Emmely ist zurück. Das Bundesarbeitsgericht hatte die spektakuläre Kündigung der Kassiererin aufgehoben - jetzt arbeitet sie wieder bei Kaiser's Tengelmann. An die Kasse darf die 52-Jährige aber noch nicht.
Die nach ihrer fristlosen Kündigung bundesweit bekannte "Emmely" soll zunächst nicht wieder als Kassiererin eingesetzt werden. Die 52-Jährige werde zunächst bei der Lebensmittelkette Kaiser's Tengelmann "allgemeine Filialtätigkeiten" erledigen, sagte eine Tengelmann-Sprecherin und bestätigte damit einen Bericht der Berliner Zeitung.
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Kassiererin Emmely wird wieder bei Kaiser's Tengelmann arbeiten - aber zunächst nur mit "allgemeinen Filialtätigkeiten" betraut. Für die Kassentätigkeit soll sie nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit nochmals geschult werden. (© dpa)
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Nach einer Schulung könne sie dann aber an die Kasse zurückkehren. Über ihren künftigen Arbeitsplatz werde die Frau am kommenden Freitag informiert, so die Sprecherin. Dabei werde es sich um eine Filiale in der Nähe ihres Wohnorts im Berliner Stadtteil Hohenschönhausen handeln.
Verhängnisvolle Pfandmarken
An einen Einsatz an ihrem alten Arbeitsplatz in der Filiale in der Hauptstraße in Hohenschönhausen sei dabei jedoch nicht gedacht. Die Kassiererin war im Februar 2008 nach 31 Jahren fristlos entlassen worden, weil sie zwei liegengebliebene Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte.
Der Fall hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Die 52-Jährige klagte zunächst erfolglos in zwei Instanzen gegen ihren Rauswurf. In der vergangenen Woche hob das Bundesarbeitsgericht die fristlose und später fristgerechte Kündigung der Kassiererin auf. Eine Abmahnung hätte nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit in diesem Fall gereicht, urteilten die höchsten Arbeitsrichter.
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(sueddeutsche.de/dpa/hgn/mel)
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In der Tat ist die Berichterstattung höchst mangelhaft. Genaueres findet sich hier http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2010&nr=14385&pos=3&anz=45
Auszug:"Die Kündigung ist unwirksam. Die mit einer sogenannten „Verdachtskündigung“ verbundenen Fragen stellten sich dabei in der Revisionsinstanz nicht, weil das Landesarbeitsgericht - für den Senat bindend - festgestellt hat, dass die Klägerin die ihr vorgeworfenen Handlungen tatsächlich begangen hat. Der Vertragsverstoß ist schwerwiegend. Er berührte den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und hat damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Als Einzelhandelsunternehmen ist die Beklagte besonders anfällig dafür, in der Summe hohe Einbußen durch eine Vielzahl für sich genommen geringfügiger Schädigungen zu erleiden. Dagegen konnte das Prozessverhalten der Klägerin nicht zu ihren Lasten gehen. Es lässt keine Rückschlüsse auf eine vertragsrelevante Unzuverlässigkeit zu. Es erschöpfte sich in einer möglicherweise ungeschickten und widersprüchlichen Verteidigung. Letztlich überwiegen angesichts der mit einer Kündigung verbundenen schwerwiegenden Einbußen die zu Gunsten der Klägerin in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte. Dazu gehört insbesondere die über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen verlaufene Beschäftigung, durch die sich die Klägerin ein hohes Maß an Vertrauen erwarb. Dieses Vertrauen konnte durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt nicht vollständig zerstört werden. Im Rahmen der Abwägung war auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung der Beklagten Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre, um einen künftig wieder störungsfreien Verlauf des Arbeitsverhältnisses zu bewirken."
lässt doch mal wieder sehr zu wünschen übrig - Unlängst wurde doch selbst hier auf der SZ-Online darüber informiert, dass der Sachverhalt nicht einfach mit "Kassiererin wurde nach 31 Jahren entlassen, da sie irrtümlicherweise 1,30 EUR unterschlagen hatte".
Die Frau hatte Tatsachen verdreht, sich in widersprüchlichen Angaben verstrickt und zudem andere Mitarbeiterinnen beschuldigt. Deshalb wurde sie nicht von Beginn an freigesprochen... darüber habt ihr, liebe SZ-Online, einen guten Artikel geschrieben und eben die "Vereinfachung" des Falles angeprangert.
Und jetzt? Jetzt wird es doch wieder auf eurer eigenen Seite vereinfacht... danke. Hätte mich interessiert, wie die letzte Instanz ihr Urteil begründet hat - und was ausschlaggebend für ihr Urteil war...
Tztztz...
..wie lange das gut geht. ich kann mir gut vorstellen, dass tengelmann die dame am ausgestreckten arm verhungern läßt und dann wieder fleißig geklagt wird.
den Hype nicht werblich ausschlachtet. Es gibt keine schlechte PR.
... dass die gute Frau in nächster Zeit mehrere Filialen zu sehen kriegt, die ab und zu dann doch weiter von ihrer Wohnung entfernt liegen.
Und das die ihr zugewiesenen Tätigkeiten nicht unbedingt die sind, die alle machen wollen...