Guter Einstieg: Was Jura-Absolventen verdienen können.
Die Einstiegsgehälter von jungen Anwälten können sich sehen lassen. Wer einen Job bekommt, kann ordentlich verdienen. Das zeigt eine Umfrage des Deutschen Anwaltvereins unter 300 Kanzleien, die vor allem im Arbeits-, Urheber- und Medienrecht sowie im Verkehrsrecht tätig sind.
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Internationale Großsozietäten führen das Ranking an. Sie zahlen dem Nachwuchs von 75.000 Euro bis mehr als 100.000 Euro im Jahr. Dafür erwarten sie mehr als Prädikatsexamen. Ein LL.M (Master of Laws) oder ein Doktortitel sollte es noch zusätzlich sein.
Nach Rechtsgebieten verglichen, lohnt sich offenbar vor allem eine Spezialisierung auf das Arbeitsrecht. Hier liegen die Gehälter zwischen 36.000 und 90.000 Euro. In Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart gibt es im Schnitt 60.000 Euro. Im Urheber- und Medienrecht liegen die Durchschnittsgehälter je nach Region zwischen 46.000 und 52.000 Euro. Im Verkehrsrecht reicht die Spanne von 24.000 bis 50.000 Euro.
Das alles gibt es aber nicht garantiert. Das Jahresgehalt schließt in der Regel leistungsbezogene Bestandteile ein. Das heißt: Neben einem fixen Grundgehalt gibt es Prämien, die sich entweder am individuellen Erfolg orientieren oder als Bonus gezahlt werden, wenn es der Kanzlei gutgeht. Der Großteil der befragten Kanzleien bietet Festanstellungen. Nur 15 Prozent beschäftigen junge Anwälte auf freier Basis.
So viel zu den Gewinnern unter den Juristen. Aber was ist mit den Rechtswissenschaftlern, die ihr Studium mäßig bis schlecht abgeschlossen haben? In kaum einem anderen Studienfach spielt die Examensnote eine so große Rolle. Mindestens ein Prädikatsexamen verlangen die befragten Anwälte von ihren Bewerbern.
Nicolas Lührig vom Deutschen Anwaltverein, der die Umfrage geleitet hat, empfiehlt Studenten, sich rechtzeitig um den Berufseinstieg zu kümmern. "Es reicht nicht, sich nach den Examen hinzustellen: So, jetzt bin ich Volljurist." Vielmehr müssten sich Juristen früh auf das vorbereiten, was im Rechtsgebiet ihrer Wahl gefordert wird. Läuft das Examen schlecht, müsse man sich eben eine Nische suchen.
Die Lage auf dem Arbeitsmarkt hat sich für Juristen seit dem vergangenen Jahr wieder etwas gebessert. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit nehmen die Stellenmeldungen zu.
Wie die Umfrage des Anwaltvereins zeigt, planen vor allem Kanzleien mit Schwerpunkt Urherberrecht Neueinstellungen. Mehr als 60 Prozent gaben an, sich dieses Jahr nach Bewerbern umzuschauen. Im Arbeitsrecht sucht immerhin jede vierte Kanzlei nach neuen Mitarbeitern.
Der Anwaltverein hat seine Umfrage auf wenige Rechtsgebiete konzentriert, "weil sich junge Anwälte spezialisieren" müssen, wie Lührig sagt. Betrachtet man die Gehälter quer durch alle Rechtsgebiete, klaffen die Verdienstmöglichkeiten noch weiter auseinander. Das zeigt eine Studie des Soldan-Instituts für Anwaltmanagement vom vergangenen Sommer, die die Berufschancen von jungen Juristen untersuchte. Die niedrigsten Gehälter lagen bei unter 20.000 Euro.
Was berufserfahrene Juristen verdienen, zeigt die Umfrage lohnspiegel.de der Gewerkschaften. In den ersten fünf Berufsjahren liegt der Durchschnittsverdienst in West-Deutschland je nach Größe des Arbeitgebers zwischen 35.000 Euro bis 45.000 Euro. Nach zehn Jahren im Beruf steigt das Gehalt auf bis zu 65.000 Euro.
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(sueddeutsche.de)
Moderne Verwaltung
Ich arbeite mit vielen Juristen zusammen, die ein Ausreichend erreicht haben - durchaus zu meiner Zufriedenheit. Man muss halt wissen, was man von dem einzelnen Anwalt will und ihn dann entsprechend aussuchen. Bei einer 1000-Klage werde ich nicht mit einem Prädikatsexamens-Juristen rechnen dürfen, geklagt werden muss aber oft genug trotzdem.
Was mir noch in dem Artikel fehlt, ist der Hinweis auf den Anteil der Juristen mit den Prädikatsexamen. Das sind nämlich ganz ganz wenige - anders als in Biologie werden die Einser ganz und gar nicht verschenkt. Und voll befriedigend hat auch kaum einer.
Und - die Frage, ob das Schuften in einer Großkanzlei so toll ist, wurde auch dezent verschwiegen.
Ich glaube, ich wurde missverstanden. Natürlich ist die Wahl des Studienfachs zunächst mal Neigungssache. Das aber ist nicht die Aussage des Artikels. Dort wird in der überschrift nahe gelegt, Juristen würden dickes Geld verdienen. Das trifft aber nur für die wenigsten zu.
Ob die Mehrheit der schlecht bezahlten Juristen einen guten oder schlechten Job macht oder ob sie Spaß an seinem Beruf haben, ist eine ganz andere Frage. Meine Aussage ist: Wer bei seiner Berufswahl sich zumindest auch am wahrscheinlich erzielbaren Einkommen orientiert, sollte Jura schnell vergessen. Das hat auch was mit dem von Ihnen zu Recht erwarteten Realitätssinn zu tun.
Zum Artikel gehört die Anmerkung, dass bei rund 130.000 in der BRD zugelassenen Anwälten über 40% unterhalb der Armutsgrenze vegetieren und zuhause die Kinder nach Brot schreien. (Prädikatsexamina haben nämlcih nur die Allerwenigsten).
tut mir leid, aber solche darf man eigentich gar nicht auf Mandanten loslassen. Was da teilweise an völlig absurden Schriftsätzen produziert wird, ist schon beschämend und vor allem auch zum Schaden der Mandanten.
Wie üblich wird hier die Angst geschürt, mit einem nicht-vollbefriedigendem Examen könne man bei Großkanzleien nicht anfangen bzw. selbst das reicht nicht mehr aus ("ein Doktortitel oder LLM sollte es schon sein."). Dies trifft in der Realität nur auf die absolute Creme de la Creme (HengelerMüller o.ä.) zu. "Normale" Großkanzleien verlangen zwar offiziell meist zweimal vb, praktisch laufen dort aber viele Anwälte (v.a. Asscoiates) herum, die nicht zweimal vb und auch keinen Doktor haben. Momentan suchen die Großkanzleien händeringend nach brauchbaren Absolventen. Es sollte sich also niemand abschrecken lassen, sich z.B. mit nur einem vb und LLM o.ä. zu bewerben. Die Chancen sind nicht schlecht.
Nur zu Klarstellung: diese Informationen habe ich mir nicht ausgedacht, sondern entspringen entweder an praktischen Beispielen aus meinem nächsten Umfeld, persönlicher Erfahrung auf careerventure etc. und den Worten einiger mir bekannter Partner von Großkanzleien.
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