Die Arbeitgeber zahlen von Juli an weniger an die Krankenkassen, die Arbeitnehmer mehr: Neues Nettogehalt berechnen.

Von Juli an müssen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 0,9 Prozent leisten. Der Betrag wird gleich vom Gehalt einbehalten und an die Krankenkassen abgeführt. Die Arbeitgeber beteiligen sich nicht an der Abgabe, so dass die Arbeitnehmer den vollen Betrag alleine tragen müssen.

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Die Krankenkassen sind jedoch verpflichtet, ihre Beitragssätze um 0,9 Prozentpunkte zu senken. Das führt dazu, dass die Arbeitgeber künftig um 0,45 Prozentpunkte entlastet sind, die Arbeitnehmer dafür 0,45 Prozentpunkte mehr zahlen müssen. Das kann eine monatliche Zusatzbelastung von bis zu 15,86 Euro bedeuten.

Möglich ist aber auch, dass manche Kassen gleichzeitig den normalen Beitragssatz erhöhen oder ihn stärker als die geforderten 0,9 Prozentpunkte absenken. Das könnte die Zusatzbelastung erhöhen oder verringern.

Privatversicherte sind nur betroffen, wenn sie den Höchstbetrag für den Arbeitgeberzuschuss bereits ganz oder weitgehend ausschöpfen.

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(sueddeutsche.de/AFP)