Von Christoph Hickmann

Hessen ist das erste Land, das die Gebühren wieder streicht - mit der linken Mehrheit gegen die CDU. Was bedeutet nun der Kurswechsel für die Universitätslandschaft in Deutschland? Schließlich haben andere Bundesländer nicht nur gute Erfahrungen mit Gebühren gemacht.

Sie sind mit diesem Versprechen in den Wahlkampf gezogen, sie haben es immer wieder erneuert, an Infoständen, in Turnhallen, in Interviews, auf Flugblättern: Sollten sie an die Regierung kommen, würden sie die Studiengebühren abschaffen, so lautete die Botschaft von SPD und Grünen - und auch die Linke warb vor der hessischen Landtagswahl mit diesem Versprechen um Stimmen.

Gebühren, dpa

Studiengebühren: Der politische Streit darum wurde auch zum politischen Symbol. (© Foto: dpa)

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An die Regierung sind sie alle zwar bislang nicht gekommen, doch etwas mehr als vier Monate nach dem Wahltag wird es in dieser Woche so weit sein: Der hessische Landtag wird aller Voraussicht nach mit den Stimmen von SPD, Grünen und der Linken die Studiengebühren abschaffen. Es ist die erste Entscheidung von solcher Tragweite, bei der die sogenannte linke Mehrheit im Parlament sich durchsetzen und der geschäftsführenden Regierung Koch ihren Willen aufzwingen wird.

Zäsur im Gebührenkampf

Es ist das erste der großen, emotional aufgeladenen Wahlversprechen von SPD und Grünen, das nun Wirklichkeit wird - obwohl Andrea Ypsilanti nicht hessische Ministerpräsidentin ist. Und es ist gleichzeitig eine Zäsur im Kampf gegen oder für die Gebühren. Bislang hat kein Bundesland sie eingeführt und wieder abgeschafft.

Schon die Vorgeschichte führte dazu, dass der politische Streit um die Gebühren auch zum Symbol wurde. In wohl keinem Bundesland war der Widerstand der Studenten so heftig und anhaltend wie in Hessen, bis die Gebühren in dem damals noch von der CDU allein regierten Bundesland 2006 beschlossen wurden.

Seit dem Wintersemester 2007 müssen Studenten an den hessischen Hochschulen 500 Euro pro Semester zahlen. An diesem Dienstag soll nun das "Gesetz zur Sicherstellung von Chancengleichheit an hessischen Hochschulen" in die zweite Lesung gehen. Wird keine dritte Lesung beantragt und passiert nichts Unvorhergesehenes, sind die Gebühren am Dienstagabend Geschichte. Sollte es doch eine dritte Lesung geben, wollen SPD, Grüne und Linke das Gesetz dann am Donnerstag im Landtag verabschieden.

Juristischer Streit und politische Debatte

Auch auf der rechtlichen Ebene gibt es seit langem Bedenken gegen die hessischen Gebühren: Nach Artikel 59 der Landesverfassung muss der Unterricht an den Hochschulen des Landes unentgeltlich sein. Gebühren können demnach nur verlangt werden, wenn die wirtschaftliche Lage des Hochschülers oder seiner Eltern dies erlaubt.

Die Landesanwältin beim hessischen Staatsgerichtshof hatte die Beiträge daher bereits im August 2007 in einer Stellungnahme als verfassungswidrig eingestuft. Sie erklärte dementsprechend eine von SPD und Grünen eingereichte Normenkontrollklage gegen das Gebührengesetz für "zulässig und begründet" - und beantragte, das Gesetz für nichtig zu erklären.

Der juristische Streit lief stets parallel zur politischen Debatte; in der nächsten Woche wird der Staatsgerichtshof darüber urteilen, ob die Gebühren verfassungswidrig sind. Auch deshalb ist es vor allem für SPD und Grüne wichtig, die Abschaffung jetzt zu beschließen - käme das Gericht ihnen zuvor und kippte die Gebühren, hätten sie es verpasst, ein wichtiges Signal zu setzen. Zwar zweifeln viele wegen der Besetzung des Staatsgerichtshofs, dass es so kommt - doch in der Verhandlung waren erhebliche Bedenken deutlich geworden.

Auf der nächsten Seite: Wie die Abschaffung der Gebühren gegenfinanziert werden soll.

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