Ist es Diebstahl von Firmeneigentum, wenn ein Müllmann ein weggeworfenes Kinderbett mitnimmt? Vor dem Arbeitsgericht Mannheim streitet heute eine Entsorgungsfirma in einem spektakulären Prozess.
Wem gehört das Leergut im Abfalleimer an der Straßenecke? Wer darf Anspruch erheben auf den Stuhl, den der Nachbar für den Sperrmüll vor die Tür gestellt hat? Und wer ist der Eigentümer der achtlos in die Büsche geworfenen alten Jacke?
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Mehmet G. vor dem Arbeitsgericht: Nach neun Jahren Beschäftigung erhielt er von seiner Firma die fristlose Kündigung. (© Foto: dpa)
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Kurz, wem gehört eigentlich Müll? Und darf man ihn einfach so mitnehmen - oder ist das Diebstahl, eine Straftat?
Um diese eigentlich banale Frage wird vor dem Arbeitsgericht Mannheim erbittert gestritten. So erbittert, dass die Parteien einen Vergleich ausschließen und notfalls durch alle Instanzen gehen wollen.
Schade um das schöne Bett
Das Corpus delicti ist ein ausrangiertes Kinderbett, das irgendjemand weggeworfen hatte. Es wartete im Dezember 2008 im Container einer Mannheimer Gesellschaft für Abfallbeseitigung und Städtereinigung auf seine Vernichtung. Doch das Bett war noch gut in Schuss. Also dachten sich die Mitarbeiter, wie schade es wäre, es wirklich zu verschrotten. Da gab es doch den Kollegen Mehmet G., der kürzlich seine zweite Tochter bekommen hatte und es sicher gut gebrauchen könnte.
"Nimm's doch mit", sagten sie dem 29-Jährigen. "Wenn du's nicht nimmst, dann nimmt es einer von uns." Also packte Mehmet G. das Kinderbett aus dem Müllcontainer und in seinen Kofferraum - ganz offen auf dem Firmenparkplatz, unter den Augen der Kollegen, gefilmt von mehreren Überwachungskameras.
"Er wollte nichts verheimlichen", sagt Mehmet G.s Anwalt Thomas Karl. "Er hatte ja auch gar nichts zu verheimlichen. Wer rechnet schon damit, dass der Chef dieses Verhalten als Diebstahl wertet und wegen so einer Sache eine fristlose Kündigung ausspricht?"
Mehmet G. jedenfalls hatte nicht damit gerechnet - doch genau dies geschah: Ein Mitarbeiter sah das Kinderbett im Kofferraum, befahl ihm, es sofort herauszugeben und berichtete den Vorfall dem Vorgesetzten. Obwohl Mehmet G. das Kinderbett sofort wieder auspackte und damit noch nicht einmal vom Hof seines Arbeitgebers gefahren war, erhielt er noch am gleichen Tag die Kündigung. Fristlos.
Vertrauensbruch als Argument
Mehmet G. beteuert, er habe nicht gewusst, dass er sich mit seinem Verhalten einer Straftat schuldig gemacht habe. Sein ehemaliger Arbeitgeber dagegen sagt, G. habe Firmeneigentum gestohlen. Deshalb sei eine fristlose Kündigung auf jeden Fall gerechtfertigt.
Das Entsorgungsunternehmen argumentiert vor Gericht genauso wie die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann im Fall Barbara E.: Die Kassierein, die in den Medien nach einer Solidaritätskampagne Emmely genannt wird, soll zwei Pfandbons von Kunden im Wert von 1,30 Euro eingelöst und das Geld behalten haben. Auch Barbara E. wurde fristlos gekündigt. Auf den Wert der Sache käme es in diesem Fall nicht an. Vielmehr, so sagt Kaiser's Tengelmann, gehe es um den Vertrauensbruch. Das Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte die Kündigung, E. will jedoch in die Revision gehen.
Auf der nächsten Seite: Mehmet G. geht es um seinen guten Ruf. Worum es hingegen der Entsorgungsfirma geht, ist nicht so einfach zu erklären.
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Single Awareness Day
Es scheint, die selben Leute, die vor kurzem noch von unserem Horst XIV. zur Finanzierung der CSU-Landesbank pro Kopf um über tausend Euro erleichtert worden sind und dies sowie die Vorenthaltung darauf bezogener Untersuchungsberichte einfach so abgenickt haben, machen nun auf Detektiv und Strafverfolger gleichzeitig: Da wird die versuchte Mitnahme eines zu Abfall gewordenen und zur Verbrennung bestimmten Kinderbettes zum Brennpunkt der Debatte um Moral und Unmoral in Unternehmen.
Jawohl, recht so! Irgendjemand muss ja für die Krise verantwortlich sein! Und warum auch dort schauen, wo vorher Millionen Boni und dann Abfindungen mit manipulierten Bilanzen und Stasi-ähnlichen Bespitzelungssystemen gemacht worden sind? Diejenigen behaupten doch sowieso durch die Bank, dass sie es nicht waren und wenn ja, dann nichts getan haben. Warum sich also die Mühe machen, sich mit solchen Leuten anzulegen, die auch noch Macht und Geld haben und in unserem Justizsystem quasi sakrosankt sind?
Dann doch lieber auf die armen Schweine einschlagen, die von manipulativen Managern durch Instrumentalisierung der Arbeitsgerichtsbarkeit jahrelang unter Druck gesetzt und auf diesem Wege ziemlich sicher entsorgt werden. (Wer von solchen Praktiken betroffen ist, kann es vergessen, noch einmal so schnell ein normales Leben zu leben.)
Und daraus rührt auch mein Wundern: Ja, man sollte selbst Abfälle besser nur in Absprache mit den Personalvorgesetzten mitnehmen. Genauso gut gilt aber auch, dass man Kündigungen nur aussprechen sollte, wenn man vorher alle der Sache angemessenen Schritte unternommen hat, um die weitere Zusammenarbeit besser zu gestalten.
Es wird mir doch keiner weis machen wollen, dass Menschen stets optimal handeln und unfehlbar sind. Es wäre ja auch stinkelangweilig. Also geht es in realen Unternehmen darum, akzeptierte Umgangsformen auszuhandeln und zu gestalten. Ein einigermaßen zurechnungsfähiger Personalvorgesetzter sagt in einem solchen Falle direkt, dass er dieses Verhalten nicht will und regelt klar, wie man zukünftig bei vergleichbarer Sachlage verfährt.
Im hier relevanten Falle wurde dagegen ein ziemlich banaler Vorgang benutzt, um einen langjährigen Mitarbeiter hinauszudrängen und Platz für billige Leihsklaven zu schaffen - und damit dem Betroffenen Arbeitsplatz, Einkommen, Lebenszeit und Lebensqualität zu klauen. Wo bleibt da der Aufschrei? Wo bleibt die Qualität am Arbeitsplatz und der Arbeit? Wo die Lebendigkeit?
Alle hier im Forum sollten mal andere Entsorgungsunternehmen, egal ob privat oder kommunal, fragen, wie es sich mit dem Müll verhält. Sobald der Müll in der Tonne liegt, gehört er-und dies ist nun mal Fakt-dem Entsorger. Wenn man ein Stückchen weiter denkt ist das auch logisch und angemessen. Oder will man auch in diesem Fall wieder hunderte Gerichtsverfahren anstrengen, was ist gerade noch Diebstahl, was noch nicht. So ist es eindeutig geregelt und da gibts im Grunde kein vertun und schafft eigentlich Rechtssicherheit. Normalerweise. Das das nicht so ist, kann man hier lesen. Man stelle sich auch mal vor, wie künftig die Müllmänner keine Zeit mehr haben, den Müll zu holen, weil sie sich an jeder Tonne um Verwertbares balgen
Werde morgen nochmal hier vorbeischauen. Nett Ihr Ausdruck "Kinderbettklau ist "abgevespert"...Im übrigen sind die Kommentare immer weit unterhaltsamer und fast immer informativer als die SZ-Artikel: Dies gilt auch für den Informationsgehalt der Urteilsbegründung, die Sie eingestellt haben.Damit kann man etwas anfangen. Die Artikel sind dagegen ziemlich dünner Blümchenkaffee...Ganz besonders der Artikel zum Urteil an anderer Stelle.
Immer unter dem Vorbhal, dass ich kein(!) Arbeitsrechtler bin: ME geht das nicht, denn wie will der Arbeitgeber in der Sache begründen, dass das Vertrauensverhältnis gestört ist. Da kann er sich doch bislang nur auf die bekannten Gründe berufen. Nochmal, das ArbG hatte ja nicht nur über eine fristlose Kündigung zu entscheiden, sondern auch über eine hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung. Ich bin der Meinung, dass der Sachverhalt "Kinderbettklau" ohne weitere neue Umstände/Vorfälle damit abgevespert ist und als Kündigungsgrund in der Sache nicht mehr herangezogen werden kann. Ich werde das mal heute abend mit einer Freundin, die Fachanwältin für Arbeitsrecht ist, diskutieren. Wenn sich da was anderes ergibt, werde ich es weitermelden.
In der anderen Diskussion zu diesem Fall wurde von einem Foristen gesagt, in nicht allzu weiter Ferne werde der Arbeitgeber argumentieren, das Vertrauensverhältnis sei durch diese Vorgänge unrettbar zerstört, und man werde dem Arbeitnehmer dann halt (unter Wahrung einer Dreimonatsfrist) deswegen kündigen (also nicht wegen der alten "verbrauchten" Kündigungsgründe). Ist so was möglich? Ist so etwas als Kündigungsgrund konkret genug?
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