Von Lisa Zimmermann

Bloß nicht auffallen: Wer bei Karnevalsfeiern in der Firma den Mitläufer gibt, geht kein Risiko ein.

In Städten wie Köln und Düsseldorf wird in diesen Tagen eine kleine Fluchtbewegung einsetzen: So wie früher die Berliner vor der Love Parade aufs Land flohen, werden die vorausschauenden Karnevalshasser das Rheinland verlassen. Die Mehrheit aber wird ganz normal ins Büro gehen - und sollte dabei auf ein paar Feinheiten achten.

Karneval

Karneval: Für den Mitarbeiter in leitender Funktion kann das lustige Betrinken einen ziemlichen Autoritätsverlust bedeuten. (© Foto: ap)

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Wer absolut keine Lust hat, an einer betrieblichen Faschingsfeier teilzunehmen, der muss entweder arbeiten oder Urlaub nehmen. Einfach nach Hause zu gehen, ist nicht zulässig. Nicht zu empfehlen ist ferner, auf der Feier zu erscheinen und dann die totale Spaßbremse zu geben. Wer bei der Feier anwesend ist, sollte sich dem künftigen Betriebsklima zuliebe den Kollegen anpassen und einfach mitmachen oder sich mit dem Gedanken anfreunden, in Zukunft mit dem Image des Spielverderbers zu leben.

Was das Verkleiden betrifft: Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts darf ein Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern erwarten, dass sie sich angemessen kleiden, auch an Karneval. Vielleicht also nicht unbedingt im Funkenmariechen-Dress im Büro erscheinen, wenn am selben Tag noch Kundenkontakt zu erwarten ist. Lieber mitlaufen als auffallen, damit ist man auf der sicheren Seite.

Handgefärbte Hermès-Krawatte

Gerade wer neu in einem Unternehmen ist, sollte lieber nachfragen, wie das Thema Kostümierung in den letzten Jahren gehandhabt wurde, um nicht in ähnliche Schwierigkeiten zu geraten wie Bridget Jones in "Schokolade zum Frühstück". Sie erscheint in voller Playboy-Häschen-Montur zur ,,Flittchen & Pfarrer''-Kostümparty. Und ist die einzige in Verkleidung - weil ihr niemand gesagt hat, dass das Kostüm-Motto abgesagt wurde. Im Zweifelsfall wird man sich auch im Büro underdressed wohler fühlen. Wenn der Vorgesetzte die Kostümierung untersagt, muss man sich daran halten.

Manches sollte man nicht als selbstverständlich voraussetzen. Welcher Chef bindet schon an Weiberfastnacht seine rohseidene, mit dem Saft von Purpurschnecken handgefärbte Hermès-Krawatte um, die ihm seine Frau zum zwanzigsten Hochzeitstag geschenkt hat? Das wäre geradezu irrwitzig aus der Perspektive eines Karnevalliebhabers.

Was aber, wenn der Chef vor kurzem noch in seiner schleswig-holsteinischen Heimat gearbeitet und keine Ahnung von Bräuchen jenseits seiner ehemaligen Landesgrenzen hat? Eventuell wird er es nicht lustig finden, wenn abends von der Purpurkrawatte nur noch ein lächerlich aussehender Stumpf um den Hals hängt. Im schlimmsten (wenn auch eher theoretischen) Fall droht eine Klage wegen vorsätzlicher Sachbeschädigung. Wer aber wider besseren Wissens mit Krawatte erscheint, der ist selbst schuld, wenn diese halbiert wird. Zumindest in Karnevalshochburgen wie dem Rheinland darf in diesem Fall von einer stillschweigenden Einwilligung ausgegangen werden.

Auf der nächsten Seite: Was ist, wenn der Chef kistenweise Sekt ranschafft?

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