Ein Professor, seine studierende Frau und eine bestandene Nachprüfung: An der Uni Göttingen wirft die Kündigung eines Zahnmediziners Fragen auf.
An der Universität Göttingen hat ein Professor für Zahnmedizin seinen Job verloren, die Hochschule hat ihn vor die Tür gesetzt. Warum? Wer versucht, die Gründe zu verstehen, stößt auf viel Sonderbares: Eine Ehefrau, der die Hochschule großzügig am selben Institut, an dem ihr Mann lehrt, einen Studienplatz organisiert. Einen Professor, der auf Probe eingestellt wird, mit großem Schwung beginnt und die Missgunst von Kollegen zu spüren bekommt. Und eine Prüfung seiner Frau, die sie erst im zweiten Anlauf besteht - und ihrem Mann zum Verhängnis wird, weil die Uni ihm nun vorwirft, nicht genügend Abstand gehalten und die Bedingungen für die Nachprüfung verändert zu haben.
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Studenten der Zahnmedizin üben an Modell-Gebissen. In Göttingen kam es dabei zum Eklat. (© Foto: dpa)
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"Schwerwiegender Verstoß gegen die gute akademische Praxis"
Weder die Hochschule noch der Zahnmediziner, der hier der Einfachheit halber Professor Meier heißen soll (sein echter Name sei verschwiegen), wollen zu dem Fall Näheres sagen. Es ist ein schwebendes Verfahren, die Parteien steuern auf einen Prozess vor dem Arbeitsgericht zu. Für die Uni entwickelt sich der Fall zu einem Politikum. Studentenvertreter und einige Professoren nehmen Meier in Schutz, sie halten den Rauswurf für mindestens überzogen, wenn nicht völlig unangemessen. Die Uni dagegen spricht von einem "schwerwiegenden Verstoß gegen die gute akademische Praxis".
Im Frühjahr 2009 hatte Meier den Ruf an die Universität Göttingen angenommen, etwa ein halbes Jahr später erhielt er die Kündigung. Viele Universitäten vereinbaren mittlerweile bei einer Erstberufung eine Probezeit (zum Ärger des Deutschen Hochschulverbands); dass sie ein Arbeitsverhältnis beenden, kommt aber so gut wie nie vor. Das hatte wohl auch Professor Meier geglaubt. Wie aus Dokumenten hervorgeht, die der SZ vorliegen, beruft sich Meier darauf, dass ihm der Dekan und eine Uni-Mitarbeiterin versichert hätten, seit 150 Jahren sei kein Professor in Göttingen gekündigt worden. Von der Uni wird bestritten, dass diese Aussage so gefallen ist.
Dual career oder Nepotismus?
Unstrittig ist, dass die Universität für Meiers Ehefrau, die andernorts Zahnmedizin studierte, einen Studienplatz in Göttingen besorgte. Solche Fürsorge für den Partner eines Professors ist vielerorts üblich. Entsprechende Programme sollen Wissenschaftlern den Wechsel erleichtern; also kümmern sich die Unis um Kita-Plätze für die Kinder und um einen Job für den Partner. Die Programme laufen unter dem Namen dual career - Kritiker könnten es Nepotismus nennen.
In Meiers Fall erhielt die Ehefrau also einen Studienplatz, und ausgerechnet in derselben Disziplin, in der ihr Mann lehrt und forscht. Die Meiers können sich den Vorwurf machen, auf diese Konstellation eingegangen zu sein. Das Angebot dafür machte aber die Universität. Und so kam es, dass sowohl Herr als auch Frau Meier ein- und ausgingen am Zentrum für Zahnheilkunde, sie als Studentin, er als Hochschullehrer. Glaubt man den Versicherungen wichtiger Zeugen, hat der Professor Wert darauf gelegt, Privates und Professionelles nicht zu vermischen. Genützt hat es ihm nichts.
Anwesenheit im Prüfungsraum
An einem Tag im Juni 2009 legte Frau Meier eine praktische Prüfung ab, was im zahnmedizinischen Studium eigentlich ständig passiert. Sie arbeitete an einem Phantomkopf, dort setzte sie an einem Zahn falsch an. Damit war Frau Meier, die ansonsten sehr gute Noten hatte, durchgefallen. Sie musste die Prüfung wiederholen, diesmal bestand sie.
Die Prüfungen nahm nicht ihr Mann ab, sondern ein anderer Arzt, dennoch wird Meier eine zu große Nähe vorgeworfen, mit der er sich auch über angebliche Weisungen des Dekans hinweggesetzt haben soll. So habe sich Professor Meier, wenigstens zeitweise, in dem Prüfungsraum, in dem außer Frau Meier noch andere arbeiteten, aufgehalten. Außerdem soll er eine Änderung bei den Modalitäten der Nachprüfung veranlasst haben (unter anderem ein weniger strenges Zeitlimit), die den Studenten zugutegekommen sei - und damit auch Meiers Frau.
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Was sollen diese langweiligen raunenden andeutenden Einführungen vor dem Bericht? "Wir werden auf dies und das stoßen, und unser Bericht wird uns daunddahin führen."
Ja Herrschaftszeiten, fangts doch einfach an und schreibts, was is!
Interessant wie unterschiedlich doch die Reaktion einer Uni sein kann:
Noch vor kurzem war es der Uni Goettingen ziemlich egal dass einige Forscher glatt ueber Wochen und Monate hinweg gelogen hatten als sie von der DFG Gelder einwerben wollten. No harm no foul - war ja fuer climate change, also fuer eine gute Sache.
Beim Zahnmediziner allerdings greift die Uni zur schaerfsten Waffe und schmeisst ihn raus - obwohl der Vorwurf der Einflussnahme offenbar noch gar nicht voellig geklaert ist. Und ein "Verstoss gegen gute akademische Praxis" an der Uni Goettingen ist also betruegerische Forschung (siehe die obigen Klimaforscher) schon mal nicht - gut zu wissen. Wo sind jetzt die superschlauen Kommetatoren die damals meinten eine Ruege des DFG sie nun wirklich genug?
Letztlich muss man allerdings auch fragen was sich der Zahnmediziner bspw dabei gedacht hat im gleichen Raum mit seiner Frau zu sein als die eine Pruefung ablegt. Wenn ich mich an den Aufwand erinnere den meine deutsche Uni damals waehrend Pruefungen betrieb (Toiletten abgesperrt, nur mit Begleitung in und aus dem Gebaeude etc)...
Ok, zu 60% ist er selber Schuld weil das ihm sowas zum Vorwurf gemacht werden könnte hätte er ahnen müssen jedoch eine wirkliche Begünstigung aus dem hier geschilderten Sachverhalt zur Prüfung kann ich nicht sehen. Deswegen: Dumm gelaufen.
Es geht auch um den Ruf und die Ehre eines Mannes, der sich in eine höchst unglückliche Lage manövrieren ließ.
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Wenn der Autor weiß, dass es sich ausschließlich um ein "feindliches" Umfeld handelt, dann sollte er dies belegen. Wenn dies indes nur Spekulation ist, dann ist der Artikel aufgrund einer Unterstellung geschrieben und damit ebenfalls eine manipulative Spekulation.
"Es geht auch um den Ruf und die Ehre eines Mannes, der sich in eine höchst unglückliche Lage manövrieren ließ."
Genau dort ist die Frage ob er sich etwas dümmlich manövrieren ließ oder selbst aktiv manövriert hat. Der Artikel konnte das zumindest nicht klären, weshalb das abschließende Urteil schon verwundert.