Gute Noten, Fachwissen, Motivation: Wer sich um ein bebliebtes Studienfach bewirbt, muss einiges mitbringen - und sich gut vorbereiten.

Bewerber brauchen Spitzennoten oder langen Atem: Studienplätze in Fächern wie Medizin oder Psychologie sind heiß begehrt. Das Bewerbungsprozedere ändert sich jedoch, wenn künftig Universitäten einen Großteil ihrer Studenten selbst aussuchen können.

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Schulabgänger könnten dann schlechtere Noten mit ihrer Begeisterung für das Wunschstudium oder mit guten Leistungen in einzelnen Fächern wettmachen und den begehrten Studienplatz etwa über ein persönliches Auswahlgespräch ergattern. Doch dass diese Reform die Zufriedenheit der Bewerber erhöht und abgelehnte Kandidaten auf eine Studienplatzklage verzichten, wird von Fachleuten bezweifelt.

Bereits im Wintersemester 2005/2006 sollen die ersten Hochschulen 60 Prozent ihrer Studenten selbst auswählen. Nur noch 20 Prozent der Studienplätze werden nach den Abiturnoten vergeben, bisher sind es 51 Prozent. Die restlichen 20 Prozent gehen an die Bewerber mit den längsten Wartezeiten (bisher 25 Prozent). Die Bundesregierung hofft, im harten Auswahlkampf die Chancen derjenigen zu erhöhen, die etwa nur in naturwissenschaftlichen Fächern glänzen: "Jetzt können sich die künftigen Bewerberinnen und Bewerber schon in der Schule auf ihr Studium vorbereiten", sagte Bildungsministerin Edelgard Bulmahn Anfang Juli bei der Verabschiedung der Hochschulreform im Bundestag. Die Änderungen müssen jetzt von den Bundesländern umgesetzt werden.

Bernhard Scheer, Sprecher der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund, beurteilt die Erfolgsaussichten der Reform skeptisch: "Da wird sich nichts ändern." Es werde genauso viele Klagen auf einen Studienplatz geben, da sich die Gesamtzahl der Plätze durch das neue Verfahren nicht erhöht. "Wir verteilen nur das Leid der Abgelehnten anders." Auch in Zukunft werde eine sehr gute Abiturnote der beste Garant für den gewünschten Studienplatz sein.

Wenn das Los entscheidet

Ähnlich sieht das der Rechtsanwalt Wolfgang Zimmerling aus Saarbrücken, der einen Großteil der Rechtsverfahren um Studienplätze an deutschen Unis ausficht. Auch er bezweifelt, dass das neue Auswahlverfahren die großen Erwartungen erfüllt und die Professoren ihre Studenten selbst auswählen: "Da wird erst einmal gelost, wer in das Auswahlverfahren hineinkommt, und dann guckt die Hochschule nach der Abiturnote", sagt Zimmerling.

Zu den am härtesten umkämpften Fächern gehören Human-, Tier- und Zahnmedizin sowie Psychologie. Allein an der Universität Leipzig versuchten im vergangenen Wintersemester rund 1000 abgewiesene Bewerber im Fach Humanmedizin ihr Glück über den Rechtsweg. An der Universität München waren es rund 700. Nur 13 gewannen dann aber einen Studienplatz bei einer gerichtlich angeordneten Verlosung.

Die Fäden bei der Vergabe begehrter Studienplätze hält nach wie vor die ZVS in der Hand. Für Biologie, Medizin oder Psychologie müssen sich Schulabgänger auch in Zukunft bis zum 15. Juli in Dortmund bewerben. Der Numerus Clausus dürfte sich in diesen Fächern verschärfen: "Wenn nur 20 Prozent über die Note zugelassen werden, dann sind das nur noch die Spitzenabiturienten allererster Güte", sagt Scheer. Der Rest, der bislang noch mit einem Studienplatz rechnen konnte, muss nun mit der Rechtsunsicherheit leben, ob er die Universität im Auswahlgespräch von seinen Qualitäten überzeugen kann. Angegeben werden können sechs Wunschhochschulen, an die der Bewerber mit etwas Glück von der ZVS für weitere Gespräche verwiesen wird.

Wer dennoch scheitert, dem bleibt immer noch die Klage auf einen Studienplatz. Dabei überprüfen die Verwaltungsgerichte, ob die Universitäten tatsächlich alle Kapazitäten ausgeschöpft haben oder ob sie nicht doch noch Studienplätze vergeben können. Wichtig sei auf jeden Fall eine vollständige und rechtzeitige Bewerbung für den gewünschten Studienplatz, sagt die Rechtsanwältin Katja Kiebs aus Leipzig, die sich auf derartige Klagen spezialisiert hat. Wird der Bewerber abgelehnt, kann er vor Gericht ziehen. Dabei sollte er aber die Kosten im Blick behalten, die unter Umständen hoch sein können.

Doch eine Garantie für einen Studienplatz ist das Verfahren angesichts der vielen anderen Kläger nicht. "Aus Sicht der Bewerber ist diese Klage ein Lotteriespiel", meint der Justitiar der Universität München, Nikolaus Leiher. Anwälte raten deshalb zum großen Rundumschlag, bei dem bis zu 20 Universitäten angegangen werden. "Wenn man nur eine Hochschule verklagt, hat man so gut wie keine Chance", sagt Anwältin Kiebs.

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(Quelle: sueddeutsche.de/dpa)