Gesetz zum Lohn von Leiharbeitern:Wie Aspirin gegen Krebs

Als teurer Angestellter raus, als billige Arbeitskraft wieder rein: Ein Gesetz soll dafür sorgen, dass Unternehmen Leiharbeit nicht nutzen, um Lohnkosten zu drücken. Funktionieren wird es leider nicht.

Thomas Öchsner

Sie bauen Autos, pflegen alte Menschen oder verdienen in Einkaufsmärkten Geld. In Deutschland gibt es bald eine Million Leiharbeiter. Jede dritte neue Stelle entsteht derzeit bei Zeitarbeitsfirmen, die ihre eigenen Mitarbeiter an andere Unternehmen verleihen. Die Branche boomt - und mit ihr wächst die Besorgnis über diesen Boom.

Von der Leyen verteidigt gesetzliche Neuregelung zur Leiharbeit

Ein Gesetz soll Leiharbeitern den gleichen Lohn wie Angestellten garantieren. In bestimmten Fällen.

(Foto: dapd)

Die Arbeitgeber nutzen diese Beschäftigungsform zunehmend, um ihre Lohnkosten zu senken. Leiharbeit ist zu einem Symbol für Exzesse in der Marktwirtschaft geworden, mit der die Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr leben will. Die neuen Regeln gegen den Missbrauch der Leiharbeit, die der Bundestag jetzt verabschiedet hat, werden daran wenig ändern.

Als 2003 die rot-grüne Koalition den Einsatz von Leiharbeitern vereinfachte, sollten so Firmen Zeiten mit vielen Aufträgen bewältigen können und Arbeitslose schneller einen Job finden. Klappt dies, ist Leiharbeit eine gute Sache. Doch inzwischen zahlen zu viele Leiharbeiter den Preis für das deutsche Jobwunder.

Die Arbeitswelt driftet auseinander. Auf der einen Seite steht nach wie vor die große Mehrheit der Arbeitnehmer mit einem Vollzeitjob, auf der anderen Seite wächst das Heer der befristet Beschäftigten, unfreiwilligen Teilzeitjobber und Leiharbeiter, die im Schnitt gut 20 bis 25 Prozent weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen verdienen.

Über die Grenze auf die schönere Seite des Arbeitslebens zu springen, ist für Leiharbeiter aber verdammt schwer. Nur etwa zehn Prozent erhalten außerhalb der Zeitarbeitsbranche eine feste Stelle. Hinzu kommt ein zweiter Befund. Das produzierende Gewerbe ist 2010 gewachsen, die Beschäftigung hat jedoch kaum zugelegt. Das liegt vor allem daran, dass die Unternehmen nicht mehr selbst einstellen. Sie heuern lieber Leiharbeiter an, kaufen sich so in unsicheren Zeiten aus dem Kündigungsschutz heraus und verringern ihre Kosten. Dazu gehört auch das Schlecker-Modell, Tochterfirmen zu gründen, die ausschließlich dafür da sind, Leiharbeiter zu gewinnen.

Im neuen Gesetz der Bundesregierung, der "Lex Schlecker" von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen, wird deshalb vorgeschrieben, dass Leiharbeiter den gleichen Lohn wie Stammkräfte erhalten - allerdings nur unter einer Voraussetzung: Sie waren in den vorangegangen sechs Monaten bei dem Unternehmen angestellt. Das soll verhindern, dass Arbeitnehmer als wohlversorgte Mitarbeiter raus- und als billige Leiharbeiter wieder hereinkommen. Nur, was soll das nutzen? Firmen, die so Lohnkosten drücken wollen, können Leiharbeiter auch anderswo rekrutieren.

Von der Leyen wollte sicher mehr, konnte sich aber in der Koalition nicht durchsetzen. Die FDP war für das Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" - doch erst nach sechs oder neun Monaten. Diese Frist hätte den Großteil der Leiharbeiter gar nicht erfasst, weil die Masse weniger als sechs Monate bei der Verleihfirma ist. Der Vorschlag von Arbeitsmarktforschern, den Abstand bei den Verdiensten von Stammbelegschaft und Leiharbeitern alle zwei Monate um je ein Drittel zu senken, bis nach einem halben Jahr die gleiche Bezahlung erreicht ist, blieb leider unberücksichtigt. Dies wäre ein guter Weg gewesen, um Leiharbeit zu erhalten und Missbrauch einzudämmen.

So bleibt das Anti-Schlecker-Gesetz dürftig. Die Mindestlöhne für die Branche verhindern, dass mit dem neuen EU-Recht von Mai an polnische Leiharbeiter für vier Euro die Stunde nach Deutschland kommen. Das ist ein Fortschritt. Ansonsten taugt das Gesetz ungefähr so viel wie Aspirin gegen Krebs.

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