Der Europäische Gerichtshof stärkt den Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer. Die Entscheidung sorgt für rechtliche Verwirrung - und greift deutsche Kompetenzen an.
Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof am Dienstag zum Kündigungsschutz gefällt hat, ist tückisch - weil es so harmlos wirkt. Die Richter entschieden: Es ist ungerecht, dass in Deutschland bei der Berechnung von Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Das sei eine Diskriminierung des Alters. Deshalb muss nun jedes Beschäftigungsjahr mitgezählt werden, damit jüngeren Arbeitnehmern nicht mit einer kürzeren Frist gekündigt werden könne als älteren.
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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Arbeitsrecht wird noch Diskussionen nach sich ziehen. (© Foto: ddp)
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Dieser Teil des Richterspruchs ist völlig in Ordnung. Als die Vorschrift 1926 in Kraft trat, dachte man, jüngere Menschen fänden dank ihrer Flexibilität leichter wieder einen Arbeitsplatz. Doch die Annahme ist heute nicht mehr gerechtfertigt, das zeigt schon allein ein Blick auf die Altersgruppen in der Arbeitslosenstatistik.
Bedenklich dagegen stimmt der zweite Teil des Urteils. Darin weisen die EU-Richter die deutschen Kollegen an, den entsprechenden Paragraphen ab sofort nicht mehr anzuwenden, weil er gegen EU-Recht verstößt. Das ist aus zwei Gründen bemerkenswert. Erstens hat es zur Folge, dass künftig in Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen nicht mehr allein das deutsche Recht maßgeblich ist, sondern zugleich EU-Recht eine Rolle spielen kann. Das trägt nicht gerade zur Rechtssicherheit bei, weil sich niemand mehr drauf verlassen kann, was nun eigentlich gilt.
Vor allem aber bedeutet es: Die Luxemburger Richter ändern deutsches Recht - und tun damit etwas, was normalerweise nur dem Gesetzgeber oder dem Bundesverfassungsgericht zusteht. Kaum vorstellbar, dass die beiden das einfach hinnehmen werden. Das Urteil wird noch zu hitzigen Diskussionen führen.
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(SZ vom 20.01.2010/holz)
Liebe Frau Kuhr,
ich weiß nicht, was Sie studiert haben. Als Arbeitsrechtler kann nur sagen, dass Ihr Kommentar und auch Ihre anderen Artikel zu diesem Thema eher bescheidene Sach- und Rechtskenntnisse vermuten lassen.
Nachdem das BVerfG die Ungleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern hinsichtlich der Kündigungsfristen bereits 1990 als verfassungswidrig gekippt hat, wäre es Sache des Gesetzgebers gewesen, insbesondere im Zusammenhang mit dem Erlass des Antidiskriminierungsgesetzes alle Ungleichbehandlungen auf den Prüfstand zu stellen. Diese aus meiner Sicht grob fahrlässige Unterlassung hat der EuGH jetzt korrigiert.
Nicht mehr und nicht weniger.
Die Qualität dieser Zeitung?
Liebe Frau Kuhr,
wenn ich richtig informiert bin, dann haben Sie schon Preise für Ihre Beiträge zu wirtschaftspolitischen Themen gewonnen. Das ließe vermuten, Sie wissen wovon Sie schreiben.
Umso mehr schockiert mich Ihr Kommentar zum Gerichtsurteil des EuGH. Ich kann den Studenten im vorherigen Beitrag nur zustimmen... mit etwas mehr Recherche und v. a. Rechtssicherheit wären solche Halbwahrheiten nicht gedruckt worden.
zusätzlich zur juristischen Unbedarftheit in diesem Arbeitgeberpropagandariemchen, die contradiction in adiecto in der Schlagzeile: "Gefährliche Gerechtigkeit."
Warum nicht gleich "Schädlicher Anstand" oder "Profitfeindliche Humanität", damit dem Leser noch schneller klar ist, für welche Pressure Group das hier zusammengelötet wurde?
"Die Entscheidung sorgt für rechtliche Verwirrung - und greift deutsche Kompetenzen an."
Die Entscheidung sorgt für Gerechtigkeit. Deshalb kann man schon verstehen, dass die Gutmenschen in der Wirtschaft und in den Medien etwas verwirrt sind. Wo es doch bisher so gut geklappt hat, mit der Ausbeutung. Naja, ein bisschen muss noch getan werden in diesem Amigo-Land.
Paging