der Hochschule St. Gallen für Wirbel gesorgt.
Die deutsch-schweizerischen Hakeleien um Bankgeheimnis und Steuerpolitik setzen sich im Hochschulbereich fort. Mit kritischen Äußerungen über die Haltung der Schweiz in dem Streit hat ein deutscher Professor von der Hochschule St. Gallen (HSG) erheblichen Wirbel ausgelöst. Nachdem zunächst seine Entlassung im Raum stand, ist der Wissenschaftler nun mit einer heftigen Rüge seitens der Universität davongekommen.
Ulrich Thielemann, stellvertretender Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik, an der Hochschule St. Gallen. (© Foto: oh)
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Ulrich Thielemann, stellvertretender Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik, hatte vor knapp zwei Wochen als Experte bei einem Hearing des Bundestages zum Thema Steueroasen gesprochen. Dabei sagte er, nur der internationale Druck habe die Schweiz beim Bankgeheimnis einlenken lassen. Zu dessen Rechtfertigung zirkulierten "gänzlich abenteuerliche Argumente" in der Schweiz, die "keinerlei Unrechtsbewusstsein" habe.
In St. Gallen löste der Auftritt des Professors Entrüstung aus. In wütenden Leserbriefen wurde Thielemann als "Nestbeschmutzer" bezeichnet. Ein emeritierter HSG-Professor verlangte die Entlassung Thielemanns, ein Parlamentarier sah das Ansehen der Hochschule beschädigt. Anfang dieser Woche sprach auch HSG-Rektor Ernst Mohr, ebenfalls Deutscher, von einem "groben Fehler" Thielemanns. Es falle ihm schwer, den Dozenten zu verteidigen. Eine Entlassung wolle er nicht ausschließen.
"Der Rektor hat sich hinter den Professor zu stellen"
Inzwischen hat die Hochschule offiziell Stellung genommen. Sie distanzierte sich von Thielemanns Aussagen. Professoren dürften wie alle ihre Meinung sagen, aber Thielemann habe mit seinem Auftritt in Berlin das "richtige Augenmaß" vermissen lassen. Da ihm aber über die kritisierten Passagen hinaus keine weiteren schweren Verfehlungen vorzuwerfen seien, werde von "weiteren Maßnahmen" abgesehen.
Die Stellungnahme könnte sich als beispielhaft für den Umgang einer Universität mit heiklen Äußerungen von Dozenten erweisen und den nicht unumstrittenen Rektor Mohr in Erklärungsnot bringen. Auf die Frage, gegen welche Regeln Thielemann konkret verstoßen habe, nannte Mohr der SZ die "Loyalitätspflicht", die im Hochschulgesetz erwähnt werde.
Die große Mehrheit der Schweizer Medien, aber auch HSG-Kollegen haben sich mit Thielemann solidarisch erklärt. Selbst wenn er vielleicht Unpassendes gesagt habe, müsse er das dürfen. "Der Rektor hat sich hinter den Professor zu stellen", sagte ein hochrangiger Ordinarius der SZ. Auch Thielemanns Chef Peter Ulrich kritisierte die Reaktion der HSG als "einseitig". Thielemann selbst wollte sich nicht äußern.
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(SZ vom 11.04.2009)
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a) bei uns werden kritische Forscher und auch sonstige kritische Meinungen (siehe Staatsanwälte,usw) versetzt oder entlassen; mit unserer Demokratie steht es da noch schlimmer als in der Schweiz ! b) die Uni St.Gallen ist kompetenzmäßig für mich sowieso nicht mal Durchschnitt, wenn ich den Querschnitt der Professoren und die Veröffentlichungen ansehe. Also ist der Aussagewert nicht unbedingt das Beste, wenn sich jemand von der Uni St.Gallen meldet.
Ich bin Freund eines starken Bankengeheimnisses und pflichte den Äusserungen von Tielemann nicht bei. Aber mit diesen Äusserungen steht er nicht allein in der Schweiz.
Es sind aber zwei Aspekte, die mir an der Angelegenheit sauer aufstossen:
1. Er ist Ethiker und kein Wirschaftler und es ist nicht Aufgabe der Ethik wirtschaftspolitische Entscheidungen gutzuheissen, die zwar unter utlitaristischen Gesichtspunkten richtig sind, aber moralisch angreifbar. Das Bankgeheimnis hat nun einmal sein für und wider.
2. Freiheit der Forschung bedeutet auch Freiheit des Denkens. Wer es mit der Freiheit ernst meint, muss Tielemann gerade dann verteidigen, wenn er nicht mit ihm übereinstimmt.
3. Es gibt ein grundsätzliches Problem in der Schweiz: die Freiheit und wie man damit umgeht. Es ist das einzige Land das ich kenne, wo in den Tageszeitungen darüber berichtet wird, dass irgendjemand sein Radio zu laut aufgedreht hat und deshalb die Polizei kommen und ihn büssen musste, wo die gegenseitige Zurechtweisung so eine Art Volkssport und Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten Pflicht ist. Nur vor diesem gesellschaftlichen Hintergrund kann man den "Skandal" den seine Äusserungen verursachten verstehen.
Ich schliesse mich dem "Vorredner" weitgehend an. Ein Institutsmitarbeiter darf in der Funktion eines Wirtschaftsethikers seine eigene Meinung haben und auch mitteilen. Allerdings halte ich es in der jetztigen Situation für einen heftigen Fehltritt, wenn Thielemann von St.Gallen nach Berlin rennt um dort lauthals(!) die Schweizer Gesellschaft (fehlendes Unrechtsbewusstsein) zu kritisieren.
Viele Schweizer empfinden die G20 Beschlüsse als reinste Heuchelei in Anbetracht dessen, dass alle G20 Länder (UK, USA, China etc.) "ihre Steueroasen" auf die weisse, während die Nichtteilnehmer auf die schwarze oder graue Liste gesetzt wurden. Zur Zeit findet ein globaler Wirtschaftskrieg alle gegen alle mit wechelnden Allianzen statt. Dass die kleine Schweiz mit dem lukrativen Vermögensverwaltungsgeschäft ein dankbares Ziel für Finanzminister (im Wahlkampf) darstellt, ist offensichtlich.
Fehlendes Unrechtsbewusstein: Es haben nun bereits unzählige Schweizer versucht das Schweizer Staatsverständnis darzulegen, aber anscheinend interessiert dies viele deutsche Gesprächspartner (auch Thielemann) gar nicht. Die Mehrheit der Schweizer will einen kleinen, effizienten aber schwachen(!) Staat (dies kann kein Deutscher verstehen) und wir erachten das Bankkundengeheimnis als höchsteffizientes Mittel, den Fiskus nicht zu gierig werden zu lassen. Das Ergebnis, dieses "kollektiven Misstrauens" gegenüber dem Staat und der direkten Demokratie sind tiefe Steuern und eine sehr hohe Steuermoral. Sprich: Da ich selbst über die Ausgaben bestimmen kann und die Abgaben moderat sind, lohnt sich die Steuerhinterziehung in der Schweiz nicht.
Ich habe ein anders Unrechtsempfinden: Ich erachte es als unrecht, wenn mir der Staat mehr als das Minimum (für das effiziente Erledigen der Staatsaufgaben) meines hart erarbeiteten Geldes abnehmen würde, und wir brauchen eine Notwehr der freien Bürger gegen konfiskatorische Tendenzen des Staates. Zuviel eingetriebene Steuern auf Grund ineffizienter Verwendung der Mittel empfinde ich als Diebstahl durch den Staat.
Dies mag für einen "braven Untertanen" abenteuerlich klingen - für einen freien, selbstbewussten Bürger ist dies einleuchtend.
Ich habe mir die Mühe gemacht und auf Dr. Tielemanns Website seine Äusserungen im Originalprotokoll nachgelesen. Persönlich halte ich Dr. Tielmanns Äusserungen für durchaus vertretbar und das "fehlende Augenmass" liegt weniger in dem Inhalt seiner Bemerkungen als in zwei zentralen Aspekten:
1. Er hat die (über-)sensible Reaktion der schweizer Presse auf das Thema unterschätzt, insbesondere, wenn sich ein deutscher Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz hierzu äussert. Dies würde ich als ein kulturelles Missgeschick einstufen.
2. Auch wenn sich Dr. Tielemann - zurecht - auf freie Meinungsäusserung beruft, die ja in der Wissenschaft besonders hoch gehalten wird, hat er ein ungeschriebenes Gesetz der Wissenschaft nicht berücksichtigt. Dieses lautet: Freie Meinungsäusserung gilt nur für fest berufene (und damit quasi unkündbare) Professoren, nicht jedoch für Institutsmitarbeiter, die leicht kündbare Lehraufträge wahrnehmen und von Drittmitteln abhängig sind. Aus diesem Blickwinkel ist seine Bemerkung somit eine "mutige Dummheit".
Die Stellungnahme seiner Universität ist mehr als halbherzig. Zwar bekräftigt diese die Meinungsfreiheit, droht aber gleichzeitig Konsequenzen für die Wahrnehmung dieser Freiheit an. Das zeigt von Seiten der Uni kein Rückrat.