Hochschulabschlüsse:Was zu beweisen ist

Wer mit einem ausländischen Diplom in Deutschland arbeiten will, muss erst einmal herausfinden, welche Stelle für die Anerkennung zuständig ist. Dann kann es ganz schnell gehen - oder es kann dauern.

Von Christine Demmer

Seit acht Jahren lebt Irada Lundgren in Schweden. Mit einem Schengen-Visum war die Ärztin aus Aserbaidschan über Deutschland nach Strömsund geflohen und hatte dort politisches Asyl beantragt. Doch obwohl in Schweden Tausende Ärzte und Pflegekräfte fehlen, darf die 52-Jährige nicht arbeiten. Ihr mangele es, so bedauern die Behörden bis heute, an zeitgemäßen medizinischen Kenntnissen. Vor vier Jahren war sie ganz knapp um die Abschiebung nach Deutschland herumgekommen. Aber hätte Irada Lundgren hier als Kinderärztin arbeiten können?

Pauschal kann man das nicht sagen. Nur so viel: Sie hätte gute Chancen gehabt, es schnell herauszufinden. Seit 2012 haben Menschen mit einem ausländischen Hochschul- oder Berufsabschluss einen Rechtsanspruch darauf, dass innerhalb von drei Monaten geprüft wird, ob ihre Qualifikation für Deutschland genügt.

Eine erste Anlaufstelle ist das Netzwerk Integration durch Qualifizierung, kurz Netzwerk IQ. Um schnell und rechtssicher durch das Zuständigkeitswirrwarr in Deutschland zu kommen, bietet es persönliche Beratung an 97 verschiedenen Standorten an. "Im dritten Quartal 2015 sind etwa 1000 Ratsuchende zu uns gekommen", sagt Ottmar Döring, Leiter der Fachstelle Beratung und Qualifizierung im Netzwerk IQ. Obwohl man immer wieder von vielen akademisch gebildeten Menschen hört - der "Ingenieur aus Syrien" -, die nach Deutschland fliehen, bitten meist EU-Bürger um Weiterleitung an die zuständige Stelle. "Es gibt nicht viele Flüchtlinge, die unsere Beratungsstellen aufsuchen", sagt Döring, "trotz der hohen Ankünfte steigen die Zahlen nicht signifikant. Entweder wissen sie nicht, dass es uns gibt, oder sie sind nicht so qualifiziert, dass sie meinen, es lohne sich für sie."

27 000 Anfragen

beantwortet die Zentralstelle für ausländische Bildungsabschlüsse (ZAB) im Jahr. Sie ist bei der Kultusministerkonferenz in Bonn angesiedelt und die zentrale Stelle für die Einordnung ausländischer Zeugnisse in Deutschland. Gegen Gebühr werden schulische, berufliche und Hochschulabschlüsse geprüft. Die Bewertung dauert ein paar Wochen.

Für bundesrechtlich geregelte Berufe wie Apotheker, Ärzte, Architekten, Steuerberater, Ingenieure oder Juristen sind die Kammern zuständig. Für Berufe, die unter das Landesrecht fallen, wie zum Beispiel Lehrer, haben die Länder eigene Anerkennungsgesetze erlassen. Wer in seinem erlernten Beruf arbeiten will - was außerdem eine von der Ausländerbehörde erteilte Arbeitserlaubnis voraussetzt -, muss seinen im Ausland erworbenen Berufsabschluss als gleichwertig mit einem deutschen Zeugnis anerkennen lassen. "Wenn sich Akademiker sicher sein wollen, dass Arbeitgeber das ausländische Zeugnis richtig einordnen, können sie bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, ZAB, eine Zeugnisbewertung beantragen", sagt Döring. Auch für die große Mehrzahl der nicht reglementierten Berufe besteht keine Anerkennungspflicht. Es liegt aber im eigenen Interesse der Arbeitsuchenden, ihren Abschluss von ZAB prüfen zu lassen. Denn das Testat einer deutschen Behörde macht sich gut im Lebenslauf.

Wird eine Anerkennung der Berufsqualifikation häufig abgelehnt? "Wer ein Hochschulstudium in einem reglementierten Beruf hinter sich hat, bekommt seine Anerkennung auf jeden Fall", sagt Döring, "mitunter allerdings mit Auflagen, wie beispielsweise der, eine Prüfung nachzuholen. Die Anerkennung des Abschlusses ist ein erster sicherer Schritt auf dem Weg in den deutschen Arbeitsmarkt."

Gemessen an der Zahl der Antragsteller von geringer Bedeutung, aber im Einzelfall hilfreich sein kann die Blue Card EU. Sie erlaubt Nicht-EU-Bürgern seit 2012, für eine begrenzte Zeit in Deutschland berufstätig zu sein. Beantragen können die Blue Card alle Hochschulabsolventen, deren Abschluss entweder als gleichwertig gilt oder die einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 48 400 Euro vorlegen können. In sogenannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte) genügt ein Jahreseinkommen von 37 752 Euro.

Hochschulabschlüsse: Diplom ist nicht gleich Diplom: In Deutschland beurteilen Kammern, Länder und eine Zentralstelle bei der Kultusministerkonferenz ausländische Abschlüsse.

Diplom ist nicht gleich Diplom: In Deutschland beurteilen Kammern, Länder und eine Zentralstelle bei der Kultusministerkonferenz ausländische Abschlüsse.

(Foto: Ahn Young-joon/AP)

Wer mitten im Studium nach Deutschland kommt und es hier fortsetzen will, muss sich direkt an die gewünschte Hochschule wenden. Nach Prüfung der vorgelegten Studienleistungen entscheiden die Zulassungsstellen, in welchem Semester der Bewerber starten darf. Studienanfänger hingegen benötigen zuerst eine Anerkennung des Schulzeugnisses. Dafür sind in der Regel die Innen- oder Wissenschaftsministerien der Länder zuständig. Vorlegen muss man amtlich beglaubigte Fotokopien von Zeugnisse, die von öffentlich bestellten, beeidigten Urkundenübersetzern übertragen wurden.

Was aber machen Ausländer, deren Hochschulabschluss von Deutschland nicht als gleichwertig betrachtet wird? Ihn nachholen? Noch einmal studieren? Bei den reglementierten Berufen lohnt es, bei den zuständigen Kammern nachzufragen, ob einzelne Leistungsnachweise anerkannt werden und ein Neustudium verkürzen können. Angehörige nicht reglementierter Berufe wie beispielsweise Soziologen, Grafiker oder Informatiker, die ihren Hochschulabschluss nicht in der Datenbank Anabin wiederfinden, wenden sich mit derselben Frage an eine Hochschule mit vergleichbaren Studiengängen.

Netzwerk IQ

Das "Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ)" ist ein Förderprogramm der Bundesregierung. Es soll helfen, Menschen mit Migrationshintergrund besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehört die Beratung über die Anerkennung von Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden. Wer genau für Einstufung und Anerkennung zuständig ist, erfährt man bei der Hotline unter 030-18151111 und www.anerkennung-in-deutschland.de.

12 000 Medizinerstellen sind derzeit in Deutschland nicht besetzt, meldet der Marburger Bund, Tendenz steigend. In den acht Jahren ihres Schwedenaufenthaltes hätte Irada Lundgren leicht ihr Studium wiederholen und dann dort als Ärztin arbeiten können. In Deutschland aber nicht unbedingt. Denn auch Hochschulabschlüsse aus anderen EU-Ländern werden hierzulande nicht automatisch anerkannt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: