30.000 Euro für den Doktor aus Osteuropa

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Wie weit die Beratung gehen darf, ist seit Jahrzehnten umstritten. "Ich bin der Mini-Doktorvater", sagt der Hamburger Promotionsberater Paul Jensen, der nach eigenen Angaben völlig legal Kontakte zu osteuropäischen Universitäten vermittelt. Pro Auftrag veranschlagt er 30.000 Euro, ein großer Teil davon seien Studiengebühren. Schließlich wollen seine etwa 300 Klienten "so bequem wie möglich promoviert werden". Da übernimmt sein Team auch mal die Literaturrecherche und stellt Material zusammen. Ebenfalls zum Service gehört, dass er mit seinem Klienten beim Doktorvater auftritt: "Wir arbeiten immer zu dritt."

Das Thema beschäftigt den Deutschen Hochschulverband als Standesorganisation der Uni-Professoren. Der Verband schlägt vor, die übliche eidesstattliche Erklärung zu reformieren. Künftig soll der Doktorand namentlich aufführen, wer bei der Dissertation geholfen hat. "Wir gehen natürlich davon aus, dass diese Stelle leerbleibt", schränkt Verbandssprecher Matthias Jaroch ein. Denn die Suche nach einem Doktorvater und die Literaturrecherche seien entscheidende Bestandteile einer Promotion.

Manche Juristen sehen das anders. "Ich weiß nicht, was dagegen einzuwenden ist, wenn ein Anwalt, der nebenberuflich promoviert werden will, seinen Referendar zur Literaturrecherche in die UniBibliothek schickt", sagt etwa der Saarbrücker Anwalt Wolfgang Zimmerling. Der Autor des Buches "Akademische Grade und Titel" beruft sich gern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das die Promotionsberatung als eine "zulässige Dienstleistung" eingestuft hat.

Wie schmal der Grat zwischen Dienstleistung und Betrug ist, zeigt ein drittes Beispiel. Vor dem Landgericht Hildesheim wird in der nächsten Woche folgender Fall neu aufgerollt: 4100 Euro pro Kopf soll der Hannoveraner Jura-Professor Thomas A. von einem Promotionsberater aus Bergisch Gladbach bekommen haben. Dafür sollte er insgesamt 69 Studenten zur Promotion zulassen, die dort eigentlich nichts zu suchen haben, weil ihr Examen nur "befriedigend" oder schlechter ausgefallen war.

Unabhängige Zweitgutachter

Ein klarer Fall von Bestechlichkeit, findet die Staatsanwaltschaft Hannover. Der Promotionsberatung wird entsprechend Bestechung vorgeworfen. Der Professor sitzt seit vergangenem September in Untersuchungshaft. Hans Holtermann, der Verteidiger des Promotionsberaters, sagt: "Wir bezweifeln, dass Geld einen Einfluss auf die Entscheidung hatte. Sonst hätte der jeweils unabhängige Zweitgutachter doch nicht der Zulassung zugestimmt."

Tatsächlich legten die Studenten ordnungsgemäß hervorragende Exposés oder gar fertige Arbeiten vor. Neben Thomas A. schrieb daraufhin ein zweiter Professor ein positives Gutachten - und das Promotionsverfahren nahm seinen normalen Gang. Neun Kandidaten tragen seither einen Doktortitel, den sie vielleicht sogar behalten dürfen, wenn die Verteidigung mit ihrem Argument durchkommt.

Nutznießer der unendlichen Diskussion darüber, was genau eine Promotion beinhaltet und wie sie abzulaufen hat, sind vordergründig die Promotionsberater. Eine zentrale Stelle, die Promotionsregeln festlegt, gibt es nämlich nicht: Promotionsordnungen liegen allein in der Verantwortung der Hochschulen.

Immerhin hat die Universität Hannover die Promotionsordnung ihrer juristischen Fakultät inzwischen geändert. Die Zusammenarbeit mit einem Promotionsberater ist nun untersagt, für Studenten mit einem "ausreichenden" Examen soll es keine Ausnahmen mehr geben. Bei "befriedigenden" Examina kann man sich jedoch weiterhin um eine Ausnahmeregelung bemühen. Die Befreiung von der Note muss ein Jahr vor Einreichung der Dissertation ausgesprochen werden, damit Studenten nicht mit einem fertigen Manuskript um eine Zulassung bitten, die der Professor schon wegen der geleisteten Arbeit zu erteilen bereit ist.

Auf Länderebene hat sich nur Nordrhein-Westfalen dazu durchgerungen, im Hochschulgesetz zu vermerken, dass "akademische Grade nicht gegen Entgelt vermittelt werden dürfen". "Sehr löblich", heißt es dazu vom Hochschulverband. In verschiedenen Resolutionen preist dieser die Bedeutung einer seriösen Promotion für die "internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Universität" und stuft die Arbeit sogar als "konstitutives Element" der Alma Mater ein.

Professoren sollen weiterhin durch ihren persönlichen Einsatz Doktoranden fördern und begleiten. Auch die Zulassung zur Promotion soll im Ermessen der Professoren liegen und nicht etwa Aufgabe eines Gremiums werden. Der Verband fordert Hochschullehrer ausdrücklich auf, Doktoranden mit Berufserfahrung außerhalb der Uni zu suchen.

Straftat Ghostwriting

Gerade diese Kandidaten, die für eine wissenschaftliche Karriere wegen ihres Alters kaum in Frage kommen dürften, vermitteln Promotionsberater. Sie bieten ihre Dienste in den entsprechenden Fachzeitschriften an und bleiben erstaunlich lange im Geschäft.

Ein gesundheitliches Gutachten soll nun klären, ob der 67-jährige Promotionsberater aus Bergisch Gladbach, mit dem Thomas A. zusammengearbeitet hat, verhandlungsfähig ist. In einem gesonderten Prozess werden er und sein 52-jähriger Mitgesellschafter vermutlich auch die Frage beantworten müssen, ob die Studenten 20.000 Euro und mehr an ihn zahlten, damit sein Büro die Dissertationen verfasst. "Ghostwriting" wäre die einzig eindeutige Straftat im Geschäft der Promotionsberater - einen Beweis gibt es bis heute nicht.

Auch der Hamburger Promotionsberater Paul Jensen versichert: "Wir machen nur Vorschläge." Erwin Schmidt hat seine Promotionspläne noch nicht aufgegeben - trotz des Reinfalls mit dem dubiosen Berater. In Kürze will er an einer deutschen Uni seinen Master in Soziologie machen - und danach promovieren.

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(SZ vom 23.2.2008/mia)