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Fiese Fallen im Arbeitsvertrag – Eingestellt und abgezockt
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Wer in der Krise auf Jobsuche ist, freut sich über alle Angebote. Trotzdem sollten Bewerber nicht gedankenlos jeden Vertrag unterschreiben. sueddeutsche.de zeigt, worauf es ankommt.
Arbeitszeit
Vorsicht vor Formulierungen wie "Der Mitarbeiter arbeitet den betrieblichen Erfordernissen gemäß": "Der Arbeitsvertrag sollte immer eine konkrete Angabe zur Arbeitszeit enthalten", sagt Norbert Schuster, Arbeitsrechtler der Industriegewerkschaft IG BCE. Auch sogenannte All-inclusive-Klauseln, die besagen, dass mit dem Gehalt gleichzeitig sämtliche Überstunden und Mehrarbeit abgegolten wird, sind nicht rechtens.
Die Höchstarbeitszeit pro Werktag darf laut Arbeitszeitgesetz maximal zehn Stunden betragen. Über einen längeren Zeitraum hinweg darf der Mitarbeiter allerdings nicht so viel arbeiten: Im Durchschnitt von sechs Monaten darf die Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten.
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20. März 2009, 09:37 2009-03-20 09:37:00 ©