Beschäftigte haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch darauf, sich ihren ungenutzten Jahresurlaub vergüten zu lassen.
Arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Anspruch auf eine Vergütung ihres ungenutzten Jahresurlaubs.
Urlaubsantrag: Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Vergütung ihres ungenutzten Jahresurlaubs. (© Foto: dpa)
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Der Gerichtshof in Luxemburg äußerte sich am Dienstag zum Fall eines deutschen Arbeitnehmers: Er war lange erkrankt und schließlich vorzeitig in Rente gegangen. Wegen der Krankheit konnte er weder 2004 noch 2005 seinen Jahresurlaub nehmen. Beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis wollte er sich den Anspruch auf Urlaub ausbezahlen lassen.
Der Arbeitgeber weigerte sich mit dem Hinweis, dass Jahresurlaub spätestens bis zum 31. März des Folgejahres genommen werden müsse. Der EuGH gab jetzt jedoch dem Arbeitnehmer recht.
Übliche Dreimonats-Frist
Zwar sei es grundsätzlich zulässig, den Anspruch auf Jahresurlaub zu befristen, erklärte der EuGH. In Deutschland läuft diese Frist üblicherweise drei Monate nach Ende des betreffenden Kalenderjahrs ab.
Wenn ein ordentlich krankgeschriebener Arbeitnehmer aber keine Möglichkeit habe, in diesem Zeitraum seinen Jahresurlaub anzutreten, so bleibe sein Anspruch darauf bestehen, erklärte der Gerichtshof. Bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses müsse die für den Jahresurlaub fällige Vergütung ausgezahlt werden.
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(ap/bön)
Anti-Piraterie-Abkommen
wenn ein Arbeitnehmer sich 2 Jahre im Betrieb nicht blicken läßt und dann auch noch eine Abgeltung für die nicht genommen Erholungsabwesenheit bekommt!
Wer nicht arbeitet, braucht auch keine Erholung von der Arbeit. Heißt ja schließlich Erholungsurlaub.
Und wenn man länger krank ist, dann bekommt man ja vom Arzt "Erholung" von der Krankheit in Form von Kur, Wiedereingliederungsmaßnahmen usw. Dies sollte doch nicht der Arbeitgeber bezahlen, insbesondere da hier der Arbeitnehmer gar nicht wiederkommt.
Völliges Fehlurteil eines Bürokratiemonsters *Gänsehauthab*
bei dieser Weltwirtschaftsmilliardennichtbezahlenkönnenkrise ! Wie Weltfremd ist den dieser EuGH ;-)