Ein Kommentar von Daniela Kuhr

Der Europäische Gerichtshof stärkt den Kündigungsschutz für jüngere Arbeitnehmer. Die Entscheidung sorgt für rechtliche Verwirrung - und greift deutsche Kompetenzen an.

Das Urteil, das der Europäische Gerichtshof am Dienstag zum Kündigungsschutz gefällt hat, ist tückisch - weil es so harmlos wirkt. Die Richter entschieden: Es ist ungerecht, dass in Deutschland bei der Berechnung von Kündigungsfristen Beschäftigungszeiten erst vom 25. Lebensjahr an berücksichtigt werden. Das sei eine Diskriminierung des Alters. Deshalb muss nun jedes Beschäftigungsjahr mitgezählt werden, damit jüngeren Arbeitnehmern nicht mit einer kürzeren Frist gekündigt werden könne als älteren.

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Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum deutschen Arbeitsrecht wird noch Diskussionen nach sich ziehen. (© Foto: ddp)

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Dieser Teil des Richterspruchs ist völlig in Ordnung. Als die Vorschrift 1926 in Kraft trat, dachte man, jüngere Menschen fänden dank ihrer Flexibilität leichter wieder einen Arbeitsplatz. Doch die Annahme ist heute nicht mehr gerechtfertigt, das zeigt schon allein ein Blick auf die Altersgruppen in der Arbeitslosenstatistik.

Bedenklich dagegen stimmt der zweite Teil des Urteils. Darin weisen die EU-Richter die deutschen Kollegen an, den entsprechenden Paragraphen ab sofort nicht mehr anzuwenden, weil er gegen EU-Recht verstößt. Das ist aus zwei Gründen bemerkenswert. Erstens hat es zur Folge, dass künftig in Rechtsstreitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen nicht mehr allein das deutsche Recht maßgeblich ist, sondern zugleich EU-Recht eine Rolle spielen kann. Das trägt nicht gerade zur Rechtssicherheit bei, weil sich niemand mehr drauf verlassen kann, was nun eigentlich gilt.

Vor allem aber bedeutet es: Die Luxemburger Richter ändern deutsches Recht - und tun damit etwas, was normalerweise nur dem Gesetzgeber oder dem Bundesverfassungsgericht zusteht. Kaum vorstellbar, dass die beiden das einfach hinnehmen werden. Das Urteil wird noch zu hitzigen Diskussionen führen.

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(SZ vom 20.01.2010/holz)