Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden: Eine muslimische Schülerin muss weiter am Schwimmunterricht teilnehmen. Die Familie wird das Urteil kaum akzeptieren.
Am Ende der mündlichen Verhandlung erteilt der Vorsitzende Richter Uwe Sievers der zwölfjährigen Hümeyra A. das Wort. "Ich war schockiert, als ich zum Schwimmunterricht sollte", sagt das zierliche Mädchen mit dem grauen Kopftuch. Dann versagt der strenggläubigen Muslima ihre leise Stimme - vor lauter Lampenfieber in dem kühlen Gerichtssaal.
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Der übliche Unterricht ist kein Problem für eine junge Muslima. Schockiert zeigte sie sich allerdings über den Schwimmunterricht (Symbolbild). (© Foto: dpa)
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Zuvor war im Saal 240 des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts lautstark darüber gestritten worden, ob die Sechstklässlerin am Schwimmunterricht der Remscheider Alexander-Humboldt-Realschule teilnehmen muss. Schließlich wies die 18. Kammer des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts am Mittwoch die Klage der Eltern von Hümeyra ab, ihre Tochter "aus religiösen Gewissensgründen" vom koedukativen Schwimmunterricht zu befreien.
Das Gericht hält es für "zumutbar", dass Hümeyra künftig mit einer speziellen, ihren Körper weitgehend umhüllenden Sportbekleidung am Schwimmunterricht teilnimmt. "Die meiste Zeit ist der Körper beim Schwimmunterricht ohnehin im Wasser", sagte Richter Sievers. Während des theoretischen Schwimmunterrichts könne das Mädchen einen langen Bademantel tragen. Zwar erkannte das Gericht an, dass die religiösen Gewissensgründe der Zwölfjährigen "durchaus plausibel" seien und der Schwimmunterricht einen Eingriff in die Religionsfreiheit der Muslima bedeute.
Allerdings sei es der Schule aus organisatorischen Gründen nicht zuzumuten, einen eigenen Schwimmunterricht für Mädchen mit einer weiblichen Lehrkraft anzubieten, urteilten die Richter. Hier kollidierten die Grundrechte der Religionsfreiheit und des staatlichen Erziehungsauftrags miteinander. Bei solchen Grundrechts-Konflikten, erklärte der Vorsitzende Richter, sei für "einen schonenden Ausgleich" der gegensätzlichen Interessen zu sorgen.
Dieses salomonische Urteil wird Hümeyra und ihre Eltern kaum zufriedenstellen. Der Rechtsstreit wird demnächst wohl beim Oberverwaltungsgericht in Münster landen. "Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles" haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter eine Berufung ausdrücklich zugelassen. Laut Verwaltungsgerichts-Sprecher Gerd-Ulrich Kapteina handelt es sich bei der Klage um "ein Pilotverfahren". An etlichen Schulen pochen derzeit muslimische Schüler und deren Eltern auf die Befreiung von Sport- und Schwimmunterricht.
Vor der Urteilsverkündung hatten sich die Rechtsanwälte der klagenden Eltern und die Vertreter des Schulträgers heftige Wortgefechte geliefert. Kläger-Anwalt Martin Heising nannte es "beschämend, ein zwölfjähriges Mädchen wegen "netto 40 Minuten Schwimmunterricht in der Woche vor ein Gericht zu zerren". Hümeyra A. sei eine praktizierende Muslima, die Allahs Gebote streng befolge. Nach dem Koran sei es ihr untersagt, gemeinsam mit Jungen und mit unbedeckten Körperteilen am Schwimmunterricht teilzunehmen. "Das seelische Empfinden des Mädchens muss geschützt werden", verlangte Heising.
Scharfe Töne schlug der Schuldezernent der Stadt Remscheid, Christian Henkelmann (CDU), in der Gerichtsverhandlung an. "Ich will keine anatolischen Verhältnisse an unseren Schulen", sagte Henkelmann. Daraufhin warfen ihm die gegnerischen Anwälte "Kultur-Imperialismus" vor. Falls das Gericht Hümeyra vom Schwimmunterricht befreie, erklärte Henkelmann, werde "ein Zweiklassenrecht in einer Schulklasse" etabliert.
Bei der Entscheidung der Schulleitung, die Zwölfjährige zur Teilnahme am Schwimmunterricht zu verpflichten, gehe es "vor allem auch um die Persönlichkeitsentwicklung, die Gesundheit und die Integration des Mädchens", sagte Henkelmann. "Nur so kann Hümeyra zu einer autonomen und selbstbestimmten Persönlichkeit reifen." (AZ 18 K 301/08)
(SZ vom 08.05.2008/grc)
Also bei uns war es auch so üblich dass ständig nicht teilgenommen wurde, was aber daran lag, dass das Becken auf 1,20 m eingestellt wurde, wegen zweier Nichtschwimmerinnen, die es auch nicht lernen wollten aber mussten.
Ich persönlich habe das Schwimmen von meinen Eltern gelernt, glücklicherweise, es ist nämlich ziemlich unangenehm bei einer Wasser"tiefe" von 1,20 m die verschiedenen Schwimmtechniken zu erlernen.
Was die Strichliste betrifft, findige Mädels hatten da geschwind ein Attest, dass sich ein Zyklus eben einspielen muss. Bzw. einer Lehrerin wurde der Beweis unter die Nase gehalten, nicht von mir, sondern von einer Mitschülerin. Dann hatte sich das Thema Strichliste schnell erledigt.
Vielleicht habe ich es auch falsch gelesen, so wie ich es lese geht es wohl mehr darum dass es Schwimmunterricht ist, der nicht nach Jungs und Mädels getrennt ist.
zitat:"Ich bin mir ganz sicher, dass man anders herum in Anatolien keine Berliner Verhältnisse will... "
da magst du recht haben. ich würde ich auch nicht auf die idee kommen nach anatolien zu reisen bzw zu ziehen und zu erwarten, dass das leben nach meinen wünschen geschneidert wird.
ich kann doch nur in ein land einwandern, wenn ich mit den dortigen regeln und gesetzen in einklang leben kann. kann ich das nicht, so muss ich mir alternativen suchen und nicht versuchen, meine vorstellung vom leben über das jeweilige gesetz zu stellen.
Es ist eine einfache Frage, soll das junge Mädchen schwimmen lernen oder beim nächsten Badeunfall ertrinken?
Jeder Mensch hat von Allah das Recht zu überleben. Ich verstehe nicht, weil ich den Koran kenne, wie man einer Frau oder einem Mädchen die simpelsten Dinge religiös verbrämt verbieten will. Auch der Islam ist keine! rückständige menschenverachtende Religion, nur manche seiner Anhänger sind noch im 7. Jahrhundert sitzen geblieben. Was wäre Mohamed geworden ohne seine sehr klugen und selbstbestimmten Frauen?
Also liebe Muslime führt keinen ideologischen Krieg in den Gastländern, die euch aufgenommen haben und an ihrer Kultur und ihrem Lebensstandard teilhaben lassen. Denn auch unsere Westliche Kultur basiert zum Teil auf dem Wissen und der Klugheit eurer Weisen, aber die waren vor Jahrhunderten schon klüger als viele von euch heute. Daran solltet ihr euch erinnern. Auch das wäre Weisheit und nicht ein Welteroberungswahn...
Sportunterricht teilzunehmen da sie staendig Ihre "Tage " hatten.
Bis die Leherein eine Strichlist startete.
Wahrscheinlich auch so eine furchtbare Diskrimminierung wie die Richterliche Anordnung am Schwimmunterricht teilzunehmen.
Ist ja übel für das Mädchen, auf solch einen unsensiblen Zeitgenossen zu stoßen.
Als ich noch zur Schule ging war der Sportunterricht noch so, dass die Jungs von den Mädels getrennt waren. Wir hatten eine Lehrerin, die Jungs einen Lehrer. Was für den Unterricht sehr förderlich war.
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