Rechtliche Aspekte beim Anruf des Headhunters am Arbeitsplatz In Deutschland hat es in der Vergangenheit rechtliche Unsicherheit bezüglich Executive-Search-Dienstleistungen gegeben. Laut Urteil (Az.:I ZR 221/01) des für Wettbewerbsrecht zuständigen ersten Zivilsenats des Bundesgerichtshof ist der Erstkontakt zu fremden Mitarbeitern per telefonischer Ansprache am Arbeitsplatz als Teil des freien Wettbewerbs grundsätzlich erlaubt.
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Wundern Sie sich aber nicht, wenn bei einem Anruf unter Ihrer Büronummer wenig Details preisgegeben werden. Dies kann juristische Hintergründe haben, da nach einem BGH Urteil zwar Anrufe von Headhuntern unter der Büronummer erlaubt sind, jedoch müssen diese sich auf den Austausch der Informationen beschränken, die für eine erste Kontaktaufnahme notwendig sind (BGH Az. I ZR 221/01).
Zudem hat der BGH klargestellt: Der Headhunter darf die Gesprächspartner nicht auf Details aus dem Lebenslauf oder die bisherige berufliche Tätigkeit ansprechen. Wenn der Headhunter Ihnen erzählt, wie gut Sie auf eine Stelle passen, "umwirbt er Sie" in bereits wettbewerbswidriger Weise (BGH, Az. I ZR 183/04). Ein seriöser Headhunter wird Ihnen deshalb beim Ersttelefonat kaum Fragen stellen, sondern sich darauf beschränken, mit Ihnen ein Telefon-Termin außerhalb Ihres beruflichen Umfeldes zu vereinbaren.
Yvonne Wirsing ist Geschäftsführerin von www.executivesearchconsultants.de.
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Voreiliges Buch "Der Pott ist dahoam"
Die gegenwärtige Wirtschaftkrise mit massiven Einstellungsstopps führt bei vielen Headhuntern /Executive Search Beratern zu erheblichen Auftragsrückgängen.
Die Folge ist, dass neben der Freisetzung von Mitarbeitern bei vielen Executive Search Unternehmen Versuche unternommen werden, auch für bisher nicht bearbeitete Branchen oder Funktionen Aufträge zu erhalten. Mit dem Argument, dass Direct-Search im wesentlichen eine Technik sei, mit der man grundsätzlich jeden Auftrag erfolgreich lösen könne, wird versucht, eine mangelnde Branchen- oder Funktionskenntnis zu überspielen.
Ohne Frage ist eine professionelle Search Technik von grundlegender Bedeutung für eine erfolgreiche Identifizierung von geeigneten Kandidaten. Nur allein reicht sie nicht aus, um mit hoher Zuverlässigkeit, tatsächlich die richtigen Kandidaten beim Auftraggeber zu platzieren. Branchen- und Funktionskenntnisse sind entscheidende Faktoren für die Bewertung von Bewerbern und die Beurteilung, ob sie tatsächlich in das neue Umfeld hineinpassen.
Da das Direct Search mit hohen Kosten verbunden ist und eine Fehlbesetzung weitere erhebliche Kosten nach sich zieht, ist bei der Auswahl geeigneter Headhunter daher eine besonders große Sorgfalt angeraten. Hilfestellung bei der Identifizierung besonders gut geeigneter Headhunter für spezifische Suchaufträge leisten spezielle Beratungsunternehmen wie z.B. Pabst Consulting/Executive Scout ( www.pabstconsulting.de ) Dort beobachtet man den Executive Search Bereich seit über 10 Jahren sehr intensiv, steht in regelmäßigem Kontakt mit einer Vielzahl von Beratern und ist daher in der Lage, gezielt Empfehlungen auszusprechen für Headhunter, die für anstehende Suchaufträge aufgrund ihrer bisherigen erfolgreichen Tätigkeit besonders geeignet sind. Auf diesem Wege ist ein hohes Maß an Sicherheit gegeben, dass ein Suchauftrag zuverlässig in einem angemessenen Zeitrahmen erfolgreich ausgeführt wird.
Das Internetportal www.ConsultingStar.com veröffentlicht seit Jahren regelmäßig Berichte und Rankings zum Thema Headhunter, Executive Search, Personalberatung etc.
Hier ein Link zu einer solchen Übersicht:
http://www.consultingstar.com/personalberatung/das-geschaeft-der-deutschen-headhunter-kuehlt-sich-merklich-ab.html
Wer sich einen guten Überblick über die Top20 der deutschen Headhunter-Branche verschaffen will, sollte einen Blick folgenden Artikel lesen (siehe Link):
http://www.consultingstar.com/personalberatung/das-geschaeft-der-deutschen-headhunter-kuehlt-sich-merklich-ab.html
(mit tabellarischer Übersicht über die Umsätze, die die Executive-Search-Firmen erzielen!´)