sueddeutsche.de: Arbeitszeugnisse in Deutschland sollen immer wohlgesonnen klingen. Wie verstecken Arbeitgeber ihre Kritik?
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Die Beurteilung der eigenen Leistung im Arbeitszeugnis kann trügen. Kritik kommt oftmals in freundlichen Worten daher. (© ddp)
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Janßen: Dafür gibt es mehrere Techniken. Eine davon ist die Leerstellentechnik, das beredte Schweigen. Wenn ich mit etwas unzufrieden war, lasse ich es im Zeugnis einfach weg. Wenn ich zum Beispiel nichts zur Arbeitsbereitschaft des Arbeitnehmers schreibe, weiß der Leser des Zeugnisses, dass es hier Probleme gab. Oder ich wende die Reihenfolge-Technik an: Wenn ich in der Verhaltensbewertung schreibe, "sein Umgang mit Kollegen und Vorgesetzten war vorbildlich", dann zeigt das, dass es eben nicht so war - denn eigentlich müssten die Vorgesetzten in dieser Aufzählung an erster Stelle stehen. Das Gleiche gilt bei der Beschreibung der Tätigkeiten. Generell sollten die wichtigen Aufgaben zuerst genannt werden. Wenn im Zeugnis einer Sekretärin an erster Stelle steht: "Zu ihren Aufgaben zählte das Öffnen der Post und das Bewirten der Gäste", dann heißt das eigentlich "Die Mitarbeiterin ist nur für einfache Aufgaben zu gebrauchen."
sueddeutsche.de: Welche Kritik-Techniken gibt es noch?
Janßen: Die Negationstechnik erkennen viele beim Lesen ihrer Arbeitszeugnisse nicht. Indem Negativbegriffe verneint werden, entsteht zwar ein positiver Eindruck, geäußert wird dadurch aber Kritik: Zum Beispiel "Sein Verhalten war tadellos" - warum nicht "Sein Verhalten war vorbildlich"? Ein ähnliches Beispiel: "Er erzielte nicht unerhebliche Verkaufserfolge" anstatt "Er erzielte sehr gute Verkaufsergebnisse". Diese Formulierungen werden manchmal aber auch versehentlich verwendet, weil die Zeugnisschreiber sich der negativen Konnotation nicht bewusst sind. Deshalb sollte man nachfragen und gegebenenfalls eine Änderung vornehmen lassen.
sueddeutsche.de: Welche Formulierungen sollten in keinem Zeugnis stehen?
Janßen: Es gibt sogenannte Geheimcodes, denen eine negative Aussage zugeschrieben wird. Sätze wie "Er war ein anspruchsvoller und kritischer Mitarbeiter" bedeuten demnach, es handelt sich um einen Nörgler. Und "Wir lernten sie als umgängliche Mitarbeiterin kennen" hieße einfach, die Frau sei unbeliebt gewesen. Aber so einfach ist das oft nicht - im Gesamtkontext eines Zeugnisses muss eine solche Aussage nicht zwangsläufig negativ sein. Es sollte also immer das gesamte Zeugnis untersucht werden, nicht nur einzelne Sätze.
sueddeutsche.de: Sie haben vorhin die Schlussformel des Zeugnisses erwähnt, lässt sich daraus eine Bewertung lesen?
Janßen: Die Schlussformeln sind besonders wichtig. Neben guten Wünschen sollte ein Dank an den Mitarbeiter nicht fehlen und sein Ausscheiden bedauert werden - wenn es sich um ein gutes Zeugnis handelt. Derartige Aussagen sind allerdings freiwillig und können nicht vom Arbeitnehmer eingefordert werden. Auch ist zu berücksichtigen, dass es hier ebenfalls Abstufungen auf der Positivskala gibt, ähnlich wie bei der Zufriedenheitsformel. "Danke für die Mitarbeit" entspricht beispielsweise der Schulnote vier, "Danke für die gute Mitarbeit" der Schulnote drei. Eine zwei wäre "Danke für die stets gute Mitarbeit" und eine eins "Danke für die stets sehr gute Mitarbeit".
sueddeutsche.de: Wie lange nach Ausstellung darf man noch Änderungen an einem Arbeitszeugnis fordern?
Janßen: Es ist jedem Arbeitnehmer anzuraten, sein Zeugnis möglichst zeitnah zu reklamieren, denn neben der Verjährung nach drei Jahren gibt es noch den Umstand der Verwirkung, der sehr viel schneller eintritt und von den Gerichten manchmal schon nach ein paar Monaten als gegeben angesehen wird.
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(sueddeutsche.de/joku/bön)
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Auch als Personalverantwortlicher, der Bewerbungen prüft, ist es schwierig aus unterschiedlichen Arbeitszeugnissen einer Berufslaufbahn, die jemand mitbringt immer die richtigen Schlüsse zu ziehen. Zu sehr hängt doch das Zeugnis vom ausstellenden Unternehmen ab. Der eine Zeugnisaussteller ist sauer auf einen Mitarbeiter, der ihn verläßt und wird das dementsprechend auch ins Zeugnis übertragen, ohne dass es der Ex-MA bemerkt. Der andere will vielleicht über ein nicht so gutes Zwischenzeugnis verhindern, dass sein wichtiger MA leicht eine andere Stelle findet. Der nächste schreibt ein super Zwischenzeugnis, weil er hofft, auf diese Weise einen nicht so guten Mitarbeiter leichter los zu werden. Wiederum passiert es, dass in bestimmten Situationen die Mitarbeiter gebeten werden, ihr Zeugnis selbst zu verfassen und nur noch zur Korrektur und Unterschrift vorzulegen. Der Leser eines Zeugnisses kann allenfalls vermuten, was passiert ist. Die Wahrheit wird er kaum erfahren. Im Vergleich mehrerer Zeugnisse eines Bewerbers kann man evt. erkennen, ob alle einigermaßen realistisch sind oder ein Ausreisser dabei ist. Beispiel: Auf mehrere eher durchschnittliche Bewertungen folgt ein Spitzen-Zeugnis. Das ist verdächtig.
Dazu gesellt sich noch die Problematik, dass ein Vorgesetzter kein schlechtes Zeugnis ausstellen darf.
Meiner Meinung nach wäre es viel vernünftiger und in der heutigen Zeit relativ leicht umsetzbar, dass jeder Angestellte 1x im Jahr eine Bewertung vom Vorgesetzten bekommen muss. Idealerweise auf Basis eines Mitarbeitergesprächs und wenn das nicht in jedem Einzelfall möglich ist, wenigstens mit der Möglichkeit, dass die Mitarbeiter ein Recht auf ein solches Gespräch bekommen müssen, wenn sie mit ihrer Bewertung nicht einverstanden sind.
Eine solche Bewertung sollte einen standardisierten Aufbau haben, sodass sie wirklich Jahr für Jahr und von Betrieb zu Betrieb vergleichbar sind. Dann kann man auf die herkömmlichen Arbeitszeugnisse ganz verzichten.
Was ist wahr?
"Warum... ... kann nicht einfach die Wahrheit für jedermann leserlich im Zeugnis drinstehen? "
Weil wir hier in Deutschland sind. Und weil solche Regelungen Arbeitsplätze schaffen, die eigentlich niemand braucht.
Für die (vermeintlich) einfachsten rechtlichen Fragen wird ein Rechtsanwalt benötigt, weil kein normaler Mensch fähig ist, deutsche Gesetze zu verstehen.
Für eine Steuererklärung ist ein Steuerberater praktisch zwingend, denn Steuerrecht versteht auch kein Mensch mehr.
Und hier braucht man eben eine "Zeugnisberatung", die für schlappe 70 Euro ein Arbeitszeugnis analysiert, weil es dem Arbeitnehmer einfach nicht möglich ist, diesen Text zu verstehen.
Bald brauche ich auch noch einen Berater, wenn ich am Münchner Hauptbahnhof eine Fahrkarte kaufen will. Dieses ganze Selbstbedienungszeugs versteht inzwischen auch kein Mensch mehr.
Ich sehe Vollbeschäftigung am Horizont!
... kann nicht einfach die Wahrheit für jedermann leserlich im Zeugnis drinstehen? Wenn die Spezialisten ihren Code entschlüsseln können, dann hat das ganze Beschönigen doch sowieso keinen Sinn. Warum also die Dinge nicht beim Namen nennen?
Das Problem ist doch,
a) dass kleinere Unternehmen weder in der Lage sind Zeugnisse so zu schreiben, dass sie das bedeuten, was gewollt ist und ebensowenig in der Lage sind die ganzen versteckten Botschaften zu verstehen;
b) man eigentlich davon ausgehen kann, daß ein wirklich einwandfreies Zeugnis wahrscheinlich nur besteht, wenn es zuvor eingeklagt wurde und somit wahrscheinlich von Haus aus keine einzige ehrliche Formulierung enthält.
Spannend wäre, wenn der Folgearbeitgeber den Arbeitgeber des ausstellenden Zeugnisses ggf. wegenzu positiver Aussagen auf Schadensersatz verklagen dürfte. Schließlich kann übermäßige "Lobhudelei" ja zu beträchtlichen Schäden führen. Oder vielleicht noch besser ein Schadensersatzanspruch des nicht berücksichtigten aber besser qualifizierten Arbeitnehmers.
Zum Schluss eine persönliche Erfahrung: Mir wurde einmal bei der Nachfrage, ob eine Stelle noch unbesetzt sei geantwortet: "Nein, aber bitte schicken Sie Ihre Unterlagen direkt an unsere Abteilung, die Personalabteilung wählt immer die F
alschen aus." (Das Unternehmen war übrigens börsennotiert!) Keine Frage Personalabteilung ist wichtig, aber wenn man die dort häufig vertretenen Schlafnasen sieht, dann werden dort wohl die geringsten Kriterien für die Einstellung angelegt...
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