Frage an den Jobcoach:Muss ich die Gehälter meiner Angestellten offenlegen?

Die Angestellten von Anke W. sind unzufrieden, weil sie herausgefunden haben, dass sie unterschiedlich viel verdienen. W. bittet den SZ-Jobcoach um Rat.

SZ-Leserin Anke W. fragt:

Ich bin niedergelassene Hautärztin und beschäftige sieben medizinische Fachangestellte, fast alle in Teilzeit. Zwei meiner Mitarbeiterinnen haben sich jetzt über ihr Gehalt ausgetauscht und herausgefunden, dass sie unterschiedlich viel verdienen. Sie haben mich darauf angesprochen und fordern volle Transparenz, da es sich inzwischen in der ganzen Belegschaft herumgesprochen hat und für Unzufriedenheit sorgt. Tatsächlich betragen die Gehaltsunterschiede bis zu 20 Prozent. Teilweise kann ich das mit Qualifikation und Erfahrung begründen, aber in zwei Fällen ist es eher Zufall (eine MFA habe ich von meiner Vorgängerin übernommen, die besonders üppig bezahlte) beziehungsweise Verhandlungsgeschick (eine andere hat in einer Engpasssituation mehr gefordert). Soll ich das nun alles meinen Mitarbeiterinnen offenlegen?

Georg Kaiser antwortet:

Liebe Frau W., das neue Entgelttransparenzgesetz, das Unternehmen ab Februar in bestimmten Fällen zur Offenlegung der Gehälter ihrer Beschäftigten zwingt, ist für Sie nicht relevant. Es gilt nur für Betriebe mit mindestens 200 Mitarbeitern.

Der SZ-Jobcoach

Georg Kaiser ist Coach und Wirtschaftsmediator. Er arbeitet als Personalreferent in einem mittelständischen Unternehmen in Bremen mit den Schwerpunkten Führungskräfteentwicklung, Team- und Organisationsentwicklung.

Grundsätzlich muss man bedenken: Eine Offenlegung der Gehälter mag für Transparenz sorgen, löst aber das Problem der ungleichen Bezahlung nicht. Die Gehälter hängen an Tarifverträgen, die nicht gemäß eigener Vorlieben oder Gerechtigkeitsvorstellungen geändert werden können. Die einzige Möglichkeit, zu einer gleichen Entlohnung aller Mitarbeiterinnen zu gelangen, bestünde in einer Hochgruppierung aller auf das Niveau der bestbezahlten Mitarbeiterin. Und auch dann stellt sich - ganz abgesehen von der Frage, ob ein solcher Schritt aus kaufmännischer Sicht sinnvoll und realisierbar ist - die Frage, ob die besser ausgebildeten Mitarbeiterinnen eine derartige Nivellierung der Gehälter als gerecht empfinden.

Selbst mit bestem Willen werden Sie es nicht allen Angestellten recht machen können. Die Einschätzung, was als gerecht empfunden wird, unterliegt starken subjektiven Bewertungen, die in den seltensten Fällen unter einen Hut gebracht werden können.

Wenn Sie alles offenlegen, laufen Sie Gefahr, die Anzahl der Anlässe, die als ungerecht empfunden werden, zu erhöhen, und schaffen dadurch eventuell noch mehr Ausgangspunkte für Unzufriedenheit. Die Themen "Gerechtigkeit" und "Gleichbehandlung" eignen sich wegen ihrer subjektiven Färbung nicht so gut zur Schlichtung von Unmut wie zum Beispiel das Thema "Fairness", das sich an das objektive Kriterium "Tariflohn" koppeln lässt.

Bezahlen Sie alle Mitarbeiterinnen etwas über Tarif und legen Sie dieses Kriterium als Ihre Richtschnur für Fairness fest! Damit machen Sie die Grundlage Ihrer Entlohnung transparent, nicht aber deren Auswirkungen. Sie können in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass Sie sich genauso wie Ihre Mitarbeiterinnen an den Tariflöhnen orientieren müssen und dass die Tariflöhne im Lauf der Zeit erheblichen Schwankungen unterlegen sind, aus denen sich unterschiedliche Entlohnungen ergeben. Stellen Sie klar, dass derartige Unterschiede in der Bezahlung keine Rückschlüsse auf die Bewertung der Leistung der jeweiligen Mitarbeiterin zulassen.

Eine faire Bezahlung ist die Grundlage, nicht aber der wesentliche Faktor, zufrieden und motiviert zu arbeiten. Von der Chefin gelobt, unterstützt und wertgeschätzt zu werden, sich mit den Kolleginnen gut zu verstehen und interessante, dem eigenen Leistungsvermögen angepasste Tätigkeitsfelder - derartige Aspekte sind von entscheidenderer und nachhaltigerer Bedeutung dafür, dass sich Ihre Angestellten mit der Arbeit in Ihrer Praxis identifizieren. Und diese weichen Faktoren können Sie im Gegensatz zu den Tarifverträgen in einem erheblichen Maß selbst beeinflussen.

Ihre Frage an den SZ-Jobcoach

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