Ersatzleistung vom Staat:Wie berechne ich mein Elterngeld?

Geld vom Staat - das hört sich nie schlecht an. Wie viel Elterngeld junge Mütter und Väter pro Monat zur Verfügung haben, hängt vom ursprünglichen Gehalt ab. So lässt sich der Betrag berechnen.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich an dem monatlichen Nettoeinkommen, das der betreuende Elternteil vor der Geburt des Kindes zur Verfügung hatte. Das Elterngeld gleicht das wegfallende Einkommen zu einem bestimmten Anteil aus. Dabei gibt es einen Sockelbetrag sowie einen maximalen Betrag.

Den Mindestbetrag von 300 Euro bekommt jeder - ausgeschlossen sind davon nur Spitzenverdiener, die als Alleinstehende mehr als eine Viertelmillion und als gemeinsam veranlagendes Paar mehr als eine halbe Million Euro pro Jahr verdienen. Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes nicht erwerbstätig waren, erhalten den Grundbetrag von 300 Euro.

Regulär: Zwischen 65 und 67 Prozent des vorherigen Gehalts

Ansonsten erhalten Beschäftigte mit einem Nettogehalt von mehr als 1240 Euro pro Monat 65 Prozent des Gehalts, das sie vor der Geburt ihres Kindes verdienten. Wer vor der Geburt 1220 Euro Nettoverdienst hatte, erhält als Elterngeld 66 Prozent davon, Beschäftigte mit einem Nettoverdienst zwischen 1000 und 1200 Euro erhalten 67 Prozent ihres Lohns als Elterngeld.

Für Geringverdiener, die weniger als 1000 Euro netto verdienen, erhöht sich der Prozentsatz. Je 20 Euro, die ihr Verdienst unter der 1000-Euro-Marke liegt, erhalten sie ein Prozent mehr. Eine Angestellte, die 500 Euro netto verdient, erhält statt der 67 Prozent 92 Prozent ihres Netto-Gehalts als Elterngeld, also 460 Euro.

Es gibt jedoch auch eine Maximalgrenze: Der Gesetzgeber berücksichtigt den über 2700 Euro hinausgehenden Nettoverdienst nicht. War also der Nettoverdienst vor der Geburt höher, wird als Berechnungsgrundlage trotzdem dieser Betrag zugrunde gelegt. Damit liegt die Höchstsumme an monatlichem Elterngeld bei 1800 Euro.

Eltern, die bereits ein Kind unter drei Jahren haben bzw. zwei, die jünger als sechs Jahre alt sind, erhalten zehn Prozent mehr Elterngeld - mindestens aber 75 Euro monatlich. Bei Mehrlingsgeburten stehen den Eltern jeden Monat pro Mehrlingsgeschwisterkind 300 Euro (150 Euro bei Elterngeld Plus) zusätzlich zu.

Übrigens, das Elterngeld ist nicht ganz steuerfrei. Das Geld gilt als Ersatzleistung des Staates und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wird also in der Einkommensteuerjahreserklärung zu dem versteuernden Einkommen hinzugerechnet - und hat damit einen Einfluss auf dem insgesamten Steuersatz.

(Hier geht es zum Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums.)

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