Im Jobinterview vereinbaren Chef und Bewerber meist mündlich das Gehalt. Was tun, wenn im Vertrag plötzlich eine ganz andere Summe steht?
Nicht immer stimmen die mündlichen Absprachen aus einem Bewerbungsgespräch mit dem späteren Vertragsentwurf überein. Haben Bewerber und Arbeitgeber zum Beispiel ein bestimmtes Gehalt vereinbart, steht aber später eine andere Summe im Vertrag, hat der Bewerber meist Pech gehabt.
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Was tun, wenn im Arbeitsvertrag ein anderes Gehalt steht, als im Vorstellungsgespräch vereinbart wurde? (© AP)
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Er kann die Abweichung zwar anmerken und eine Änderung wünschen, das Durchsetzen seiner Forderung wird allerdings schwierig. "Die Parteien schließen mündlich noch keine endgültige Vereinbarung", sagt Roland Gross, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Leipzig. In der Regel würden die Eckpunkte besprochen, doch erst der Vertrag ist das endgültige Angebot des Arbeitgebers.
Hält sich der potenzielle neue Arbeitgeber nicht an die mündlichen Absprachen, kann das für den Bewerber sehr ärgerlich sein. Das gilt insbesondere dann, wenn er für die neue Stelle einen Job gekündigt hat. Dann könne über einen möglichen Schadensersatzanspruch nachgedacht werden, so Gross.
Das Problem: Der Bewerber muss beweisen, dass die mündlichen Vereinbarungen von den schriftlichen abweichen - und das ist schwer. Theoretisch könne es daher sinnvoll sein, ein Bewerbungsgespräch zu protokollieren. Praktisch sei das aber schwierig. Regt der Bewerber ein solches Protokoll an, werde er vom Arbeitgeber vermutlich scheel angeguckt, so Gross. Seine Bitte könnte die Chancen auf den Job erheblich mindern.
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(dpa/bön)
@ernesta:
die Fä#lschung Ihrer Unterschrift durch den Arbeitgeber dürfte ja sehr leicht zu beweisen sein. Hat er auf dem Vertrag mit Ihrer Originalunterschrift die Summe nachträglich verändert, lässt sich das genau so einfach feststellen. Einer Anzeige wegen Urkundenfälschung sollte auf jeden Fall gemacht werden.
Du unterschreibst den Vertrag, bevor ihn der Arbeitgeber unterschrieben hat?
Und beide Exemplare des Vertrags zurückgegeben? Ich fass' es nicht.
Ansonsten hat die dunkle Sonne recht: Urkundenfälschung. Den Beweis anzutreten wird schwierig.
Ich mag ja Glück haben, aber ich dachte immer, dass auch der Arbeitgeber den Bewerber will. Steht etwas anderes im Vertrag, als vereinbart und reagiert der Arbeitgeber auch dann nicht, wenn ich ihn auf den Flüchtigkeitsfehler anspreche, dann bekommt er mich auch nicht. Natürlich ist das doof, wenn der alte Job dafür schon gekündigt ist - der neue Arbeitgeber dürfte aber wissen, dass er sich bald wieder am Arbeitsmarkt umsehen muss.
Urkundenfälschung
Im anderen Fall wo der Arbeitgeber noch nicht unterschrieben hat ist das schwierig. Die Frage ist, ob durch die einseitige Unterschrift des AN schon ein Vertrag zustande gekommen ist. Immerhin hat der AG ja ein Angebot (=Vertrag) vorgelegt.
Und was macht man in folgendem Fall?
Bewerbungsgespräch erfolgreich, Vertrag zur Durchssicht bekommen, unterschrieben, dem Arbeitgeber zurückgegeben, Job angetreten, Exemplar mit Unterschrift des Arbeitgebers bekommen und da steht plötzlich ne andere (kleinere) Summe drin?