An den Haaren herbeigezogen
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Die Prozesse um Barbara E. und Mehmet G. sind jedoch keine Einzelfälle. Vielmehr reihen sie sich ein in eine Kette aufsehenerregender Kündigungen der jüngsten Zeit: Im März 2009 kündigt eine Bäckerei-Kette in Bergkamen zwei Mitarbeitern, die einen Brotaufstrich gestohlen haben sollen. Im Februar 2009 wird eine Bäckereiverkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee wegen eines Fehlbetrags von 1,36 Euro in der Kasse fristlos entlassen. Im September 2008 muss eine Krankenhausmitarbeiterin aus Hohenlohe gehen, weil sie angeblich zwei Brötchen gestohlen hatte. Und jedes Mal fragt eine erstaunte Öffentlichkeit: Rechtfertigt solch eine Kleinigkeit eine so harsche Reaktion?
G.s Anwalt Thomas Karl hält den Vergleich mit dem Fall Barbara E. für an den Haaren herbeigezogen. Der Arbeitgeber sei ein Entsorgungs- und kein Müllverarbeitungsunternehmen. "Es ist also klar, dass die Firma das Kinderbett in keiner Form behalten wollte. Müll ist herrenlos - und kein Firmeneigentum. Also hat Herr G. auch keinen Diebstahl begangen. Und wo kein Vergehen, da auch keine Kündigung." Zudem sei die Reaktion des Vorgesetzten nicht verhältnismäßig. "Herr G. war neun Jahre im Unternehmen tätig, da hätte die Firma schlimmstenfalls eine Abmahnung aussprechen dürfen."
Die Gegenseite behauptet nun, eine Abmahnung hätte es zuvor bereits gegeben - wegen einer geklauten Rolle Toilettenpapier. Den Beweis dafür blieb sie vor Gericht jedoch schuldig.
Inzwischen ist der Fall so festgefahren, dass beide Seiten einen von der Richterin angeregten Vergleich ablehnten. Für Mehmet G., der immer noch arbeitssuchend ist, geht es um seinen guten Ruf. Er möchte nicht als Dieb dastehen.
Günstige Leiharbeiter
Worum es hingegen der Entsorgungsfirma geht, ist nicht so einfach zu erklären: Da in Mannheim noch mehrere Kündigungsprozesse gegen das Unternehmen laufen, beäugt man dessen Personalpolitik in der Stadt kritisch. Es wird gemunkelt, der Entsorger wolle die Festangestellten loswerden und durch günstigere Leiharbeiter ersetzen. Die Firma selbst will zu den Gerüchten - wie auch zum laufenden Verfahren - keine Stellungnahme abgeben.
Sollte das Arbeitsgericht Mehmet G.s Kündigung heute für rechtens erklären, ist der Streit wohl noch lange nicht beigelegt: "Wir ziehen durch alle Instanzen", sagt Anwalt Karl.
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(sueddeutsche.de/tob)
Umweltstiftung WWF in der Kritik
Es scheint, die selben Leute, die vor kurzem noch von unserem Horst XIV. zur Finanzierung der CSU-Landesbank pro Kopf um über tausend Euro erleichtert worden sind und dies sowie die Vorenthaltung darauf bezogener Untersuchungsberichte einfach so abgenickt haben, machen nun auf Detektiv und Strafverfolger gleichzeitig: Da wird die versuchte Mitnahme eines zu Abfall gewordenen und zur Verbrennung bestimmten Kinderbettes zum Brennpunkt der Debatte um Moral und Unmoral in Unternehmen.
Jawohl, recht so! Irgendjemand muss ja für die Krise verantwortlich sein! Und warum auch dort schauen, wo vorher Millionen Boni und dann Abfindungen mit manipulierten Bilanzen und Stasi-ähnlichen Bespitzelungssystemen gemacht worden sind? Diejenigen behaupten doch sowieso durch die Bank, dass sie es nicht waren und wenn ja, dann nichts getan haben. Warum sich also die Mühe machen, sich mit solchen Leuten anzulegen, die auch noch Macht und Geld haben und in unserem Justizsystem quasi sakrosankt sind?
Dann doch lieber auf die armen Schweine einschlagen, die von manipulativen Managern durch Instrumentalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit jahrelang unter Druck gesetzt und auf diesem Wege ziemlich sicher entsorgt werden. (Wer von solchen Praktiken betroffen ist, kann es vergessen, noch einmal so schnell ein normales Leben zu leben.)
Und daraus rührt auch mein Wundern: Ja, man sollte selbst Abfälle besser nur in Absprache mit den Personalvorgesetzten mitnehmen. Genauso gut gilt aber auch, dass man Kündigungen nur aussprechen sollte, wenn man vorher alle der Sache angemessenen Schritte unternommen hat, um die weitere Zusammenarbeit besser zu gestalten.
Es wird mir doch keiner weis machen wollen, dass Menschen stets optimal handeln und unfehlbar sind. Es wäre ja auch stinkelangweilig. Also geht es in realen Unternehmen darum, akzeptierte Umgangsformen auszuhandeln und zu gestalten. Ein einigermaßen zurechnungsfähiger Personalvorgesetzter sagt in einem solchen Falle direkt, dass er dieses Verhalten nicht will und regelt klar, wie man zukünftig bei vergleichbarer Sachlage verfährt.
Im hier relevanten Falle wurde dagegen ein ziemlich banaler Vorgang benutzt, um einen langjährigen Mitarbeiter hinauszudrängen und Platz für billige Leihsklaven zu schaffen - und damit dem Betroffenen Arbeitsplatz, Einkommen, Lebenszeit und Lebensqualität zu klauen. Wo bleibt da der Aufschrei? Wo bleibt die Qualität am Arbeitsplatz und der Arbeit? Wo die Lebendigkeit?
Alle hier im Forum sollten mal andere Entsorgungsunternehmen, egal ob privat oder kommunal, fragen, wie es sich mit dem Müll verhält. Sobald der Müll in der Tonne liegt, gehört er-und dies ist nun mal Fakt-dem Entsorger. Wenn man ein Stückchen weiter denkt ist das auch logisch und angemessen. Oder will man auch in diesem Fall wieder hunderte Gerichtsverfahren anstrengen, was ist gerade noch Diebstahl, was noch nicht. So ist es eindeutig geregelt und da gibts im Grunde kein vertun und schafft eigentlich Rechtssicherheit. Normalerweise. Das das nicht so ist, kann man hier lesen. Man stelle sich auch mal vor, wie künftig die Müllmänner keine Zeit mehr haben, den Müll zu holen, weil sie sich an jeder Tonne um Verwertbares balgen
Werde morgen nochmal hier vorbeischauen. Nett Ihr Ausdruck "Kinderbettklau ist "abgevespert"...Im übrigen sind die Kommentare immer weit unterhaltsamer und fast immer informativer als die SZ-Artikel: Dies gilt auch für den Informationsgehalt der Urteilsbegründung, die Sie eingestellt haben.Damit kann man etwas anfangen. Die Artikel sind dagegen ziemlich dünner Blümchenkaffee...Ganz besonders der Artikel zum Urteil an anderer Stelle.
Immer unter dem Vorbhal, dass ich kein(!) Arbeitsrechtler bin: ME geht das nicht, denn wie will der Arbeitgeber in der Sache begründen, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist. Da kann er sich doch bislang nur auf die bekannten Gründe berufen. Nochmal, das ArbG hatte ja nicht nur über eine fristlose Kündigung zu entscheiden, sondern auch über eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung. Ich bin der Meinung, dass der Sachverhalt "Kinderbettklau" ohne weitere neue Umstände/Vorfälle damit abgevespert ist und als Kündigungsgrund in der Sache nicht mehr herangezogen werden kann. Ich werde das mal heute abend mit einer Freundin, die Fachanwältin für Arbeitsrecht ist, diskutieren. Wenn sich da was anderes ergibt, werde ich es weitermelden.
In der anderen Diskussion zu diesem Fall wurde von einem Foristen gesagt, in nicht allzu weiter Ferne werde der Arbeitgeber argumentieren, das Vertrauensverhältnis sei durch diese Vorgänge unrettbar zerstört, und man werde dem Arbeitnehmer dann halt (unter Wahrung einer Dreimonatsfrist) deswegen kündigen (also nicht wegen der alten "verbrauchten" Kündigungsgründe). Ist so was möglich? Ist so etwas als Kündigungsgrund konkret genug?
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