"Arbeitslosengeld II" hat gute Chancen, zum Unwort des Jahres zu werden: Die Fragebögen sind zu kompliziert, die Altersvorsorge ist in Gefahr, der Umzug in eine kleinere Wohnung droht, die Laube steht vor dem Verkauf. Oder doch nicht?
Nun sind auch noch die Schrebergärten bedroht. Zehntausende von Laubenpiepern müssen angeblich ihr Idyll verkaufen, wenn die neuen Regeln für Langzeitarbeitslose greifen. Dies werde, fürchtet Alfons Löseke, Vorsitzender des Verbandes der Grundstücksnutzer, vor allem den Osten treffen. Das Wochenendhaus sei "zu DDR-Zeiten oft die einzige Möglichkeit gewesen, sich einen Ersatz zum Eigenheim zu erarbeiten". Allein in Sachsen liegen ein Fünftel aller Kleingärten; jeder Fünfte gehört einem Langzeitarbeitslosen. Der örtliche Datschen-Verband fordert daher, die Bundesagentur für Arbeit möge die Gartenhäuschen verschonen, wenn sie das Vermögen der Arbeitslosen berechne - und damit deren Anspruch auf das Arbeitslosengeld II.
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Auch diese Aufgeregtheiten rund um die Hartz-Reform kann Wirtschaftsminister Wolfgang Clement, wie anderes zuvor, nicht verstehen. Seit Wochen klagt er, dass Interessenvertreter aller Art Angst und Schrecken verbreiteten, um die Reform zu diskreditieren. Clements Sprecher bemühte sich denn auch, die Schrebergärtner schnell zu beruhigen: Massenverkäufe werde es nicht geben. Schließlich fragen die Sozialämter schon heute nach, ob jemand über ein Gartenhäuschen verfügt, und schon jetzt müsse kaum jemand seine Hütte veräußern.
Was ist angemessen?
Die Debatte rund um jene verwirrenden Paragraphen des Hartz-Gesetzes, die das private Vermögen der Arbeitslosen betreffen, ist damit aber längst nicht zu Ende. Jeder Bedürftige habe Anspruch auf "angemessenen" Wohnraum, heißt es im Gesetz; auch einen Teil seines Vermögens dürfe er behalten. Doch was heißt das? Was ist angemessen?
Relativ klar ist der Fall bei Sparbüchern, Girokonten, Wertpapier-Depots oder Versicherungen. Nach einem Jahr ohne Job, wenn das vom Lohn abhängige Arbeitlosengeld I ausläuft und es nur noch das an Bedürftigkeit ausgerichtete Arbeitlosengeld II gibt, muss man zunächst vom Ersparten (oder dem des Partners) leben, ehe der Staat einspringt. Neben Auto, Möbeln oder der Waschmaschine darf man nur 200 Euro pro Lebensjahr behalten, maximal 13.000 Euro. Weitere 200 Euro pro Lebensjahr werden verschont, wenn das Vermögen der Altersvorsorge dient; gänzlich außen vor bleiben Guthaben bei der Riester-Rente.
Wer eine normale Lebensversicherung abgeschlossen hat, kann also gezwungen sein, diese aufzulösen. Die "Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen" (www.erwerbslos.de) rät, mit dem Versicherer "einen teilweisen Verwertungsausschluss" zu vereinbaren, der verhindert, dass man vorzeitig an sein Geld kommt. Auch Bares oder Bankguthaben solle man, so der Rat, noch schnell für Einkäufe nutzen, für ein Auto, einen Fernseher, ein Handy - dann kann der Staat auch hier nicht ran.
Zugestandene Quadratmeter
Verwirrend, weil vage, waren lange Zeit die Regeln zu Wohnung und Eigenheim. Erst als über den Zwangsumzug in Plattenbauten spekuliert wurde, schob Clement eine Erklärung nach: Für einen Single sind demnach 45 bis 50 Quadratmeter in Ordnung, für zwei Personen 60 Quadratmeter, für drei Personen 75 Quadratmeter, für vier 85 bis 90 Quadratmeter und für jede weitere Person zehn Quadratmeter extra. Dies entspricht den heutigen Vorgaben im sozialen Wohnungsbau. Der Paritätische Wohlfahrtsverband rechnet daher "nicht mit massenhaften Umzügen".
Ähnlich sehen dies die Kommunen, die das Gesetz umsetzen müssen: "Wir erwarten nicht, dass sich Karawanen in Bewegung setzen werden", sagt die Sprecherin der Berliner Sozialsenatorin. Auch der DGB glaubt nicht, dass die Arbeitsagenturen nur wegen einiger Quadratmeter zu viel Zehntausende zum Umzug zwingen werden - oder gar zum Verkauf von Haus oder Eigentumswohnung. Letzters werde wohl nur vorkommen, "wenn das Eigenheim einen erheblichen Wert darstellt".
Die Fallmanager der Arbeitsagenturen, die darüber entscheiden, haben jedenfalls - wie heute die Sozialämter - einen gewissen Spielraum. Entscheidend sei ja auch, so Renate Gabke vom DGB, ob sich ein Umzug, den die Städte bezahlen müssen, überhaupt lohne. Schließlich sei es erklärtes Ziel des Hartz-Gesetzes, die Menschen schnell wieder in Arbeit zu vermitteln. "Deshalb darf man den Bogen nicht überspannen", warnt sie: "Niemand kann nämlich wissen, ob der Betroffene nicht schon ein paar Monate später wieder einen neuen Job hat."
(SZ vom 3.8.2004)