Keine Gründe in der Absage
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Denn Konzerne oder große Unternehmen werden nur selten von AGG-Hoppern verklagt. Dort formulieren Personalabteilungen Stellenanzeigen und lassen sie im Zweifel von der eigenen Rechtsabteilung prüfen. "Unsere Kunden sind bisher von solchen Klagen verschont geblieben", bestätigt Jens Plinke, Senior-Berater bei der Kienbaum-Tochter Terra Personalmarketing. "Sie verzichten aber auch bewusst auf Formulierungen, die ihnen Ärger einbringen könnten."
Von einer Stellenanzeige, in der ein neuer Mitarbeiter für ein "junges, dynamisches Team" gesucht werde, könne er nur abraten, denn hier könnten Böswillige Altersdiskriminierung vermuten. "In Absagen verzichten Firmen zudem häufig auf die Angabe von Gründen. Das ist nicht sehr serviceorientiert, aber damit stehen sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite."
Kinderbetreuung statt Tagesmutter
Betroffen sind viel häufiger Mittelständler und Privatpersonen: Wer etwa eine Zugeh- oder Kinderfrau sucht, einen Geschäftsführer ab 50 oder eine Kellnerin, ist für AGG-Hopper ein dankbares Opfer. Die durchkämmen die Stellenteile der Tageszeitungen systematisch und reagieren prompt auf solche Patzer. "Statt nach einer 'Tagesmutter' sollte man lieber ganz neutral nach 'Kinderbetreuung' suchen", rät Jan Kern. Ebenso solle es "Reinigungspersonal" statt "Putzfrau" heißen oder "Bedienung" statt "Serviererin".
Trotz der Missbrauchsfälle hält Kern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Prinzip für gelungen - eigentlich. "Das AGG trägt dazu bei, dass Unternehmen sensibler mit dem Thema Diskriminierung umgehen", sagt er. Doch ein Patentrezept sei es nicht. Firmen, die diskriminieren, täten das heute einfach nur versteckter: "Wo es früher vielleicht noch ganz offen hieß, 'Für die Stelle sind Frauen nicht geeignet', denkt man das immer noch - man sagt es nur nicht mehr."
Das weiß offenbar auch die Frankfurter Kanzlei Greenfort. Die Anwälte machten sich mit folgender Stellenanzeige auf Personalsuche: "Bildhübsche dynamische Anwältinnen zwischen 25 und 35 Jahren mit deutlich zweistelligen Examina und akzentfreiem Englisch gesucht." Bebildert war der Text mit einer langhaarigen Dame, die sich auf dem Boden räkelte. Unter ihr, allerdings klein gedruckt: "Wie viele Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz würde ein solcher Anzeigentext enthalten? Wer es weiß, sollte sich bei uns als Rechtsanwalt (m/w) im Arbeitsrecht bewerben."
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(sueddeutsche.de/mri)
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Was hat es bitteschön mit Integration zutun, wenn ich aufgrund meiner Religion und wegen meinem Aussehen diskriminiert werde?
Die Charta der Union gilt für alle Menschen dieser Welt auch für Frauen, die ihrem Glauben nachgehen. Das, die Gleichheit aller menschen vor dem Gesetz, ist der Grundstein der Demokratie, dass Menschen das Recht haben ihre Religion auszuleben, anders auszusehen und eine andere Herkunft haben dürfen, ohne dass sie deshalb diskriminiert werden dürfen.
Aber anscheinend ist bei Ihnen der Begriff der Demokratie nicht wirklich angekommen.
Wirklich schade
Integration ist etwas anderes, gute Frau. Etwas was Sie nicht wollen.
Und bitte, liebe Zensur: Gleich wieder löschen!
@Guhvieh
Wieso sollte ich, das ist auch genauso mein Land, ob es Ihnen passt oder nicht.
Paging