Entscheidung zur Studienplatzvergabe:Numerus clausus für teilweise nichtig erklärt

Universitäten dürfen Studienbewerber nicht einfach mit Hinweis auf einen Numerus clausus abweisen. Nach einem Beschluss des Verfassungsgerichts müssen die Hochschulen eine erschöpfende Auslastung gewährleisten - erst dann greifen Aufnahmebeschränkungen.

Im bundesweiten Streit um die Besetzung von Numerus-clausus-Studienplätzen hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin Studienbewerbern den Rücken gestärkt.

Stipendium

Dicht besetzter Audimax an der Berliner Humboldt-Universität: Das Bundesverfassungsgericht hat die Geltung des Numerus clausus begrenzt. Hochschulen müssen eine gleichmäßige und erschöpfende Auslastung der Universitäten gewährleisten.

(Foto: dpa)

Mit Blick auf das Grundrecht der freien Berufswahl unterstrich das Gericht in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, dass Aufnahmebeschränkungen für einzelne Studiengänge nur ausnahmsweise und dann auch nur nach klar festgelegten Kriterien erfolgen dürfen. Hochschulen müssten zuerst eine gleichmäßige und erschöpfende Auslastung der Universitäten gewährleisten.

Neu an dem Berliner Urteil ist, dass hier erstmals hochschuleigene Zulassungskriterien für die neuen Bachelor-Studiengänge auf dem Prüfstand der Richter standen, die nicht durch Rechtsverordnung des Senates festgelegt sind. Die Richter gaben mit ihrer Entscheidung zwei Bewerberinnen recht. Sie hatten sich um einen Studienplatz für den Bachelor-Studiengang Psychologie an der Berliner Humboldt-Universität beworben. Der Fall muss nun vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg neu aufgerollt werden (Az.: VerfGH: 28/11).

In ihrer Begründung folgen die Berliner Richter weitgehend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes. Das höchste deutsche Gericht hatte diese Linie der erschöpfenden Kapazitätsauslastung seit seinem ersten Urteil 1970 bisher 29 mal bekräftigt.

Das neue Urteil dürfte auch den Streit um den überfälligen Start eines neuen bundesweiten Zulassungssystems für NC-Studiengänge weiter anheizen. Die Stiftung Hochschulstart.de hatte Anfang Dezember mitgeteilt, dass das neue System via Internet zum Wintersemester 2012 nur mit erheblichen Einschränkungen starten kann. An jeder zweiten Hochschule bestehen noch immer technische Probleme mit veralteter Verwaltungssoftware.

Nach wie vor gibt es an einigen Universitäten auch Vorbehalte gegen ein bundesweit koordiniertes Online-Zulassungssystem. Zudem herrscht in einigen Bundesländern Streit über die Kosten. Am 18. Januar will sich der Bildungsausschuss des Bundestages erneut mit den Problemen befassen. Für die Entwicklung des Systems hat der Bund bereits 15 Millionen Euro gezahlt.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: