Datenschutz:Arbeitgeber wollen weiter heimlich filmen

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Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Arbeitnehmerdaten abgesegnet. Heimliche Videoüberwachung soll nicht mehr möglich sein - genau dagegen wehren sich die Arbeitgeber.

Die Bundesregierung will den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken. Das Kabinett beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf, wie aus Regierungskreisen bestätigt wurde. Nach einer Reihe von Skandalen in Unternehmen wie dem Discounter Lidl, der Deutschen Bahn und der Deutschen Telekom in den vergangenen zwei Jahren sollen die Beschäftigten künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt sein.

Heimliche Videoüberwachung der Angestellten soll künftig verboten sein - zum Ärger der Arbeitgeber. (Foto: AP)

Ein zentraler Punkt der geplanten Neuregelung ist das Verbot der heimlichen Überwachungen mit Kameras. Dem Einzelhandel und den Arbeitgebern geht das zu weit. Sie wollen die geheime Videoüberwachung auch weiterhin einsetzen - zumindest teilweise.

Reinhard Göhner, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arbeitgeber, betonte im ZDF-Morgenmagazin, dass die heimliche Überwachung von Lagerräumen auch künftig möglich sein müsse, insbesondere wenn ein Straftatsverdacht vorliege. Das Unternehmen müsse in so einem Fall selbst in der Lage sein, den Fall aufzuklären, ohne sofort die Polizei einzuschalten.

Ähnlich sieht das Thomas Bade, Arbeitsrechtsexperte des Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels. Die heimliche Videoüberwachung sei oft der letzte Weg um einen Straftäter im Unternehmen zu ermitteln, sagte er dem Radiosender MDR Info.Umkleidekabinen und Toiletten seien davon aber ausgenommen. Die offene Videoüberwachung, beispielsweise an Ladeneingängen, soll laut Gesetz auch weiterhin möglich sein. Allerdings müssen die Arbeitnehmer darauf hingewiesen werden und sie muss bestimmten Zwecken, wie der Sicherheitskontrolle dienen.

Neben der heimlichen Videoüberwachung soll Arbeitgebern nach dem neuen Gesetz auch das Lesen privater E-Mails von Angestellten verboten sein sowie das Ausspionieren der Arbeitnehmer in sozialen Netzwerken. Ausgenommen von dieser Regelung sind Netzwerke, auf denen sich Bewerber explizit möglichen Arbeitgebern präsentieren. Allgemeine Suchmaschinen wie Google dürfen ebenfalls zur Auswahl von Bewerbern herangezogen werden.

Informationen zum Gesundheitszustand der Arbeitnehmer oder Bewerber sollen ebenfalls schwerer zugänglich werden. Nach einem Gesundheitscheck vor der Einstellung soll der Arbeitgeber lediglich die Information bekommen, ob der Bewerber die Stelle antreten kann oder nicht, aber keinen Hinweis darauf, warum dies so ist.

Der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Arbeitgeber Göhner forderte im ZDF Nachbesserungen am Gesetz. Die Korruptions- und Kriminalitätsbekämpfung dürfe nicht erschwert werden, sagte er. Zudem müssten weiterhin Betriebsvereinbarungen zum Datenschutz möglich sein. Der Gesetzentwurf, den das Kabinett in Berlin beschloss, sieht das nicht mehr vor. Göhner forderte insbesondere eine klarere Definition der Rechtslage. Für Arbeitnehmer werde durch schwammige Formulierungen im Gesetzentwurf neue Rechtsunsicherheit geschaffen.

Diesen Vorwurf äußerte auch die Bundestagsfraktion der Linken. Es gebe zu viele Grauzonen, "in einigen Bereichen wird durch schwammige Regelungen neuen Datenschutzverletzungen Tür und Tor geöffnet", sagte Linksfraktionsvorstand Jan Korte.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hat die Kritik des Einzelhandels am geplanten Arbeitnehmerdatenschutz zurückgewiesen. Der vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf sei "ein ausgewogener Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen". Er schütze die Arbeitnehmer besser als das geltende Recht und wahre zugleich die Interessen der Arbeitgeber, sagte de Maizière in Berlin.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz als "wesentliche Verbesserung" gewürdigt. Es schütze Arbeitnehmer "vor übermäßiger Überwachung und Bespitzelung", sagte er in Berlin. Gleichzeitig erhielten die Arbeitgeber Rechtssicherheit und müssten nicht mehr in einer rechtlichen Grauzone agieren. Nur in einigen Punkten sieht Schaar noch Nachbesserungsbedarf. So sollten Datenabgleiche ohne Anlass nicht zulässig sein. Auch die Regelungen zur Telekommunikation am Arbeitsplatz müssten präzisiert werden.

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