Von Nicola Holzapfel

345 Euro plus Miete - mehr braucht der Mensch nicht zum Leben, meint die Bundesregierung. Armutsforscher sind anderer Meinung.

345 Euro monatlich gibt es für die "soziale Grundversorgung". Sowohl Empfänger von Arbeitslosengeld II also auch mittellose Ältere, die Grundsicherung beziehen, müssen davon ihren Lebensunterhalt bestreiten.

Münzen

Zwölf Euro im Monat für Gesundheit, 26 für den Verkehr: Die Konsummöglichkeiten von Sozialleistungs-Empfängern sind knapp berechnet. (© )

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Gerade hat die Bundesregierung geprüft , ob die Höhe des Regelsatzes angepasst werden muss. Grundlage hierfür ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe des Statistischen Bundesamtes.

Für die Betroffenen ist das Ergebnis ernüchternd: Trotz deutlicher Preissteigerungen in den vergangenen Jahren wird der Regelsatz bei 345 Euro bleiben.

Denn einen Inflationsausgleich im klassischen Sinne gibt es nicht. Vielmehr wird als Bezugsgröße die ärmste Bevölkerungsschicht herangezogen - und die musste in den vergangenen Jahren den Gürtel enger schnallen.

Zur Berechnung des Grundsicherungsniveaus werden die deutschen Singles in fünf Einkommensgruppen geteilt. Anhand der Konsumausgaben der untersten Gruppe wird dann der Regelsatz für die Grundversorgung berechnet. "Die Sozialhilfeempfänger werden aus dieser Gruppe zwar herausgenommen. Aber es verbleiben alle die Haushalte, die zwar Sozialhilfe beantragen könnten, es aber nicht tun. Deren enger Konsumspielraum wird also miteingerechnet", sagt Irene Becker von der Uni Frankfurt.

Die Wirtschaftswissenschaftlerin hält die Referenzgruppe für problematisch: "Die Armutsquote ist in den vergangenen Jahren gestiegen und das Konsumverhalten der unteren Einkommensgruppe hat sich dem angepasst. Die Betroffenen konsumieren gezwungener Maßen weniger. Häufig übersteigen ihre Ausgaben dennoch ihr Einkommen, das heißt: Sie müssen ans Sparbuch oder Schulden machen - mit allen Folgeproblemen, die das nach sich zieht. Die Anzahl überschuldeter Haushalte nimmt ja zu."

Dennoch müssen sich die Empfänger von Arbeitslosengeld II und Grundsicherung ihren Konsum von dieser untersten Einkommensgruppe vorschreiben lassen. Und selbst dann wird noch zu ihrem Nachteil gerechnet: Würden die tatsächlichen Konsumausgaben zu 100 Prozent übernommen, läge ihr Regelsatz bei mehr als 500 Euro.

Aber das Gesetz schreibt ihnen vor, weniger zu konsumieren als die unterste Einkommensgruppe. Mal werden 96 Prozent veranschlagt wie bei den Nahrungsmitteln, mal 37 Prozent wie beim Verkehr. "Das ist nicht stichhaltig", sagt Becker "Gerade im Verkehr reichen die festgesetzten 26 Euro nicht, wenn man zur Jobsuche mobil sein muss."

Für Gesundheit ergibt sich aus den neuen Daten ein monatlicher Betrag von gerade mal 12 Euro. "Die Praxisgebühr, die es seit 2004 gibt, wird in der neuen Berechnungen dabei aber gar nicht berücksichtig, weil die aktuellste Verbraucherstichprobe aus dem Jahr 2003 stammt", sagt Becker. Die Wissenschaftlerin ist nach Durchsicht aller Posten zu dem Schluss gekommen, dass man den Regelsatz erhöhen müsste. "Man kann sich nur schwer vorstellen, wie diese Menschen es schaffen, zu existieren", sagt Becker. Sie sieht außerdem die Gefahr, dass sich mehr Haushalte verschulden müssen, seit die einmaligen Leistungen für notwendige Einmal-Anschaffungen abgeschafft wurden.

Die Armutsforscherin schlägt vor, die Rechen-Methodik zu überdenken. Wenn statt Einpersonen-Haushalten, die überdurchschnittlich von Armut betroffen sind, beispielsweise Paar-Haushalte als Referenzgruppe herangezogen würden, läge der monatliche Regelsatz auf einen Schlag um 40 Euro höher.

Denn ob Paar oder Mutter mit Kind: Nach der jetzigen Regelung sind für alle die Konsumausgaben eines Singles maßgebend. Dass das nicht immer zusammenpasst, zeigt der Posten Bildung: Hier sind gar keine Ausgaben vorgesehen. "Für Familien mit Kindern, die vielleicht mal Nachhilfe brauchen, ist das schlimm", sagt Becker.

Zumindest aber müssten die verdeckten Armen aus der Referenzgruppe herausgerechnet werden, fordert Becker: "Die jetzigen Berechnungen ergeben kein hinreichendes Maß für ein Grundsicherungsniveau, das zur Aufrechterhaltung eines bescheidenen Lebensstandards erforderlich wäre."

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(sueddeutsche.de)