Vom Arbeitslosengeld bis zum Pflegegeld: Wer in finanzeller Notlage mit staatlicher Unterstützung rechnen kann.
Der Staat muss sparen, in den vergangenen Jahren wurden viele Leistungen gekürzt. Wer arbeitslos wird, krank oder vorzeitig in Rente geht, ist mittlerweile stärker auf private Vorsorge angewiesen. Mit was noch zu rechnen ist.
(© Foto: dpa)
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Um das Projekt Hartz IV gab es viel Wirbel. Mit Hilfe des Reformwerkes wollten Politiker die Arbeitslosenzahlen senken und Geld sparen. Ob Job-Center, Ich-AG oder Minijob - die Erneuerungen waren zahlreich, zum Teil sind sie schon wieder abgeschafft. Das Hauptziel bleibt: Die Menschen sollen selbst stärker vorsorgen. So schraubt der Staat Leistungen zurück. Dennoch gibt es nach wie vor finanzielle Unterstützung, wenn das Geld nicht reicht. Hier die wichtigsten Leistungen:
Arbeitslosengeld I: Wer arbeitslos wird, muss sich schnell um einen Job bemühen, denn das Arbeitslosengeld I wird zeitlich begrenzt gezahlt. "Wobei es sich bei der Leistung eigentlich nicht um eine staatliche handelt", sagt ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit. "Schließlich zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber vorher in die Arbeitslosenversicherung ein."
Ein Arbeitsloser, der jünger als 55 Jahre ist, bekommt mindestens sechs Monate lang Geld; im Höchstfall sind es zwölf. Voraussetzung: Er war in den drei Jahren vorher mindestens zwölf Monate beschäftigt und pflichtversichert. Ältere können maximal 18 Monate Geld beziehen. Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt 60 (mit Kind: 67) Prozent des letzten Nettogehalts - also jenes Betrags, der nach Abzügen von Steuern und Versicherung übrig bleibt. "Aber nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die derzeit bei brutto 5250 Euro monatlich liegt", erklärt der Sprecher der Agentur.
Um die Zeit bis zur nächsten Vollzeitstelle zu überbrücken, darf man arbeiten, aber weniger als 15 Stunden pro Woche. Nebenbeschäftigungen müssen gemeldet werden. Der Zusatzverdienst ist auf 165 Euro im Monat beschränkt.
Zuschuss zur Existenzgründung Die Ich-AG ist praktisch abgeschafft, das Überbrückungsgeld läuft aus. Seit August gelten für arbeitslose Existenzgründer neue Regeln. Davon profitieren vor allem Arbeitslose mit hohem Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagenturen zahlen neun Monate lang die Summe, die sonst als Arbeitslosengeld überwiesen worden wäre. Hinzu kommt ein monatlicher Zuschuss von 300 Euro.
Als Beispiel: Jemand bekommt 1100 Euro Arbeitslosengeld. Als Existenzgründer erhält er neun Monate 1400 Euro. Ab dem zehnten Monat gibt es für weitere sechs Monate noch den Zuschuss von 300 Euro, der muss aber gesondert beantragt werden.
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