Ob überhaupt gefeiert wird, bestimmt der Vorgesetzte. Auch, ob Alkohol getrunken werden darf. Wenn das in den letzten Jahren erlaubt war, darf man auch ohne Absegnung davon ausgehen, dass es in diesem Jahr dabei bleibt. Gibt es einen Betriebsrat, muss dieser einem möglichen Alkoholverbot zustimmen.

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Generell gelten für Fasching und Karneval im Büro Regeln, die man noch von der betrieblichen Weihnachtsfeier verinnerlicht haben sollte: Mit Alkohol sollte man sich zurückhalten, selbst wenn der Chef eigenhändig kistenweise Sekt herangeschafft hat. Das gilt besonders für "Minderheiten" wie Führungskräfte, Berufsanfänger oder neue Kollegen, die bei bürointernen Feiern unter besonderer Beobachtung stehen. Gerade für den Mitarbeiter in leitender Funktion kann das lustige Betrinken beim Krapfenessen einen ziemlichen Autoritätsverlust bedeuten, wenn er sich am nächsten Morgen mit Grauen daran erinnern muss, dass er der kompletten Abteilung inklusive Sekretärinnen das Du angeboten hat.

"Führungskräfte haben Vorbildfunktion", sagt der Berliner Personaltrainer Jan Schaumann. Wenn der Vorgesetzte nicht ohnehin ein kumpelhaftes Verhältnis zu seinen Angestellten hat, sollte er darüber nachdenken, sich zurückzuhalten und vielleicht einfach früher gehen. "Das ist entspannter für alle."

Und auch wenn Karnevalfans das immer wieder hartnäckig behaupten: Der Rosenmontag ist kein gesetzlicher Feiertag, genauso wenig wie Heiligabend oder Silvester, es besteht arbeitsrechtlich also kein Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Nicht nur, wer fliehen, sondern auch, wer ganztägig feiern möchte, muss also früh genug Urlaub beantragen.

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(SZ vom 26./27.1.2008/bön)