Eine Bewerberin, die in einem Ablehungsschreiben als "Sehr geehrter Herr" angesprochen wird, darf sich über die Verwechslung ärgern. Mehr aber auch nicht.
Eine falsche Anrede mit "Herr" statt "Frau" im Ablehnungsschreiben auf eine Bewerbung ist noch keine Diskriminierung. Dies entschied das Arbeitsgericht Düsseldorf im Fall einer Bewerberin mit Migrationshintergrund, die in einem Ablehnungsschreiben mit "Sehr geehrter Herr" angeredet worden war. (Az. 14 Ca 908/11)
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Die Frau verlangte 5000 Euro Entschädigung - und argumentierte, man habe ihre Bewerbung aussortiert, weil sich bereits aus ihrem Namen ergebe, dass sie ausländische Wurzeln habe. Die falsche Anrede zeige, dass ihre Bewerbung keines Blickes gewürdigt worden sei, denn aus dem Foto in den Unterlagen gehe eindeutig hervor, dass sie weiblich sei.
Das Arbeitsgericht entschied hingegen, die Verwechslung in der Anrede lasse keine Benachteiligung wegen Rasse oder ethnischer Herkunft vermuten. Es sei genauso wahrscheinlich, wenn nicht sogar näherliegend, dass die falsche Anrede auf einen schlichten Fehler bei der Bearbeitung des Schreibens zurückzuführen sei.
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(sueddeutsche.de/dpa/AFP/holz)
Wettmanipulation im Fußball
Seltener Augenblick.