Fußball-WM am Arbeitsplatz:Im Trikot ins Büro

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Mit Bierkasten und Fernseher in die Arbeit? Eine Arbeitsrechtlerin erklärt, wie sich Fußball-WM und Job verbinden lassen - und was der Chef verbieten darf.

Jutta Göricke

Wie nur sollen sich Fußballfans in diesen Wochen aufs Arbeiten konzentrieren? Viele WM-Spiele werden am frühen Nachmittag angepfiffen, zumindest bis zu den Achtelfinals. Heimlich ein TV-Gerät ins Büro schaffen? Urlaub nehmen? Den Chef bequatschen? Und wie können sich Vorgesetzte in dieser Situation sozialverträglich verhalten, ohne dass die Arbeit zu sehr leidet? Verena Braeckeler, Arbeitsrechtlerin bei der Anwaltssozietät Simmons & Simmons in Düsseldorf, weiß Bescheid.

Wieviel Fußballfan im Büro darf sein? Während der WM müssen manche Chefs Toleranz beweisen. (Foto: dpa)

SZ: Das Match Deutschland - Serbien fängt gleich nach der Mittagspause an, um halb zwei. Soll der Chef fußballbegeisterten Mitarbeitern spielfrei geben?

Verena Braeckeler: Arbeitgeber sollten hierzu frühzeitig klare und konsistente Regelungen aufstellen und kommunizieren. Es ist grundsätzlich - auch spontan - möglich, Urlaub zu nehmen. Der Urlaubsantrag kann aber aus betrieblichen Gründen abgelehnt werden, etwa weil schon so viele andere Arbeitnehmer frei haben, dass der Betrieb nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Den Chefs, die keine Spielverderber sein wollen, stehen verschiedene Regelungsmöglichkeiten offen: Denkbar ist zum Beispiel, dass Mitarbeiter Dienste tauschen können, oder aber die Verschiebung und Verlängerung der Mittagspause für eine bestimmte Anzahl von Arbeitnehmern.

SZ: Falls ein Public Viewing in der Kantine erlaubt wird: Dürfen die Mitarbeiter im Schweini-Trikot und mit Bierkästen auflaufen?

Braeckeler: Dem Tragen eines Trikots - sei es das von Schweini, Ribéry oder Ronaldo - sollte nichts entgegenstehen. Der Arbeitgeber darf jedoch durchaus eine Kleiderordnung aufstellen und auch auf deren Einhaltung pochen. Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten mit persönlichem Kundenkontakt oder bei solchen, die eine bestimmte Berufsbekleidung, zum Beispiel aus Gründen der Arbeitssicherheit, erfordern. Alkoholische Getränke dürfen die Mitarbeiter nur mitbringen, wenn der Chef das erlaubt hat.

SZ: Wenn ein Kollege am Morgen nach einem wichtigen Spiel wie ein Schluck Wasser in der Kurve hängt: Darf der Chef ihn nach Hause schicken? Wenn ja: Welche Konsequenzen könnte das haben?

Braeckeler: Arbeitnehmer sind verpflichtet, in einem arbeitsfähigen Zustand zum Job zu erscheinen. Wenn jemand aufgrund eines heftigen Katers ersichtlich nicht arbeitsfähig ist, kann der Vorgesetzte ihn nach Hause schicken und muss für den betreffenden Tag kein Gehalt zahlen. Auch eine Abmahnung kann in diesem Fall drohen. Anders dürfte die Situation zu beurteilen sein, wenn es sich nicht um einen Einzelfall handelt, und der Mitarbeiter Zeichen einer Alkoholabhängigkeit zeigt.

SZ: Was blüht einem Mitarbeiter, der trotz Verbots beim Fußballgucken am Rechner erwischt wird?

Braeckeler: Wer während der Arbeitszeit ohne Zustimmung des Chefs Fußball auf dem Rechner oder auch auf dem privaten Smartphone guckt, muss mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen. Denn erfahrungsgemäß wird er abgelenkt und arbeitet nicht mehr hinreichend konzentriert und effizient. Damit verletzt er seine Arbeitspflicht und kann förmlich abgemahnt werden.

© SZ vom 12.06.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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