Die Kältewelle lässt nicht nur Autofahrer stöhnen. Auch Fußgänger schlittern über eisglatte Gehwege. Auf dem Weg zur Arbeit ist das oft besonders lästig - und gefährlich. Wer haftet bei einem Sturz?
Die Rekordkälte über Deutschland erschwert nicht nur Autofahrern das Leben - auch Fußgänger kämpfen mit eisglatten Gehwegen. Ein kleiner Trost für alle, die jeden Tag wie auf rohen Eiern zur Arbeit schwanken: Arbeitnehmer, die bei Glatteis auf dem Weg zur Arbeit stürzen, sind gesetzlich unfallversichert.
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Auf eisglatten Gehwegen stürzt man schneller, als einem lieb ist. Auf dem Weg zur Arbeit kann das Folgen für den Arbeitgeber haben. (© Marco Einfeldt)
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Der Versicherungsschutz gilt auch für notwendige Umwege wie bei Umleitungen oder beim Absetzen der Kinder am Kindergarten. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in Berlin hin.
Auch wenn sich Schüler und Studenten auf dem unmittelbaren Weg zur Schule oder zur Uni verletzen, seien sie versichert. Die gesetzliche Versicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung sowie für die eventuelle anschließende Rehabilitation und Rente.
Allerdings sollte der Arbeitnehmer nicht zum Hausarzt, sondern direkt zu einem Durchgangsarzt gehen. Dieser koordiniere auch die weitere Behandlung und nehme keine Praxisgebühr.
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(sueddeutsche.de/dpa/holz)
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In jeder guten Firma sollte es am schwarzen Brett einen Aushang geben, wer als Sicherheitsingenieur und als Betriebsarzt zuständig ist. Dort erfährt man dann auch, wo der nächste D-Arzt zu finden ist (oder über die Berufsgenossenschaft). Während eine Unfallmeldung an den Arbeitgeber Pflicht ist, gilt für den D-Arzt das Prinzip der freien Arztwahl.
Bei akuter Verletzung am besten sofort einen D-Arzt aufsuchen. Wenn man mehrere Tage abwartet, ob die Schmerzen nachlassen oder schlimmer werden, dann kann es später bürokratisch kompliziert werden. Es ist wichtig, Ort, Datum, Zeit, und Hergang der Verletzung zu notieren, am besten mit Zeugen.
Manche Bahnsteigbelage könne bei Verbindung mit gestreutem Salz extrem glatt werden. Erst gestern konnte ich nach dem Aussteigen aus der S-Bahn nur ganz langsam den Bahnsteig entlang gehen. Unter dem Dach war er geräumt (da hatte es den Schnee reingeweht), anscheinend auch gesalzen und extrem rutschig.
Manchmal wäre "Nicht-Räumen" sinnvoller, allerdings würde die Bahn dann wohl verklagt werden können, weil sie nichts getan hat (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht). In viele Fällen tut sie das formal richtige, aber in der Praxis ist das oft falsch. Allerdings müssten da erst gesetzliche Regelungen geändert werden, bevor sich hier etwas ändert. Aber da alles immer "formal" ist, ist geräumt und gestreut "gut", während nicht geräumt "böse" ist. Dass dies manchmal an der Praxis vorbei geht, ist egal, weil der deutsche Formalismus an der ein oder anderen Stelle wichtiger scheint als die Gesundheit der Bürger.
Danke! :) Ich hab mir nämlich gerade die gleiche Frage gestellt.
Ein Durchgangsarzt (D-Arzt) ist ein Arzt, der von der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften) zugelassen wurde und die Behandlung nach Arbeitsunfällen oder von Unfällen auf dem Arbeitsweg betreut. Infos und Datenbank der D-Ärzte unter http://www.dguv.de/landesverbaende/de/med_reha/d_arzt/index.jsp.
Was bitte ist ein "Durchgangsarzt"? Ein hohler, nach 2 Seiten offener Medizinkörper?
Bitte um Aufklärung!