Mit wie viel Geld Eltern rechnen können. Und worauf zu achten ist.
Zum 1. Januar 2007 kommt das Elterngeld. Anders als das bisherige Erziehungsgeld richtet es sich nach dem Verdienst. Maximal gibt es für besser verdienende Mütter und Väter insgesamt 25.200 Euro - in 14 Monaten Bezugszeit. Mindestens gibt es (für geringverdienende Antragsteller) insgesamt 3600 Euro für zwölf Monate.
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Wer bekommt Elterngeld?
Egal, ob es sich um leibliche Kinder, Pflege- oder Adoptivkinder handelt: Mütter und Väter haben demnächst Anspruch auf Elterngeld - wenn das Kind ab dem 1. Januar 2007 zur Welt kommt. Für Kinder, die bis Silvester geboren werden, gibt es weiterhin maximal 24 Monate lang Erziehungsgeld. Das Elterngeld - wie auch das Erziehungsgeld - können Mutter oder Vater nur beanspruchen, wenn ein Elternteil im Job pausiert oder nur Teilzeit arbeitet.
Maximal sind für den Elternteil, der das Kind betreut, 30 Arbeitsstunden pro Woche erlaubt. Wie viele Stunden der andere Partner arbeitet und wie viel er verdient, spielt beim künftigen Elterngeld - anders als beim jetzigen Erziehungsgeld - keine Rolle.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe wird ganz ähnlich bemessen wie beim Arbeitslosengeld (I). Das Elterngeld soll 67 Prozent des entfallenden Nettolohns des erziehenden Elternteils ersetzen.
Höchstens gibt es pro Monat 1800 Euro - und mindestens 300 Euro. Diesen Mindestbetrag bekommen diejenigen, die vor der Geburt ihres Kindes nur ein geringes Erwerbseinkommen hatten. 300 Euro stehen in jedem Fall auch denen zu, die vor der Geburt arbeitslos waren oder gar kein Einkommen hatten.
Ausschlaggebend für die Höhe der Leistung ist in der Regel das durchschnittliche Nettoeinkommen in den vergangenen zwölf Monaten vor Beginn der Mutterschutzfrist. Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld zählen dabei nicht.
Ein Beispiel: Eine Arbeitnehmerin verdiente im maßgeblichen Zeitraum im Schnitt netto 1077 Euro pro Monat. Hiervon wird der - auf den Monat umgerechnete - Werbungskostenpauschbetrag (jährlich 920 Euro) abgezogen. Ein Zwölftel hiervon sind etwa 77 Euro. Das anrechenbare Einkommen vor der Entbindung beträgt damit 1000 Euro. 67 Prozent hiervon gibt es als Elterngeld. Das sind in diesem Fall genau 670 Euro.
Für Niedrigverdiener, die vor der Jobpause monatlich weniger als 1000 Euro pro Monat netto verdient haben, wird die Leistung nach einer etwas günstigeren Methode berechnet. Sie bekommen mehr als 67 - im günstigsten Fall 100 Prozent des ausfallenden Lohns ersetzt.
Gibt es für Familien mit mehreren Kleinkindern mehr?
Bei Mehrlingsgeburten gibt es für das zweite und jedes weitere Kind 300 Euro monatlich mehr. Ein sogenannter Geschwisterbonus - also mehr Elterngeld - wird auch gezahlt, wenn eine Familie in relativ kurzen zeitlichen Abständen mehrere Kinder bekommt. Als Bonus wird dann ein zehnprozentiger monatlicher Zuschlag zum Elterngeld gezahlt, mindestens jedoch 75 Euro. Aus 1200 Euro Elterngeld werden durch den Zuschlag 1320 Euro. Dieser Bonus wird gewährt, wenn eine Familie neben dem neu geborenen Kind mindestens ein weiteres Kind unter drei Jahren oder zwei Kinder unter sechs Jahren hat. Den Zuschlag gibt es nur, solange die Geschwisterkinder diese Altersgrenzen nicht erreicht haben.
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