Schüler und Studenten erwarten Rückforderungen und Strafen.
Die jüngste OECD-Studie hat es einmal mehr bewiesen: So groß der Wohlstand in Deutschland immer noch ist, so gering sind jedoch die Chancen für Kinder aus sozial schwachen Schichten auf einen Hochschulabschluss. Nur knapp zwölf Prozent schaffen den Aufstieg zum Akademiker. Die meisten sind dabei auf das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) angewiesen. Justament diese Quelle geriet jedoch im vergangenen Jahr öffentlich in Misskredit. Bundesweit mehr als 60.000 Studenten hatten sich die monatliche Förderung mit einem Höchstsatz von bis zu 585 Euro erschwindelt. Sie hatten mehr Geld auf der hohen Kante, als das Gesetz erlaubt (derzeit 5200 Euro).
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In Bayern gerieten 9725 Studenten ins Visier der Bafög-Ämter. Für 6000 dürfte das nun auch juristische Folgen haben.
Maximal 30.000 Euro Rückzahlungen
Eine Untersuchung des Bundesrechnungshofes führte 2003 zur Aufdeckung des massenhaften Schwindels. Bafög-Ämter mussten erstmals beim Bundesamt für Finanzen Angaben der Antragssteller überprüfen. Vor allem ob und wie viel Zins Studenten aus eigenem Vermögen erwirtschaften. Bei mehr als 100 Euro im Jahr wurde der Fall genau gecheckt. In Bayern wurden auf diese Art 9725 aus 38.000 Bafög-Empfängern herausgefiltert. In mühseliger Kleinarbeit durchleuchten seitdem die Ämter die Anträge. In 4000 Fällen ist die Sache inzwischen klar. Hier wurde bereits das Geld zurückgefordert. Mindestens 2000 weitere stehen noch aus. Hinzu kommen nochmals rund 6000 Delikte beim Schüler-Bafög.
Mit bis zu maximal 30.000 Euro Rückzahlungen müssen Betroffene rechnen. Binnen Monatsfrist ist die Summe zurückzahlen. Schon um Pluspunkte bei der Staatsanwaltschaft zu sammeln. Sie ermittelt nämlich in allen strittigen Fällen. Unklarheit herrscht noch über das Strafmaß. Hier fehlt es an einem einheitlichen Kurs der Länder. Die Spannweite reicht von der Einstellung der Verfahren wegen Geringfügigkeit bis hin zu Vorstrafen mit beruflichen Konsequenzen. In Bayern kam es bislang regelmäßig zu Geldstrafen von 30 bis 270 Tagessätzen.
Weniger Anträge, weniger Kosten
Der Staat selbst spart durch die Aufdeckung eine Menge Geld. Allein aus den bislang 4000 Rückforderungen bei Studenten und nochmals 4000 bei Schülern errechnet sich das Wissenschaftsministerium in den kommenden zwei Jahren 14 Millionen Euro weniger Ausgaben. Experten wie der Münchner Leiter des Bafög-Amts, Wolff Wölffing, schätzen die Summe weitaus höher ein. Denn fortan soll der Abgleich mit dem Bundesamt für Finanzen jedes Jahr erfolgen. So regelt es das neue Bafög-Gesetz, das der Bundestag Ende Oktober verabschiedete. Es geht also nicht nur Übeltätern von 2001 an den Kragen. Zur Rechenschaft werden auch die der folgenden Jahre gezogen. Eine Abfrage zu 2002 läuft bereits.
Möglicherweise könnte sich die Prüfung nochmals verschärfen, wenn es den Bafög-Ämtern im Zuge von Hartz IV ein neues Finanzdienstleistungsgesetz erlaubt, private Bankkonten abzufragen. Schon wegen des enormen Aufwands hofft Wölffing jedoch, dass es soweit nicht kommen möge: "Sonst sind wir nur noch am Schnüffeln." A
bschreckend auf neue Betrüger wirke den Angaben Wölffings zufolge bereits die Aufdeckung bisheriger Fälle. In Bayern sank die Zahl der Antragssteller bei den Erstsemestern um zehn Prozent.
(SZ vom 30.11.2004)
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