Weihnachts- und Urlaubsgeldzahlungen führen nicht zu höherem Elterngeld. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag entschieden (AZ: B 10 EG 5/16 R). Sonderzahlungen dieser Art gelten steuerlich als "sonstige Bezüge" und dürfen daher bei der Berechnung des Elterngeldes nicht mitgezählt werden, heißt es in der Entscheidung.
Elterngeld:Nur wiederkehrende Löhne erhöhen das Elterngeld
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Weihnachts- und Urlaubsgeld werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt, hat das Bundessozialgericht entschieden. Welche Zahlungen zum Lohn gehören, beraten Gerichte immer wieder.
Von Ulrike Nimz, Kassel
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