Ersehnte Entscheidung:DBA und Doktor gleichwertig

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz bringt insbesondere Klarheit für Karrierebewusste, die der Doctor of Business Administration (DBA) interessiert.

Von Christine Demmer

Nach monatelangen Abwägungen, Anhörungen und Diskussionen hat der Hochschulausschuss der Kultusministerkonferenz (KMK) vor Kurzem entschieden, dass für den Hochschulgrad "Doctor of Business Administration" (DBA) die ursprünglichen Vorschriften für die Anerkennung gelten. Auf der Anerkennungsplattform Anabin wird der Abschluss der Äquivalenzklasse D1 zugeordnet, die den vollen Doktorgrad bezeichnet. Anabin ist eine Datenbank der Kultusministerkonferenz, das Akronym steht für "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise". Somit ist der DBA der Promotion an einer deutschen Hochschule formal gleichgestellt. Der Titel kann wahlweise in der Originalabkürzungsform "DBA" oder in der Form "Dr." ohne Fach- und Herkunftszusatz in Deutschland geführt werden.

Britische Unis bieten den DBA in Kooperation mit deutschen Hochschulen und Akademien an

Das vor allem von britischen und niederländischen Hochschulen angebotene Promotionsstudium wird ausschließlich als Teilzeitstudiengang offeriert. Es nimmt zwischen vier und sieben Jahre in Anspruch und richtet sich an Spezialisten oder Führungskräfte in Wirtschaft und Verwaltung, die neben einem anerkannten Masterabschluss über mehrjährige Berufserfahrung verfügen. In Deutschland gibt es derzeit noch keine DBA-Studienangebote. Deshalb kooperieren die ausländischen Unis mit in der Bundesrepublik ansässigen Hochschulen und privaten Akademien. Sie bieten Berufserfahrenen auf diese Weise ein berufsbegleitendes und komfortabel organisiertes Doktorstudium an. Die Studiengebühren bewegen sich zwischen 40 000 und 50 000 Euro. In ihre Budgetplanung müssen Interessenten Reise- und Unterbringungskosten für den Begleitunterricht an der ausländischen Hochschule einkalkulieren.

Für Praktiker in Deutschland ist die Erlangung eines legalen Doktorgrades nach Berufsantritt mit großen Schwierigkeiten verbunden. Zum einen erfordert es viel Planungsgeschick, parallel zu einer anspruchsvollen Berufstätigkeit für eine Doktorarbeit zu forschen, empirische Untersuchungen anzustellen, die Pflichtvorlesungen im Ausland zu besuchen und schlussendlich die Dissertation zu schreiben. Zum anderen lassen längst nicht alle Hochschulen mit Promotionsrecht externe Kandidaten zu. Häufig weisen die Professoren Anfragen von Außenstehenden mit der Begründung ab, sie seien mit der Betreuung hochschulinterner Bewerber ausgelastet. Manche lehnen auch das vorgeschlagene Thema als zu wissenschaftsfern ab. Inhalt des DBA-Studiums ist in der Regel ein vom Doktoranden selbstgewähltes Forschungsthema, das sich aus dessen beruflicher Praxis herleitet.

Bis auf eine Woche Mitte November des vergangenen Jahres, in der die Kultusministerkonferenz den DBA kurzzeitig als "postgradualen Studiengang" zurückgestuft hatte (siehe SZ vom 14./15.11. sowie vom 21./22.11.2015, Beruf und Karriere), war der Abschluss stets als der Äquivalenzklasse D1 entsprechendes Promotionsstudium anerkannt.

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