Von Julia Bönisch

Ist es Diebstahl von Firmeneigentum, wenn ein Müllmann ein weggeworfenes Kinderbett mitnimmt? Vor dem Arbeitsgericht Mannheim streitet heute eine Entsorgungsfirma in einem spektakulären Prozess.

Wem gehört das Leergut im Abfalleimer an der Straßenecke? Wer darf Anspruch erheben auf den Stuhl, den der Nachbar für den Sperrmüll vor die Tür gestellt hat? Und wer ist der Eigentümer der achtlos in die Büsche geworfenen alten Jacke?

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Mehmet G. vor dem Arbeitsgericht: Nach neun Jahren Beschäftigung erhielt er von seiner Firma die fristlose Kündigung. (© Foto: dpa)

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Kurz, wem gehört eigentlich Müll? Und darf man ihn einfach so mitnehmen - oder ist das Diebstahl, eine Straftat?

Um diese eigentlich banale Frage wird vor dem Arbeitsgericht Mannheim erbittert gestritten. So erbittert, dass die Parteien einen Vergleich ausschließen und notfalls durch alle Instanzen gehen wollen.

Schade um das schöne Bett

Das Corpus delicti ist ein ausrangiertes Kinderbett, das irgendjemand weggeworfen hatte. Es wartete im Dezember 2008 im Container einer Mannheimer Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Städtereinigung auf seine Vernichtung. Doch das Bett war noch gut in Schuss. Also dachten sich die Mitarbeiter, wie schade es wäre, es wirklich zu verschrotten. Da gab es doch den Kollegen Mehmet G., der kürzlich seine zweite Tochter bekommen hatte und es sicher gut gebrauchen könnte.

"Nimm's doch mit", sagten sie dem 29-Jährigen. "Wenn du's nicht nimmst, dann nimmt es einer von uns." Also packte Mehmet G. das Kinderbett aus dem Müllcontainer und in seinen Kofferraum - ganz offen auf dem Firmenparkplatz, unter den Augen der Kollegen, gefilmt von mehreren Überwachungskameras.

"Er wollte nichts verheimlichen", sagt Mehmet G.s Anwalt Thomas Karl. "Er hatte ja auch gar nichts zu verheimlichen. Wer rechnet schon damit, dass der Chef dieses Verhalten als Diebstahl wertet und wegen so einer Sache eine fristlose Kündigung ausspricht?"

Mehmet G. jedenfalls hatte nicht damit gerechnet - doch genau dies geschah: Ein Mitarbeiter sah das Kinderbett im Kofferraum, befahl ihm, es sofort herauszugeben und berichtete den Vorfall dem Vorgesetzten. Obwohl Mehmet G. das Kinderbett sofort wieder auspackte und damit noch nicht einmal vom Hof seines Arbeitgebers gefahren war, erhielt er noch am gleichen Tag die Kündigung. Fristlos.

Vertrauensbruch als Argument

Mehmet G. beteuert, er habe nicht gewusst, dass er sich mit seinem Verhalten einer Straftat schuldig gemacht habe. Sein ehemaliger Arbeitgeber dagegen sagt, G. habe Firmeneigentum gestohlen. Deshalb sei eine fristlose Kündigung auf jeden Fall gerechtfertigt.

Das Entsorgungsunternehmen argumentiert vor Gericht genauso wie die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann im Fall Barbara E.: Die Kassierein, die in den Medien nach einer Solidaritätskampagne Emmely genannt wird, soll zwei Pfandbons von Kunden im Wert von 1,30 Euro eingelöst und das Geld behalten haben. Auch Barbara E. wurde fristlos gekündigt. Auf den Wert der Sache käme es in diesem Fall nicht an. Vielmehr, so sagt Kaiser's Tengelmann, gehe es um den Vertrauensbruch. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung, E. will jedoch in die Revision gehen.

Auf der nächsten Seite: Mehmet G. geht es um seinen guten Ruf. Worum es hingegen der Entsorgungsfirma geht, ist nicht so einfach zu erklären.

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  2. "Müll ist herrenlos - kein Firmeneigentum"
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