Die EU-Arbeitsminister haben sich auf eine einheitliche Richtlinie zu Arbeitszeit und Zeitarbeit geeinigt. Danach soll die durchschnittliche Arbeitszeit höchstens 48 Stunden die Woche betragen und Leiharbeiter mit Festangestellten gleichgestellt werden.
Nach jahrelangem Tauziehen bekommen Millionen Leiharbeiter und überlastete Klinikärzte in Europa einheitliche Regeln für bessere Arbeitsbedingungen. In einem Verhandlungsmarathon bis tief in die Nacht beschlossen die Arbeitsminister der 27 EU-Staaten im siebten Anlauf die bis zuletzt umstrittenen Richtlinien zur Arbeitszeit und Zeitarbeit.
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Gut für Klinikärzte: Bereitsschaftsdienste gelten weiter als Arbeitszeit. (© Foto: dpa)
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Darin legten sie die durchschnittliche Wochenarbeitszeit auf maximal 48 Stunden fest. Ausnahmen bis zu 65 Stunden sind aber möglich. Zeitarbeiter sollen weitgehend mit Festangestellten rechtlich gleichgestellt werden.
"Dies ist ein wichtiger Tag für die europäischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer", sagte die Ratsvorsitzende und slowenische Ressortchefin Marjeta Cotman in Luxemburg, nachdem der Beschluss mit qualifizierter Mehrheit zustande gekommen war. "Der Kompromiss gewährleistet Schutz und Sicherheit für die Arbeitnehmer, aber auch Flexibilität bei der Arbeitszeitgestaltung", sagte Cotman weiter.
EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla verspricht sich von der Einigung "neuen Schwung für das soziale Europa". Jetzt liege "der Ball im Feld des europäischen Parlaments", das die Richtlinien noch formal beschließen muss, sagte Spidla.
Eine Minderheit um Spanien und kleineren Ländern übte heftige Kritik an der Arbeitszeitrichtlinie, die sie gern restriktiver zum Schutz der Arbeitnehmer gehabt hätte. "Das ist ein Rückschritt bei den sozialen Richtlinie", sagte Spaniens Minister Celestino Corbacho.
Für Deutschland bedeuten beide Neuregelungen nach den Worten von Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) "eine gute Lösung". Im Hinblick auf die Arbeitszeitregelung gelte, dass das bestehende deutsche Recht nicht geändert werden brauche. Dies sei wichtig, weil Deutschland "eines der fortschrittlichsten Arbeitszeitrechte in Europa" habe.
So sei beispielsweise in Deutschland geregelt, dass Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gilt. Dies habe etwa für viele Ärzte eine Entlastung bedeutet, und es könne dabei nun bleiben. Die in Deutschland bereits bestehende Regelung für die Rechte von Zeitarbeitern seien außerdem nun zum "Standard in Europa" geworden.
Zeitarbeiter bekommen nach der EU-Richtlinie künftig in einem Betrieb vom ersten Arbeitstag an die gleichen Rechte wie dessen feste Beschäftigte. Über Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern sind Ausnahmen möglich.
Die durchschnittliche maximale Wochenarbeitszeit liegt nach der Einigung wie bisher grundsätzlich bei 48 Stunden. Bis zu 60 Stunden sind in Ausnahmefällen möglich, auch 65, wenn Bereitschaftsdienst als volle Arbeitszeit gewertet wird, wie es laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum bestehenden Arbeitsrecht gelten müsste. Mittels Tarifvereinbarungen kann diese Höchstgrenze sogar noch weiter überschritten werden.
Der Umgang mit Bereitschaftsdienst spielt in der neuen Richtlinie zur Arbeitszeit eine wichtige Rolle. Dem Urteil des EuGH trägt sie Rechnung, indem sie zwischen "aktivem" und "inaktivem" Bereitschaftsdienst unterscheidet. Als "inaktiv" gilt beispielsweise ein Bereitschaftsarzt, wenn er im Krankenhaus schläft.
- Gehälter Mehr Arbeit - weniger Geld 08.04.2008
(dpa/bavo/gdo)
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Da werden sich die Krankenhausbetreiber aber freuen, dass nun wieder unterschieden werden kann zwischen "aktiver" und "inaktiver" Bereitschaftszeit. Da lässt sich wieder kräftig Geld sparen, das freut die Aktionäre.
Das ist wieder ein deutlicher Rückschritt zur der hier in Deutschland kürzlich erst mühsam durchgesetzten "alten" Regelung, bei der Bereitschaftsdiens ("Anwesenheitsbereitschaft") nach EUGH- Urteil als volle Arbeitszeit berechnet werden musste.
Im Krankenhaus/Altenheim nach dem Dienstschluss im Spätdienst übernachten, nachts ständig rausgeklingelt werden und nach dem Aufwachen gleich wieder im Frühdienst weiterarbeiten...und das alles quasi "für lau". Das hat was von Leibeigenschaft, wie früher eben.
Das siogenannte "Arbeitszeitgesetz" bietet leider jetzt noch mehr Ausnahmeregelungen, die für den Arbeitnehmer sehr nachteilig sind, gerade auch im Gesundheitswesen.
Doch habe ich selbst erlebt, wie Arbeitgebern, die Arbeitschutzgesetze und die Arbeitszeitgesetze sowie das Bundesurlaubsgesetz und dann natürlich auch Tarifansbschlüsse an denen sie sich nicht gebunden fühlen, soetwas von "WURSCHT" sind.
Es ist FAKT, dass Arbeitnehmer ihre (in Gesetzen verbriefte) Rechte nicht einklagen können. Sollten sie es dennoch wagen auf ihre Rechte zu bestehen, dann bekommen sie eine fristlose Kündigung. Das Arbeitsamt sperrt sie dann obendrein noch, weil es dem Arbeitnehmer automatisch unterstellt, den Arbeitsplatzverlust schuldhaft verloren zu haben. So sieht die gelebte Praxis aus. Sollten Sie Beispiele habem wollen, schauen Sie doch mal auf meinem Profil vorbei oder melden Sie sich einfach mal bei mir. Ich könnte Ihnen da Geschichten erzählen.
Hier 3 Auszüge aus meinen Kommentaren (inahltlich)
- Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Arbeitnehmer. Es ging und geht um Gesundheit, Minimierung von Arbeitsunfällen ....
- Noch schwieriger wird es, wenn der Famileinvater seine "2. Schicht" als Selbständiger ableistet, dann gilt dort das Arbeitszeitgesetz überhaupt nicht.
- Das Arbeitszeitgesetz ist zum Schutz der Arbeitnehmer gedacht und hat mit dem Tarifrecht nichts zu tun. Und beim Arbeitsschutz ist es schon relevant, ob Mitarbeiter beim Bereitschaftsdienst inaktiv oder aktiv sind, weil z.B. nach mehr als 9 Stunden aktiver Arbeitszeit die Arbeitsunfälle massiv ansteigen.
Hier 3 Auszüge aus Ihren Kommentaren (auch inhaltlich aber auch zum Thema passend? )
- und wo wir gerade bei den Auswirkungen der modernsten Arbeitsgesetzgebung sind www.tagesschau.de/wirtschaft/niedriglohn2.html
www.tagesschau.de/inland/armutsbericht4.html
- Ein Vorschlag zum Ausprobieren eines schönen gesunden Arbeitsplatzes der ja so gar nicht die Assozion einer Sklavenarbeit rechtfertigt.
- Werden Menschen zu unwürdigen Löhnen in Deutschland zur Arbeit gezwungen und damit anderen die Löhne kaputtgemacht
Nicht das wir uns wieder falsch verstehen. Ich möchte keine Kommentare verhindern oder gar zensieren. Allerdings ist mir das Thema Arbeitszeitgesetz wichtig und daher wären mir persönlich fachliche Kommentare auch wirklich zum Thema lieber.
... das Gesetz interessiert niemand weil es genau niemandem nützt.
Wollen Sie mich mißverstehen? Ich habe natürlich den Vollzug des Gesetzes mit der Beachtung einer Ampel verglichen und nicht den Familienvater, der leider 2 Jobs ausüben muss. Und das das Gesetz zumindest fast alle Kommentatoren nicht sonderlich interessiert wird doch wohl überdeutlich. Nahezu kein Kommentar befasst sich mit den eigentlichen Inhalten (schade!), die mir persönlich aber sehr wohl wichtig sind. Fachliche Kommentare wären mir eben lieber als das jeder (egal bei welchem Artikel) über böswillige Politiker, zu wenig zahlende Arbeitgeber oder faule Arbeitnehmer lamentiert.
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